Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang zweiter Band viertes Heft
- Article
- [Nachricht]
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 252 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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252 senhaus zu stiften, das den Namen „Wilhelmspfleg e" führen foll. Stuttgart, den 3. Februar 1842. Dem Vernehmen nach haben sich die Israeliten mit der Bitte um völlige Emanzipation, oder doch um Revision des Gesetzes von 1828, an die Regierung gewendet. Es laßt sich nicht leugnen, daß jenes Gesetz in Betreff der öffentlichen Verhältnisse der Israeliten manche Jnkonvenienzen mit sich führt. (Berl. Vossische Zeitung.) Im Mecklenburg - Schwerinischen ist es gestattet, daß bei jeder der drei Justizkanzleien auch ein Advokat israelitischer Religion angestellt werden darf. In Schwerin sind daher bereits der Herr Dr. jur. Markus und in Güstrow Herr Or. jur. Ahrens als Advokaten in voller Wirksamkeit. Zu einem Kleeblatte dieser Art lassen es aber die besondern traurigen Rechte und Vorurtheile der Stadt Rostock nicht kommen; denn obgleich sich dort eine Justizkanzlei befindet, so kann doch kein Israelit daselbst angestellt werden, weil — die Stadt Rostock das sogenannte alte Recht — oder besser Unrecht -- Nachweisen kann, keinen Israeliten dort aks Einwohner zu dulden. (Geschrieben im löten Jahrhundert.) Kop enhagen, 1841. Bei der Kanzlei ist die Frage darüber eingelaufen, in wie fern mosaische Glaubensbekenner zu Mitgliedern von Kirchspielvorstanden und Amtsräthen gewählt werden könnten. Worauf zur Antwort erfolgt ist, daß nach Verordnung vom 13. August d. I. nichts im Wege stehe, daß Bekenner des mosaischen Glaubens zu solchen Mitgliedern gewählt werden könnten, nur daß sie doch nicht an den Verhandlungen in Angelegenheiten des Schulwesens (?) Theil nehmen dürsten, was auch schon aus der Verordnung vom 29. Juli 1814, § 37., hervorgehe. (Leipz. Zeit.) Berlin, den 29. Januar 1842. Durch ein Reskript des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal- Angelegenheiten vom 18. Juli 1840 ist für die Medizinalpersonen eine neue Eidesformel normirt u. s. w. Gegenwärtig wird nun die Formel für die jüdischen Medizinalpersonen publizirt, in welcher die belästigenden Worte: „Ich schwöre nicht in meinem Sinne, sondern im Sinne derer, die mich