Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang zweiter Band sechstes Heft
- Article
- [Nachricht]
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 394 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
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394 hebräischen Schnftzügein den Scheidebriefen, u. f w.) oder sonst gründliche Beweise führen werde. Als er aber dieses nicht gethan, sondern sich nur auf die bekannte allgemeinere anderzeitige Talmudische Lehre: ״Die Landesgesetze sind für die Israeliten verbindlich, " bezogen'hatte, erfolgte eine Widerlegung des Herrn Oberrabiners Dr. Frankel in Dresden, in der Leipziger Zeitung gegen die angeführten Gründe des Herrn r<. Hoffmann, *} so wie auch später in den gedachten Zeitungen die Hildburghaüser Jsraelitengemeinden das dortige Herzogtiche Konsistorium, welches sich stets sehr human gegen sie zeige, entschuldigten. Ob übrigens Herr 1c. Hoffmann sich durch seine Schreibe- Erlaubmß, wie es in einer Widerlegung in der Leipz. Zeit, ungefahr hieß, einen Namen (שם) l>at machen wollen, lassen wir uw so mehr dahin gestellt sein, als wir dieses ganze Ergebniß bloß hier nicht übergehen und parteilos erwähnen wollten, sowie wir überhaupt das Ganze sehr Hern den Herren Rabbinern, als ihrem Amte angemessen, zur Entscheidung und gründlichen Erörterung weiter überlassen. Frankfurt a, M. Ein wichtiges Ereigniß für die hiesi'ge jüdische Gemeinde ist die am Ilten, d. erschienene Verordnung des Sanitätsamtes, die man hier seit längerer Zeit voraussah. Nach dieser Verordnung darf die Eeremonie der Beschneidung künftig nur durch geprüfte Personen unter ärztlicher Aufsicht Statt finden, und es steht den Juden frei, ihre Kinder künftighin dieser Eeremonie zu unterwerfen oder nicht. Dies Letztere ist es nun, was um so bedeutsamer erscheint, da bekanntlich der Umstand, daß ein Kind an. den Folgen der Beschneidung verblutete, den ersten Anlaß zu der obigen Verordnung gegeben.**) . **) Man vergleiche aber zugleich dabei den ״Kometen" von 1842, Nr. 243- ^)Wir wiederholen hier unsere frühere Bemerkung in dieser Zeitschrift, daß in Holland die. Beschneidung schon längst von jüdischen wirklichen Chirurgen, auch z. B. in Dresden, von dem Arzte jüd. Religion, Herrn Dr. Collin geschieht- und solches auch in andern Gemeinden