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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang erster Band drittes Heft · p. Seite 204

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang erster Band drittes Heft
Article
[Nachricht]
Date
1834-01-01
Page
Seite 204 (sequence 2)
Language
German
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R. N.," was zwar an sich keine Unwahrheit, aber doch eben so verletzend sei, als wenn das Gericht jene Briefe ״an den Rationalisten R. N." oder ״ an den Papisten N. N." überschreiben wollte. — Der Justiz-Minister gab hierauf folgende Antwort:" ״Ihr Schreiben vom 23. v. M. habe ich so eben erhalten, und kann Sie nur ersuchen, die Fälle anzuzeigen, wenn Gerichtsbehörden oder einzelne Justiz-Beamten sich beikommen lassen sollten, sich der Adresse ״ an den Juden N. N." zu bedienen. So wenig man es sich einfallen lassen kann, ״ an den Christen N. N." oder an den Türken N. N." zu schreiben, eben so wenig werde ich es gut heißen, sich jener Adresse׳ an einen Juden zu bedienen. — Wo es auf Glaubensverhältnisse ankommt, stellt sich die Sache anders, da ist die Bezeichnung Jude oder jüdische Religion ganz an ihrem Platze, und dieser uralte Volksname jedenfalls ehrwürdiger und treffender, als der: mosaischer, alttestamentarischer Glaubensgenoß, und wie die Erfindungen der neuern Zeit heißen mögen, deren Gebrauch, weit entfernt etwas Höheres auszudrücken, nur verletzend ist, weil kein Jude und kein vernünftiger Mensch je zugeben wird, in der Benennung Jude läge etwas, was man zu umschreiben nöthig habe, Bon Religionshaß kann überall keine Rede sein. Wer dem Glauben seiner Väter oder sonst seiner religiösen Überzeugung folgt, und «in ehrlicher Mann, ein rechtschaffener Bürger des Staates ist, bleibt stets ehrenwcrth, und der kein höheres Moralprincip anerkennt, er nenne sich Christ oder Jude, ist ein Mann, gegen den man weder Achtung , noch zu dem man Vertrauen hegen kann, und den man nur zu dulden hat, so lange er nicht dem Arme der Gerechtigkeit verfällt. (gez.) M ü h l er." * **)) Österreich. Eine zweideutige Stelle in der Josephinischcn Gesetzsammlung hatte vor einiger Zeit bei der Landesstclle zu Prag den Zweifel erregt: ob Juden christliche Namen führen dürften. Die Hofstelle, der diese Frage vorgelegt wurde, entschied sich dahin, daß es den Juden unbenommen bleibe, jeden Namen, außer denen der Landes-Patrone, sich beizulegen. *) Die Israelitische Synode zu Wiiczbucg (1836) hat durchaus kein wesentliches Resultat hervorgebracht, da die völlig ver- *) Anzeiger der Deutschen. **) Anzeiger der Deutschen vom 11. Novbr. 1836.

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