Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Nachrichten und Verfügungen, die Israeliten im Königreiche Baiern betreffend
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
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Prüfung unterworfen, unk stist nun, mit Ansnahme einiger -wenigen - Gemeinden..,-die Dem Beispiele ihrer Glaubensgenoffen. .starrsinnig .noch nicht gefolgt, sind/ für, den öffentlichen Gottesdienstso. weit es! das-Ebikt anordnek, gesorgt. Sowünschenswerth-esauch-gewestnwäre'-/ die Nabbinate--zu!'vermehrest,' .st mußte doch, wegenjÄanrge! an Fonds die Ausführung dieses Plans! einer andern Zeit -überlassen!werden.-- .Um/ indessen: in den vom Sitz ׳des/Rabbiners, entfernten!Orten ׳,dsnWott tesdienst Möglichst zu ordnen, so wurden ästch--sLnunkliche Vorsänger geprüft ,/und nur-jeste bestätigt>!Meiche eine hinlängliche Befähigung-Erprobt Habens So7fehr,1diö.D«.rchBßVÜ»tz׳/Lieser/.BeOmükttügieit^ auch,f wie'gedacht, - erschwert wurde.-5.stMoß M jetzt der Dank,- den schon mehrere Gemeindest/ laukMiszusprechLN sich' gedrungen..gefühlt/haben.-!- ׳ Bei allen diesen.Verfügungen, und Bestrcbüstgm' ließ aber die königl. Regierung die Überzeugungnicht außer Acht, daß damit das Ziel nicht -erreicht werde, indem das Übel im Grunde nicht gehoben sei, stn- Lern vielmehr im Geheim fortwuchern werde. - Als solches erkannte sie den äußerst mangelhaftest und verkehrten- Religionsunterricht, welchen die jüdischen Privatlehrer ertheilten. Ihre -Aufmerksamkeit wurde Häher vorzüglich auf diesen Gegenstand gerichtet. ׳ Um das Übel sogleich in der Wurzel zu heben, so wurde aller Privatunterricht mit einer Verfügung untersagt, " und dagegen die Eethcilung deS Neligions^ Unterrichts in öffentlichen Schulen angeordnet.