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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang zweiter Band erstes Heft · p. Seite 56

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Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang zweiter Band erstes Heft
Article
Berlin [Nachricht]
Date
1834-01-01
Page
Seite 56 (sequence 2)
Language
German
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56 jeder Berücksichtigung ausgeschlossen sind." — Allerdings ist es rühmlich anzuerkennen, wenn die jüdischen Einwohner für die christlichen Wohlthätigkeitsvereine beisteuern; dasselbe geschieht jedoch auch im umgekehrten Falle, wenigstens gedenkt der neueste Jahresbericht über das jüdische Waisen-Erziehungs-Institut mit vieler Warme der milden Beitrage christlicher Wohlthater. — Mit der Behauptung, daß „fast alle" wohlhabende jüdische Einwohner zu der Armenpflege beisteuern, möchte es an sich nicht so genau zu nehmen sein. Wenn aber in Berlin gar keine öffentliche Armenverwaltung bestände, und die Bettler, deren Zahl nach dem letzten Bericht der Armen-Direktion sich wohl auf 10,000 Männer, Weiber und Kinder belaufen mag, sich selbst überlassen blieben, so'würden.die jüdischen Einwohner gewiß nicht so hartherzig sein, soviel Noch und Elend ohne Mitgefühl vor sich vorüber gehen zu lassen; sie würden geben, ohne zu fragen, ob der Arme auch ihres Glaubens sei, und dies würde ihnen weit mehr als ihre bisherigen Beitrage kosten, und neben diesem Allen blieben sie der Unannehmlichkeit außgesetzt, vom Morgen bis zum Abend auf den Straßen und in ihren Mohnungen von Bettlern geplagt zu sein. — Was endlich den Vorwurf betrifft, daß die Zlrmen-Verwaltungs-Behörde jüdische Arme von jeder Berücksichtigung ausschließe, so möge zur Rechtfertigung dieser Behörde dienen, daß nach dem Patent „wegen näherer Bestimmung der Grundsätze über die Verpflichtung zur Verpflegung der Ortsarmen" vom 8. Sept. 1604, §. 6. der Kommune nicht obliegt, die Verpflegung eines Ortsarmen zu übernehmen, wenn derselbe Mitglied einer privilegirten, mit eigenen Armen-Anstalten versehenen Korporation ist, in welchem Falle der letzteren die Verpflegung der Armen zukommt. Nun befindet sich aber die hiesige jüdische Gemeinde im Besitze verhaltnißmäßig weit größerer Fonds zur Versorgung ihrer Armen, als die städtische Armen-Verwaltung, so daß sich hieraus hinreichend erklären läßt, weshalb die Kommunal-Armen-Fonds von den jüdischen Armen eben so wenig in Anspruch genommen werden, als von den Armen der französischen Kirchengemeinden (Berlin's), indem letztere gleichfalls mit besondern Mitteln zur Unterstützung ihrer hülfsbedürstigen Mitglieder ausgestattet sind." (Berliner Vossischen Zeitung.) (Gegen diese Entschuldigung selbst läßt sich wohl nichts weiter einwendm; allein wie steht es in andern, besonders kleinern Städten und Oertern aus, wo nur wenige und unbemittelte Juden wohnen, deren Arme von der Wohlthätigkeit der

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