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Sulamith · 1834-01-01 · Achter Jahrgang erster Band zweites Heft · p. Seite 108

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
Achter Jahrgang (1834-1843)
Issue
Achter Jahrgang erster Band zweites Heft
Article
Ein kleiner Beitrag, die Israelitische Emancipations-Sache betreffend
Date
1834-01-01
Page
Seite 108 (sequence 8)
Language
German
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IRI
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Nch, MCömmunül - Ämtern befähigt und achtbaren Jsraelitischen Bürgern selbige ertheilt worden. *) Selbst in 6ltern Zeiten war dieses bräuchlich, und wurde zuweilen den *) Zn CLthen, wo die Israeliten seit dem Jahre 1810 mit ■״■'׳׳ den christlichen Unterthanen bürgerlich völlig gleichgestellt' sind, wo man, durch den Staat noch besonders kräftig begünstigt,^) in den-mejsten Handwerken und Gewerben Israelitische Mei- .ster- Gesellen und.Lehrlinge findet, wo auch Israeliten als Soldaten,'Unteroffiziere ü.s. w., zur allgemeinen Zufrieden- Heit , dienen und als solche ihre Pflichten treu erfüllen , und wo man durch die vierjährigen günstigen Erfahrungen und zugleich durch das, durch die mehrjährige bürgerliche Gleichstellung noch mehr herbeigeführte, gute Betragen der Jsrae- Mischen Unterthanen desto mehr.veranlaßt, im geselligen Leben und in jedem'Betrachte die größte Einigkeit und Vereinigung zwischen Christen und Israeliten antcifft, so wie man dort überhaupt auch kerne Spur von Klagen der Christen über die bürgerliche Gleichstellung der Israeliten wahrnimwt, ist z. 35., in Folge der einstimmigen Wahl der dortigen Bürger, der Herr Hof-Agent Varuch Fried heim seit vie- Len Jahren bei der Stadtverwaltung beschäftigt und besonders ein Mitglied der Commission des städtischen Armenwesens (zu welchem auch die Israeliten beitragen, deren Arme eben so wie die christlichen , Unterstützung erhalten) und genießt zugleich deßhalb die allgemeine Achtung und Liebe seiner christlichen Mitbürger, welche ohne seinen besonder» Rath und Beistand in solchen städtischen Angelegenheiten nie gern etwas beschließen und unternehmen. D. H. f) Welches KU beweisen, schon folgendes Beispiel hinreichend sei» wird. Als nämlich vor mehreren Jahren ein Israelitischer Gesell, aus dem Cöthenschen Landstädtchen Güsten, um das Meisterrecht in Cothen nachfuchte» die Innung aber dagegen protestirte, weil auch ein christlicher Gesell in diesem Falle nach seinem Geburtsorte gewiesen werden mußte, bewilligte der hvchselige Herzog Ferdinand aus landesherrlicher Macht- Vollkommenheit dem Suchenden, das-Meisterrecht in Co LH en, mit. der Erklärung, daß, gerade weil er ein Israelit, als Aufmunterung, besonders auch für ferne Glaubensgenossen, diese Ausnahme nötpig fei. D. H.

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