Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang erster Band viertes Heft
- Article
- Deßau : Bekanntmachung [Nachricht] / Fränkel, David ben Mose
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 272 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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272 Deßüu. Bekanntmachung. Zu den wannichfalügen gemeinnützigen Zsnstalten in der hiesigen Israelitischen Gemeinde, in welcher bei der-bekannten, zeitgemäßem Bildung und bei dem lobenswürdigen und wohlthätigen Sinne der Gemeinde-Mitglieder für alles Gute und Heilsame, die betreffenden Israelitischen Be- Hörden,— unterstützt von den reichen, wohlhabenden und selbstvon minderbemittelten, Mitgliedern, stets und fortwährend für die Aufrechthaltung und Vervollkommnung aller nützlichen Einrichtungen thätig sorgen, gehören unstreitig auch die Israelitischen Schul- und Lehranstalten, an welchen, wie bekannt, erfahrene, tüchtige und vielleistende Israelitische und christliche Lehrer wirksam sind und weiche Institute bereits des Guten und Segensreichen so unendlich viel wirkten und fortdauernd verbreiten,, wie von allen Wahrheitliebenden und Unparteiischen freudig und dankbar anerkännt wird. *) Da sich nun besonders seit Kurzem auch die Zahl der fremden Schüler, selbst aus sehr weit entlegenen Ländern, ungemein stark vergrößert und jetzt fast mit jedem Tage vermehrt (zugleich ein neuer erfreulicher Beweis, wie sehr man auch im nahen und fernen Auslande die heilsamen Leistungen dieser Lehranstalten fortdauernd anerkennt): so sehe ich mich veranlaßt, diejenigen auswattigen Eltern, welche, unbekannt mit den hiesigen Einrichtungen und Lokalitäten, ihre Kinder diese Schulen srequentiren zu lassen Willens sein sollten, hierdurch darauf aufmerksam zu machen, daß sie sich deßhalb, in Gemäßheit des §. II.**) der gnädigst confirmirten Schulordnung, jederzeit zuvörderst an mich wenden möchten, worauf ich ihnen dann sofort über alles, diese Gegenstände Betreffende gehörige Nachricht und Auskunft geben würde. Der Direktor Dr. David Frankel. *) Ehestens wird in dieser Zeitschrift überhaupt über alle hiesigeh Israelitischen Anstalten ausführlich und authentisch reserirt werden. **) ״Ein- und ausländische Kinder Israelitischer Eltern müssen sich zur Ausnahme in die Schule jedesmal 14 Lage vor Ostern oder 14 Tage vor Michaelis deßhalb bei dem Direktor melden, welcher die Schüler einschreibt, u. s. w."