Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Emancipation der Israeliten
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 409 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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409 Wenn der Smat/ im GesammkJnteresst seiner ©II« der/ von einem Theile derselben die Abschaffung eines Glaubens » Dogma's oder einer religiösen Handlung erheischt/ oder eine solche Abschaffung zur Bedingung berErtheilung gewisser/ bisher entbehrter Rechte macht/ so kann dies rechtlicherweise nur dann geschehen/ wenn es außer allem Zweifel ist / daß durch die Beibehal» tung jenes Dogma's oder Ausübung jener Handlung irgend ein Staatsgesetz verletzt wird/ oder -— welches gleichviel ist — dadurch die von allen Staatsgiie» der« zu übernehmenden Pflichten gegen ihre Mitbür» ger oder gegen den Staat nicht in gehöriger Maaße beobachtet werden können. Zn diesem Falle — aber auch nur in diesem Falle — stehet dem Staate bas Recht zu , den Bekenneru jenes/ den Landesgesetzen nicht entsprechenden Dogma's/ oder den Vollziehern jener / die allgemeinen Pflichten verletzenden Hand» lung die beziehentlichen Rechte vvrzueythalten oder nach Befinden jeden Schutz zu verweigern. — Nun ist es aber durch das Beispiel so vieler Staaten/ wie Frankreich/ England / Holland/ Österreich/ Preußen und der meisten deutschen Länder׳/ genugsam bärge» than / daß die Sabbathsfeier weder in privat <, noch in staatsbürgerlicher Hinsicht irgend ein Hin der» niß macht, wodurch eine Pflicht oder ein allgemeines Gesetz verletzt werden könnte. Denn was 1) die zuletzt erwähnten staatsbürgerlichen Pflichten betrifft/ so entbindet Vas Israelitische Relir gionsgesetz ausdrücklich jeden Israeliten von der Sabbathsfeier/ sobald der Dienst des Staats oder