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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang erster Band drittes Heft · p. Seite 203

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang erster Band drittes Heft
Article
[Nachricht]
Date
1834-01-01
Page
Seite 203 (sequence 2)
Language
German
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— 203 — und Ihre Glaubensgenossen vor unverschuldeter Geringschätzung schützen und vor unverdienter Verachtung bewahren möge,"" und Sie haben die Veranlassung zu diesem Gesuch aus. einer öffentlich bekannt gemachten Verordnung des Justiz- Ministers. Über die unpassenden Umschreibungen des Namens Jude, in welcher zugleich an eine frühere und nicht gehörig beachtete Verordnung wegen jüdischer Vornamen erinnert wurde, welche Meiner Ordre vom 19. Juni zum Grunde lag, entnommen. In dieser Ordre habe ich den Ministerien und Behörden anbefohlen, in ihren Berich - ten sich, wenn von Juden die Rede sei, der modernen, vielfältigen Umschreibungen dieser Bezeichnung zu enthalten, und wenn hieraus Geringschätzung und Verächtlichkeit in Hinsicht auf Juden gefolgert werden sollte, so kann dabei nur böser Wille oder Jrrthum zum Grunde liegen, indem Ich nichts Anderes beabsichtigt habe, als diejenige Bezeichnung, welche in allen Gesetzen und auch in dem letztem über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden vom 14. März 4812 ausgenommen worden ist, für die allein richtige zu halten, mithin auch für diejenige, deren sich die Ministerien und Behörden zu bedienen haben. Sie werden hieraus Meine Absicht, den gesetzlich bestehenden Zustand der Juden aufrecht zu erhalten und hieraus also auch entnehmen, daß es gar keines erneuerten Wortes der Gnade und Beruhigung bedarf. Eine vorurtheilsfrei unternommene Vergleichung der jetzigen und der früheren Zeiten in Bezug auf die Perhältnisse der Juden im Preußischen Staate, kann wohl nur zum Vortheil der ersteren ausschlagen, und treue Erfüllung der Unterthanen- und Bürgerpflichten wird, zu welcher R§- ligion sich auch die Einzelnen bekennen, - von Mir nach wie vor stets anerkannt werden. Ich verstatte Ihnen, von dieser Ordre jeden beliebigen Gebrauch zu machen. Berlin, den 15. Oktober 1836.; (gez.) Friedrich Wilhelm." An den Kaufmann und Seidenwaaren- Fabrikanten Joel Wolff Meyer, hier, Spandauerstraße Nr. 63. ״ Der Kaufmann Muhr in Breslau hatte sich bei dem Justizminister darüber beschwert, daß ein Provinzial-Gericht ihm wiederholt unter der Aufschrift geschrieben: ״An den Juden

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