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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band fünftes Heft · p. Seite 317

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band fünftes Heft
Article
[Nachricht]
Date
1834-01-01
Page
Seite 317 (sequence 2)
Language
German
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317 daß Salomo gewisse Beschwörungsformeln hmterlassen habe, .mittelst deren ein gewisser. Eleazar in .Vespasian's Gegenwart Wunderdinge verrietet, und die den Menschen inwohnenden Teufel durcd die Nasenlöcher ausgezogen habe. Auch Origines gedenkt der von Salomo hinterlassenen Beschwörungsformeln. Ohne Zweifel sind diese der Grund von der noch jetzt bekannten ״Glavicnla Salomonis," oder eines andern ähnlichen, dem Salomo , zugeschriebenen Zauberbuches; denn man hat deren mehrere. Das hebräische Original der ״Glavieula" ist sehr selten; man hat aber davon spanische, italienische, französische und lateinische Übersetzungen, welche nicht minder von Liebhabern gesucht und theuer bezahlt werden. P. F. Arpe (״De talismanibus et amuletis, Seite 56> versichert, daß ein Exemplar schon mehrmals mit 1000 Thatern bezahlt worden fen Ausführlich ist von dieser ״Clavicula Salomonis" gehandelt in Adelung's ״Geschichte der menschlichen Narrheit." Thl. 6. S. 232 — 457. Die Stelle in Göthe's ״Faust:" Für solche halbe Höllenbrut Ist Salomonis Schlüssel gut,^ / . erhält hierdurch ihre Erläuterung." Wir erachten es als Pflicht, hier den Namen eines ehrwürdigen berühmten Staatsmannes dankbar zu erwähnen, welcher zum Wohl der Juden in Preußen mit beigetragen hat. In einer Schilderung des Wirkens Stagemann's zum Heil, des preußischen Staates, heißt es nämlich u. A. in ^,Lewald's Europa" wie folgt: ״Stägewann,war es auch, der unter Hards.nb erg's Leitung das Gesetz umarbeitete, welches die Rechtsverhältnisse der Juden in -er preußischen Monarchie ordnet; dieses Gesetz,gehterleuchteter Staatsmänner würdig, von dem großen Grundsatz .ausdaß der Glaube nicht Vorwandzur Schmälerung der Rechte bieten dürfe, welche in einem gebildeten. Staate ein Gemeingut aller Standesangehörigen sein müssen." Be r l i n, den 18. Januar 1843. ״ Unter der hiesigen jüdischen Bevölkerung erregt jetzt eine erfreuliche Sensation die jüngst׳ hohem Orts einigen Militärpflichtigen jüdischer Konfession gegebene Erlaubriiß, ihren Militairdienst bei der hier stehendem Garnison, die bekanntlich nur zum Gardecorps gehört, zu ab-^

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