Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang zweiter Band sechstes Heft
- Article
- Hamburg [Nachricht]
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 398 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
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396 einen Antrag . auf Zulassung der Juden zur Advokatur stellen werde, von welcher diese bis jetzt ausgeschlossen waren. Nachdem vor nicht langer Zeit den Juden die früher nur bedingte Möglichkeit, Grund - Eigenthum in der Stadt zu erwerben, durch Rathund Bürger-Beschluß in vollstem Umfange zugestanden wurde, wäre dieses nun die zweite Konzession, die den Bekennein des mosaischen Glaubens von Seiten des Staates gemacht würde. Überdies würde damit ein Zustand-ausgehoben, dessen nachtheilige Folgen häufig, empfunden wurden. Noch vor kurzer Zeit.ereignete es sich , daß ein junger'jüdischer Rechtsgelehrter, nachdem er sich -vergeblich bemüht hatte, zur Advokatur zugelassen zu werden, züm Ehristmthume überging und nun sofort in die Matrikel der Advokaten ausgenommen ward. (Pr. Allg. Staatszeit.) Hamburg, (aus einem neulichen Briefe an den Herausgeber). ״Bevor ich den Brief, absende noch eine authentische Nachricht. . Auch von Seiten der orthodoxen Parthei wird hier schon seit dem vorigen Jahre eine Kultus-Reform gewünscht und die erst neulich wieder in einem Schreiben an den Vorstand, das Hunderte von Unterschriften, zahlte, verlangt worden. Man konnte indessen dem vernünftigen Verlangen nicht willfahren, da eine noch weit größere Zahl von Hyper-Orthodoxen gegen alle Reform sich erklärt, und diese Klasse von ihrem hiefigen Kultuschef begünstigt wird." . Lübeck, den 30. Nov. 1842. (B. H.) Unsere Bürgerschast hat die Beantragung der Revision unserer beinahe zweihundert Jahre alten, seitdem wenig modisicirten Verfassung beschlossen und aus ihrer Mitte eine Komission, zu. welcher auch mehrere ihrer'nicht angehörigen. Nechtsgelehrten hinzugezogen worden, niedergesetzt u. s. w. Besondere Aufmerksamkeit hat man der Verbesserung der Lage unserer israelitischen Staatsbürge.r zugewendet. Eine vom Rath und von der Bürgerschaft gemeinschaftlich bestellte Kommission bearbeitet diesen Gegenstand, und läßt nach ihrer Zusammensetzung gedeihliche Resultate hoffen." Die jetzigen Landstände zu Detmold von 1842 und