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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band zweites Heft · p. Seite 143

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band zweites Heft
Article
London [Nachricht]
Date
1834-01-01
Page
Seite 143 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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143 stehen, daß an der rechten Seite von Montesiore's Familienwappen ein aufrecht stehender, nach vorn schauender (Kuur'tlttnt.) Löwe, an der linken ein Hirsch angebracht wird. Beide tragen eine Stange, an welcher eine fliegende Fahne sich befindet, deren rechte die Inschrift Jerusalem in hebräischen Buchstaben trägt. Die Urkunde bezeichnet Moses Montefiore als Ritter, Mitglied der königl. Gesellschaft und als gewesenen Sherif von London und Middlesex , und rühmt die Thatigkeit Montefiore's im Orient, in Anerkennung welcher und ״als Andenken an diese seine anhaltenden Bemühungen zu Gunsten seiner gekrankten und verfolgten.Brüder im Morgenland und der ganzen Nation, dieses besonders Zeichen der königl. Gnade ihm ertheilt werde.-" Bres lau, 19. Sept. 1641. Für die Kränkung, welche die hiesigen jüdischen Kaufleute neuerdings durch die Intoleranz der breslauer Kaufmannschaft erfahren,׳(durch Ausschließung bei ihren Empfangsfeierlichkeiten) ist ihnen Ln der unbeschränktesten Betheiligung der Juden an allen übrigen Empfangsfeierlichkeiten und bald nach Ankunft I. I. M.M» durch einen besondem Act der Allerhöchsten Huld die schönste Genugthmmg geworden. Der Humanität unsers Magistrats und dem gesunden Sinn unserer Gesammtbürgerschast, welche alljährlich Juden zu Stadtverordneten und Bezirksvorstehern wählt, und, ehe höhern Orts die Bestatigung versagt ward, auch zu Schiedsrichtern in großer Anzahl erwählte, war auch beim Empfange I. I. M. M. eine Unterscheidung zwischen christlichen und jüdischen Bürgern fern geblieben. Nicht bloß fungirten die jüdischen Stadtverordneten und Bezirksvorsteher in ihren amtlichen Decorationen gleich den christlichen, und bildeten, christliche und jüdische Bürger vereint, nur nach den Bezirken gesondert, das Spalier; nicht nur befanden sich sämmtliche jüdische Handwerker (unter ihnen ein Tischler mit 40 Gesellen) im Auszuge der Gewerke, und war eine nicht geringe Zahl jüdischer Mädchen unter den zur Begrüßung I. I. M. M. gewählten Jungfrauen, sondern es ward auch die hiesige jüdische Gemeinde in ihrer doppelten Geltung als städtische Corporation und als Neligionsgenossenschaft, vom Magistrate den übrigen Eorporationen und Conftssionen völlig gleichgestellt, indem sowohl das Ober-Vorstehercollegium als die beiden Rabbiner der Gemeinde vfsiciell eingeladen wurden״ ״sich den städtischen Bechörden zum Emfange I. I. M. M.׳^anzuschließen," und die beiden Rabbiner im Auge unmittelbar auf die christliche Geistlichkeit folgten. Und wie der Magistrat und die Bürgerschaft Bres-

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