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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang erster Band zweites Heft · p. Seite 125

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Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang erster Band zweites Heft
Article
[Nachricht]
Date
1834-01-01
Page
Seite 125 (sequence 2)
Language
German
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besonders im Schul- und Synagogen-Fache, und die Funktionen dieses Rabbiners sind durch eine gedruckt erschienene Derordnungder Königlich Großbrittanisch-Hannd'verschen Land-Drostei (unterzeichnet: v. Drachenhausen) näher und angemessen festgesetzt worden, auf welche wir demnächst zurlickkommen werden, eben so auch, sowohl auf die von dieser Landesbehb'rde unterm 11.Juli 1831 publicirten ״Bestimmungen wegen des jüdischen Schulwesens im Bezirke des Land-RabbinerS zu Hannover ״ (gedruckt bei Karl Friedr. Kius Wittwe daselbst), als auch auf die vom Herrn Land-Rabbiner Dr. Adler erlassene ״ Allgemeine Synagogen-Ordnung, vom 2. Septem-, der 1832." *) Die Israelitische Gemeinde-Schule in Hildesheim erfreuet sich des besten Gedeihens, und die einsichtsvolle Thätigkeit des würdigen Schulvorstandes, so wie die des schätzenswürdigen Herrn Rabbiners Bodenheimer daselbst in dieser Beziehung, dessen Predigten, beiläufig erwähnt, gern gehört werden und Gutes wirken, verdienen die ehrenvollste Erwähnung. Sehr zweckmäßig sind die im Jahre 1827 (bei wem? wissen wir nicht) inHildesheim erschienenen: ״Gesetze für die Schüler der Israelitischen Volksschule Hieselbst," welche di« Schul-Direktion (unterzeichnet von dem seitdem verstorbenen Land- Rabbiner Aaron Wolffssohn, und von den Herren I. Oberwarth, M. Freudenthal, E. Meyerstein, Z. Güdemann und R. Fränkel) herausgegeben. *) Die Einleitung zu derselben ist im Wesentlichen, und nicht selten auch w b'r t l i ch, nach der der Synagogen-Ordnung des vormaligen König!. Westphälischen Konsistoriums der Israeliten, vom 2. September 1810. (s. Sulamith 3. Jahrg. 6. Heft, S. 266.), verfaßt. _ Schreiber dieses erwähnt dies bloß darum, weil er, 22 Jahre früher und ebenfalls im September, zugleich der Abfasser dieser Konsistorial-Verordnung gewesen und es ihm also einerseits angenehm ist, daß ein so gelehrter würdiger Rabbiner sie seiner nähern Aufmerksamkeit würdigt und andererseits das Ganze dem hier Unterzeichneten, und auch wohl manchem '• Andern außer ihm, Stoff zu mannichfachen allgemeinen Be- ׳ - trachtungen darbietet. — D. H.

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