Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Achter Jahrgang (1834-1843)
- Issue
- Achter Jahrgang erster Band drittes Heft
- Article
- [Nachricht]
- Date
- 1834-01-01
- Page
- Seite 202 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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202 ertheilt auf Verlangen Dr. Ho ffa.) u. s.׳ w. — Römische Geschichte, Pros. Rubino; Römische Merthümer, Derselbe. Es bedarf wohsder Erklärung hier nicht.- daß wir bei dieser MitLheilung keineswegs etwa die Absicht haben, zu zeigen, daß auch Gelehrte Israelitischer Religion oder Abkunft fähig sind, an Universitäten angestellt zu werden; denn bekanntlich ist dies durch die große Zahl derjenigen berühmten Professoren an den deutschen Universitäten, z.^ 58. in Berlin, Breslau, Bonn, Halle, Königsberg u. f. 1t>., welche jüdischer Abkunft und getauft sind, längst hinlänglich erwiesen. Aus dieser Anzeige soll vielmehr nur ersehen werden , daß es in Deutschland auch eine Universität giebt , an welcher einige Männer angestellt sind und lehren, ungeachtet sie sich noch zum Judenthum bekennen. — Man hat übrigens, gottlob! bis jetzt noch nicht gehört, -aß der hessische Staat in Gefahr dadurch gerathen sei, daß zwei Juden z. B. über Sophokles Antigone und Horazens Oden Vorlesungen in Marburg haltenwerden; vielmehr sollen die christlichen Zuhörer damit zufrieden sein. ״ Die Verfügung wegen Benennung ״Jude" und der jüdischen Vornamen, hat auf die Juden in Preußen um so mehr einen sehr unangenehmen Eindruck gewacht, als dieselbe leider an einigen Orten zu beleidigender und geringschatzender Behandlung derselben Veranlassung gegeben zu haben scheint. Ein sehr angesehener Seidenfabrikant jüdischer Religion, I. W. Meyer (in Berlin), in dessen Fabriken zu Berlin und Brandenburg über 1200 größtentheils christliche Arbeiter beschäftigt werden, wandte sich deßhalb mit einer Vorstellung unmittelbar an den König, und bemerkte darin, daß beiden Begriffen, welche seine Fabrikarbeiter von jener die Juden betreffenden Polizeiverordnung und deren Beweggründen sich machen, leicht das Band der Achtung gelockert werden könne, das zwischen ihm, als Brodherrn, und seinen Arbeitern bestehe und daß dies möglicherweise die Auflösung eines Geschäftes herbeiführen könne, an das sich die Ernährung zahlreicher Familien knüpfe, weßhalb er denn um ein Wort der Gnade zum Schutz gegen unverdiente Geringschätzung bitte. Der König von Preußen erließ darauf folgende Kabinets- Ordre an den Kaufmann Meyer, welche die Preußische Staatszeitung mittheilte:" ״Aus Ihrer Eingabe vom 22. v. M., deren Anlagen hierbei zurückgehen, habe ich mit Befremden ersehen, daß Sie den Antrag gemacht, ״״daß ich durch ein Wort der Gnade Sie