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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band erstes Heft · p. Seite 65

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Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band erstes Heft
Article
[Nachricht]
Date
1834-01-01
Page
Seite 65 (sequence 2)
Language
German
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(35 bleibt. Das Manna, welches Israel in der Wüste sättigte, muß in jedem Fall ein ganz anderes gewesen sein, meint Herr von Schubert. Hebron, eine der ältesten Städte, noch jetzt ein nicht unansehnlicher Ort (nach jüdischer Tradition Adam's Grab) im Morgenlande gewöhnlich Ehalil (der Geliebte) genannt, liegt in einer Gegend, die einem großen reichen Oelgarten gleicht u. s. w. 60 jüdische Familien, an 600 Seelen, wohnen meistens in einem Stadtviertel zusammen. „Sie feierten eben ihren Ostersabbath; aber das wunderlich gebaute, doch sehr reinliche Haus des Oberrabbiners, eines gelehrten frommen Israeliten, der auf den Trost Israels wartend, vor Jahren hieher gezogen, nahm die Reisenden gastlich auf." Für Manche, welche so oft das Wort „Emancipation" Horen und lesen, ohne dessen Bedeutung näher zu kennen, diene Folgendes: „Cwaneipntio'bedeutete bei den Römern die gesetzliche und ausdrückliche Erklärung eines freien Vaters, daß er sein Kind aus der väterlichen Gewalt entlasse. In neuern Zeiten hat der 'Ausdruck: „Emancipation"'eine vielfache, zum Theil seltsame Anwendung erlitten, so z. B. die.Emancipation der Schulen, der Frauen, der Juden u. s. w. Schweden. Am 30. Juni 1638 wurde zu Stockholm ein neues Gesetz publicirt: „Über die Rechte und Pflichten der im Königreiche Schweden ansässigen mosaischen Religionsgenossen," (so werden die Juden m diesem neuen Gesetze genannt, bemerkte hierbei die Berliner Svenersche Zeitung), wodurch das bisher in Kraft gewesene Juden-Reglement aufgehoben, ward. Dieses neue Gesetz bestimmt, daß alle in Schweden ansässigen Israeliten als Schwedische Unterthanen ausgenommen seien und sie in jeder Beziehung gleiche Rechte mit den übrigen Schwedischen Unterthanen genießen sollen u. s. w. Auch fremden Israeliten wurde die Aufnahme als Bürger in Schweden gestattet. Gegen diese letztere Verordnung protestieren 60 Ältesten der Stockholmer Bürgerschaft, weil durch die Aufnahme fremder Israeliten Handel und Gewerbe leiden würden. Se. Majestät der König beschied sie aber abschläglich und äußerte dabei unter Andenn, „daß ch'ch seit vielen Jahren nur 12 fremde Israeliten in Schweden ansässig gemacht haben, die alle die besten Zeugnisse ihres guten Betragens und Fleißes erhalten u. ft w. Vffl. Jahrg. % Band. 5

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