Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang zweiter Band sechstes Heft
- Article
- London [Nachricht]
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 395 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
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395 London. In dem Jahre 1842 sind wieder zwei Juden zu Sheriffs gewählt worden: Emanuel Lou sada als Obersheriff für die Grafschaft Devonshire und A. Abraham für Stadt und Grafschaft Southampton.׳ Die Wahl des Letztem geschah mit Stimmen-Einhettigkeit, nachdem dieselbe schon zwei Mal in den Jahren 1838 und 1841,. das erste Mal nach hartem Kampfe, einen Platz iw Stadtrath erhalten hatte. (Leipz. Zeit.) L o n d o n. Die Municipalitat von Sunderland hat in einer Addresse an das Parlament gebeten, man woge den Juden den Zutritt zu Korporationsamtern gestatten und ihnen die gebrauchliche Unterschrift der erforderlichen Deklaration wie bei den Quäkern und Herrnhutern erlassen. (Verl. Zeit.) Zur französischen Deputirtenkaminer von 1843 wurden drei Israeliten erwählt: nämlich der Advokat C r em i eux, der Oberst:׳ lieutenant Cerfbeer und der Bankier A. Fould (Bruder des bisherigen Deputaten. B. Fould). Paris. DcrKaufmann Ataras aus Maseille und der Rechtsanwalt Cohen aus Äix (Beide jub. Rel.) wurden im Mai 1842 im Auftrag des Ministeriums des Innern in Algier gesandt, um sich über den Zustand der Juden in unfern aftikanischm Besitzungen zu unterrichten. (Berl. Haudeu. Spenersche Zeit.) . . . - Die Juden in Frankreich haben , dem Hrn. Cremieux, in Anerkennung seiner Verdienste bei der Angelegenheit, der Juden- Verfolgung in Damascus, einen Pokal im Werth von 10 bis 12,000 Fr. zustellen lassen. Nachahmung verdient. In Gemeinden, wo es noch nicht ebenso zu bemerkstelligen möglich ist, sollte wenigstens ein Arzt, welcher den Operateur zuvor geprüft, bei diesen Operationen zugegen sein, obgleich obiger Fall wohl zu den Seltenheiten gehört. Der Frankfurter Rabbiner will hei Eidesleistungen denjenigen iLuden, welche ihre Söhne nicht beschneideu lassen wollen, seinen religiösen Beistand verweigern. D. .H.