Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang zweiter Band erstes Heft
- Article
- [Nachricht]
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 69 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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unvergeßlichen, hochseligen Königs Friedrich Wilhelm III. gegen den erhabenen Erben der großen Tugenden des hohen Verewigten ausgesprochen und ihre innigsten Glückwünsche zur Thronbesteigung dieses allverehrten jetzigen Monarchen ehrfurchtsvollst darbrachten. , Se. Majestät geruheten mit bekannter Milde allergnädigst diese Äußerungen und Wünsche entgegenzunehmen und sich über das fernere Wohl der getreuen jüdischen Unterthanen auf eine für dieselben höchsterfreuliche Weise zu äußern, welches in allen jüdischen Gemeinden große Freude verursachte. Durch eine allerhöchste Verordnung werden von nun an den Juden im Preußischen bloß die Namen der christlichen Heiligen als Vornamen zu führen, nicht gestattet. (M. vergl. Sulamith, 8. Jahrgang, 3. Heft, S. 208.) In den Beilagen der Leipziger Allgem. Zeitung von 1841, Nr. 72 und-einige Blatter weiter ist ein sehr lesenswerther, inhaltreicher Aufsatz enthalten, betitelt: „Die Rechtsverhältnisse der Juden und die Stellung ihres Kultus im preußischen Staate, sonst und jetzt." Die politischen Verhältnisse der Israeliten in Hannover sind, — ihr Geschick ist wahrlich seltsam — vorläufig wieder beim Alten geblieben. Die Verbesserung ihrer Lage, die ihnen, wenn auch nur in homöopatischen Gaben, zu Theil werden sollte, wurde zwar von den Kammern genehmigt, allein die eingetretenen anderweitigen Staatsverhältnisse dürften die Ausführung noch verhindern. Im Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen, wo die Juden Bürgerrechte erhalten haben und wo die Abgabe des Judenschntzgeldes ausgehoben ward ^betrug die letztere jährlich 9400 Gulden. Der Ungarische Landtag sprach sich sehr günstig für die Emancipation der Israeliten in Ungarn aus, wie die Zeitungen ausführlich mittheilten. Von der Weisheit der K. 5t. Regierung hoffen nun die dortigen Israeliten den besten Erfolg in Ansehung ihrer weitern Verhältnisse.