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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band sechstes Heft · p. Seite 388

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band sechstes Heft
Article
Petersburg [Nachricht]
Date
1834-01-01
Page
Seite 388 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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1) Die Oberaufsicht des- Ministeriums des öffentlichen Unterrichts über alle hebräische gelehrte und Lehranstalten, in denen Hebräer sich mit der-gelehrten Auslegung ihrer Religionsgesetze und der Jugend beschäftigen, nach, den allgemeinen, für das Unterrichtswesen bestehenden Grundgesetzen, einzuführen. Zu engerem Zusammenwirken mit den Absichten der Regierung in Petersburg -temporär eine Kommission bestehend aus vier Rabbinern, d. h. zu einem aus jedem General-Gouvernement, in welchem Hebräer wohnen, — nach Bestimmung des Ministeriums und vorläufiger Vereinbarung mit den östlichen Generalgouverneurs zu errichten. .Diese Kommission soll heißen: Allerhöchst verordnet Kommission zur Bildung der Hebräer in Rußland. Die Einrichtung der innern Ordnung und des Geschäftsganges derselben, -ist dem--Ministerium des öffentlichen Unterrichts übertragen. Nach Beendigung der Arbeiten^ soll die Kommission geschlossen und den Mitgliedern derselben, nach Begutachtung des Ministeriums,, eine Belohnung aus den zur Errichtung der hebräischen Schulen anzuweisenden Mitteln bestimmt werden." (Verl. Voss /Zeit. Seit Kurzem befindet sich zu diesem Zwecke der Niga'r Rabbiner, Herr Dr. Li l ie nthal fgebürtig aus München und ungefähr 28 Jahr alt, welcher auf seiner Reise in Polen überall von den Juden mit dem größten Enthusiasmus, namentlich auch in Berditschew, wo über 1.5000 Juden wohnen, ausgenommen wurde, wie uns aus diesem Lande, besonders von Kurland aus, gar zu umständlich mitgecheilt worden,! in Petersburg, und man verspricht sich für die russischen Juden sehr viel. Gutes davon. D. H.) Warschau, Dec.. 1842. Auf den Vortrag! des Fürsten Statthalter, hat der Kaiser von Rußland befohlen-, daß die ^Juden in Polenvon nun an persönliche Militairdienste leisten und keine Rekrutengelder weiter zahlen sollen. (Leipz. Zeit.) Petersburg, Dec. 1842. Nachrichten aus Kalisch zufolge, ist die bisherige Bestimmung, daß Knaben jüdischer Religion von ihrem 12ten Jahre der militairischen Kontrolle unterworfen'fein sollten, einstweilen sistirt worden. - Gleichzeitig mit jener Bestimmung, war aber eine andere erfolgt, wonach Juden, die Ackergrundstücke erwerben und selbst erbauen, für sich und ihre. Sohne vom Militairdienste frei , sind. (Berl. Zeit.)

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