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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band viertes Heft · p. Seite 253

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band viertes Heft
Article
Berlin [Nachricht]
Date
1834-01-01
Page
Seite 253 (sequence 2)
Language
German
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253 schwören lassen," wegfallen, und welche also lautet: „Ich schwöre bei Adonai, dem Gott Israels, einen leiblichen Eid zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß, nachdem ich als (Arzt, Wundarzt rc.) in den königlichen Landen approbirt worden, Sr. Königl. Maj. von Preußen, meinem allergnädigsten Herrn, ich unterthanig, treu und gehorsam sein und alle mir vermöge meines Berufs obliegenden Pflichten nach den Harüber bestehenden oder noch ergehenden Verordnungen, auch sonst nach meinem besten Wissen und Gewissen, genau erfüllen will. Dies schwöre ick, so wahr mir Gott helfe, und wenn ich meinen Eid übertrete, so mögen mich, der mir geschehenen Warnung gemäß, alle nach göttlichen und menschlichen Gesetzen über solche Untreue und Entheiligung des göttlichen Namens verhängten Strafen treffen." Die Schluß- und Bekräftigungssormel ist geändert und immer noch exceptionell. Auch ist die im Jahre 1825 festgesetzte Verwarnung und Ermahnung für die Juden beibehalten, wahrend für die Christen die Vorhaltung zum Diensteide vorangeht. (Leipz. Allgem. Zeit.) Schreiben aus Kurland. „Die Errichtung jüdischer Lehranstalten scheint noch weit im Felde zu sein, und wenn auch der Herr Rabbiner Lilienthal in Riga noch so sehr begeistert dafür ist, so hat er leider mit so Vielerlei zu kämpfen , daß man wünschen muß, der Allmächtige möge ihm Kraft verleihen, dieses Alles zu ertragen. Die Beschränkungen und der Mangel sind leider so groß, daß nur ein kleiner Theit Sinn für Geistesbildung hat, daher Schulen und Synagogen noch sehr zurück sind. Der Gemeindevorstand in Mitau, namentlich ein Mitglied desselben, der würdige Herr Wagen - heim daselbst, hat den Vorschlag gemacht, eine Fleischsteuer, zum Behuf einer zu errichtenden Schule, so wie etwas davon zur Verbesserung des dortigen Gottesdienstes, bestimmt, erheben zu lassen; der Erfolg dieses Vorschlags ist aber noch sehr ungewiß." Die Israeliten im Hannöverischen sollen endlich keine Schutzjuden mehr sein, indem in der Sitzung der dortigen zweiten Kammer, am 20. Dezember 1841, der Hauptparagraph des Gesetzentwurfs über die Rechtsverhältnisse der Juden mit 32 gegen 6 Stimmen angenommen wurde, welcher lautet: „Das Schutzverhaltniß der Juden zum Landes-

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