Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang zweiter Band sechstes Heft
- Article
- [Nachricht]
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 397 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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397 die Heirath einer ausländischen Jüdin ohne Kinder (!) ist erlaubt.*) Für das Synagogen - und Schulwesen sind auch Anordnungen darin enthalten und bei dem bekannten edlen Eifer des würdigen Herrn Landes-Rabbiners Dr. Adler in Hannover, des schätzbaren Oberlehrers an der Religionsschule daselbst, Herrn S. Frensdorf (aus Hamburg)׳ u. A. m. laßt sich auch ohnedieß für die Folge-weiter in diesen Punkten viel Gutes erwarten. Daß. in diesem Gesetze auch sehr vieles mit dem Zeitgeiste Unvertragliches und für den fühlenden Israeliten sehr viel Betrübendes enthalten ist, wird denjenigen Leser nicht wundern, welcher die dortigen Debatten über die Judenfrage kennt, und übrigens weiß, daß es in Deutschland überhaupt in Gesetzen über die Rechtsverhältnisse der Juden (Kurhessen ausgenommen) selten wenige, sondern immer recht viele Paragraphen giebt und es an öftern ״jedoch" darin nicht fehlt. ES ist aber der erste Schritt zum Bessern geschehen. Der König von Dänemark hat den Juden zu Altona das Bürgerrecht bewilligt und will auch, daß die bürgerlichen Verhältnisse seiner israelitischen Unterthanen im Holsteinschen überhaupt besser und denen der Dänischen Juden gleichen sollen. Der Herr Rabbiner Dr. Heilbut in Glückstadt wirkt fortwährend thätig für die geistige Ausbildung seiner dortigen Glaubensgenossen. Auf Antrag des Senats zu Hamburg haben die dortigen stimmberechtigten Bürger beschlossen, daß die jüdischen Bewohner Hamburg's von nun an allessammt das Recht haben sollen, in Hamburg und dem Gebiete dieser Stadt Grundstücke zu besitzen. (Diese Erlaubniß beweiset sich, den Zeitungen zufolge, -bereits auch sehr, vortheilhaft für. die Stadt Hamburg, da die Juden schon viele Grundstücke kaufen, dadurch die Letztern besser verkauft werden können und bedeutend mehr Geld zu Neubauten verwendet werden kann.) Hamburg. Es wird davon gesprochen, daß der Senat in einer der nächsten Versammlungen Erbgefessener Bürgerschaft Diese kurze Übersicht ist, so weit sie mit " bezeichnet ist, dem Mgem. Anzeiger derDeutschen entlehnt.