Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Etwas über die Verbesserung der Kellerquellbäder-Einrichtung in den Israelitischen Gemeinden im Weimarischen
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 300 (sequence 3)
- Language
- German
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>4) Jedes Badezimmer noch außerdem mit eine« gewöhnlichen Badewanne für das Vvrbereitungsbad. zu versehen, und endlich . S) Sobald eine Gemeinde im Besitze eines so zweckmäßig eingerichteten Badelokals sein tvird , ihre sämmtlichen Privat -Mikwvth vernichten, und eine Badewärterin auf folgende Instruction verpflichten zu lassen: a) Das Badelvkal, nebst allem, was sich darin befindet,- beständig in einem ordentlichen und reinlie chen Zustande zu erhalten, nvthwendig werdende Rer paraturen sogleich dem Vorsteher anzuzeigen, und wenn, dieser solchen nicht schnell abhelfen läßt , das kompetente Polizeiamt ungesäumt davon zu benachr richtigen. b) Das Quellwasser so oft wie möglich auszur schöpfen, damit es durch frisches ersetzt werde, und die Badewanne nach jedesmaligem Gebrauche zu reir nigen. «)Keine Frau, selbst wenn sie darauf bestehen sollte, kalt baden zu lassen, sondern für jede, sie sei arm oder reich , das Wasser des Vorbereitungsr Hades sowohl, wip das Qurllwasser lauwarm zu machen/ und keine Frau, welche an irgend einer Krankheit leidet, ohne vorher beigebrachte ärztliche Erlaubniß, baden zu lassen. d) Bei kühler Witterung auch das Badelokal zu erwärmen , und endlich e) Von notorisch Armen nicht die geringste Bezahlung zn nehmen.