Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 2
- Article
- [Nachricht]
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 206 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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14. März 1829 wurde dev vr. jar. Nathan Baruch Aarons zu Güstrow (dessen bereits im 4tm Hefte des 6ten Jahrganges S. 278 dieser Zeitschrift rühmlichst׳ erwähnt worden), bei der dortigen Eroßherzoglichen Justizkanzelei als Advokat immatriculirt. Früher war ihm nur die niedergerichtliche Advokatur gestattet. Bei Gelegenheit der von ihm als Bevollmächtigten feister Glaubestsgenpssen in Mecklenburg- Schwerin betriebenen Ver- Handlungen, wegen Wiederherstellung einer angemessenen bürgerlichen Verfassung für selbige, beschlossen die Landständc, sich bei der dortigen Landes-Regier rung, namentlich aus dem Grunde für ihn zu intercebiren, ,,weil seine wissenschaftliche und moralische Ausbildung erprobt sei." In Folge dessen ist ihm nunmehr die Dispensation zur Betreibung der Advokatur in ihrem ganzen Umfange, mithin ohne alle Beschränkung, bei gesammten Meckr lenburgs Schwerinschen Landesgerichten, Landesherrlich ertheilt worden. 7 , Güstrows *) Über die zu Güstrow, im Mecklenburg - Schwer rinschen, erbauete neue Synagoge enthält Nr. 565 des schwerinischen Abendblattes von dorther folgendes Schreiben vom 22. Okt. 1829 : ״Am 28. v; M., als am ersten Tage des jüdischen Neujahrsfestes ward zuerst Gottesdienst in der *)Verspätet.