Mannheim
Compact Memory

Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band erstes Heft · p. Seite 68

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band erstes Heft
Article
Rußland [Nachricht]
Date
1834-01-01
Page
Seite 68 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
correspondence
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2304627-2304643-2304645-10852149--09129-2313443
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

68 Innern und gemäß dem Beschlüsse des Minister-Conseils, Allerhöchst zu befehlen geruht, den Hebräern, welche von unfern Akademien und Universitäten Diplome über den Grad von Doktoren der Medizin oder Chirurgen besitzen, zu gestatten, daß sie in allen Neu-Russischen Gouvernements und der Provinz Beffarabien, wo es ihnen nur erlaubt ist, einen beständigen Wohnsitz zu haben, im Medizinalfache im den Staatsdienst treten können, mit den im Allerhöchst bestätigten Reglement über die Hebräer vom 13. April 1835 angegebenen Rechten. „Zur Erleichterung des Ueberganges von Juden in die ackerbautreibende Klasse, soll dieser Uebergang auch denjenigen gestattet werden, an welchen die Reihe ist Rekruten zu stellen, jedoch mit der Beschränkung, daß künftighin bei diesem Uebergange durchaus keine einzelnen Juden zugelassen werden, sondern daß sie in ganzen Familien, wie sie in den Nevisi'onslisten angegeben sind, übergehen sollen.'" (Berliner Zeitung.) Die Augsburger allgemeine Zeitung berichtet, daß sich jetzt unter der Russischen Armee am Kaukasus 15000Juden befinden, die sich dort durch ihre große Tapferkeit auszeichnen und ihren christlichen Kameraden hierin nicht nachstehen. Preußen. Durch eine Allerhöchste Äabinets - Ordre Sr. Majestät des hochseligen Königs von Preußen, Friedrich Wilhelm III. vom 14. Oktober 1838 , gestattete dieser verewigte Monarch die Zulassung von jüdischen Handwerksgesellen aus deutschen Bundesstsaten, um bei inländischen Meistern als Gesellen zu arbeiten. Die Berliner Gemeinde-Ältesten, Herren Salomon Meyer, Dr. philos. Moritz Veit und Joel Wolf Meyer hatten die Ehre bei Sr. Majestät dem Könige von Preußen, Friedrich Wilhelm IV. als Repräsentanten der jüdisch religiösen Korporation (denn als Bürger waren sie bereits, wie Se. Königliche Majestät gegen sie zu äußern geruhten, durch die Stadtverordneten repräsentirt worden) zur Audienz im Königlichen Schlosse zu Berlin zugelassen zu werden, wo sie, zugleich Namens der jüdischen Unterthanen, die Gefühle des tiefsten Schmerzes wegen desAblebens Sr. Majestät des

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.