Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 7 (1825-1833)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Talmud und römisches Recht
- Date
- 1825-01-01
- Page
- Seite 360 (sequence 1)
- Language
- German
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360 Talmud und römisches Recht. (Parallele.) Mehrere im Talmud vorkommende bürgerliche Ge-H setze, welche beim ersten Anblick vielleicht befremden, H werden durch VergleichungEitי ähnlichen Gesetzm )gleich- ' zeitiger Rationen erst ins rechte Licht treten. Was in ׳den Verfügungen der Gemar a von persischen Rcchtsgrundsätzen ausgenommen ist, dürfte wohl schwerlich klar zu entwickeln-sein, da wir letztere zu wenig kennen; Parallelen mit'den römischen Gesetzen hingegen, Möchten sich leichter aufsinden lassen. So wäre, die sowohl nach talmudischem, als nach römischem Rechte bestandene Einschränkung freizulassender Sklaven, hierher zu rechnen. Ungeachtet ein talmudischer Satz die Freilassung eigentlich-verbietet, so werden doch zuweilen Beispiele im Talmud angetroffen, daß — selbst Nabbinen ihre Sklaven naturalisirten; das gedachte Verbot scheint daher eben so, wie die Einschränkung der FreilassUNgeN bei den Römern (s. Gibbon'« lii story of the fall and decline of tlie roman ernpife,; chap. 2.) nur zur Verhütung gefährlicher Mißbräuche, welche sich durch zu häufige Emancipationen ereigneten, festgesetzt worden zu sein. Dr....n. B......d B..r. -