Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Verordnungen, in Betreff des Schulbesuchs der Israelitischen Kinder im Großherzogthum Hessen-Darmstadt
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 387 (sequence 2)
- Language
- German
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'387 ־־"."י "* Sie, Großherzogliche Inferioren, ah er haben sich nicht nur selbst hinsichtlich Ihrer Psarrschulcn gebührend hier-r nach zu achten, sondern auch die Geistlichen Ihrer Znspecloratsbezirks zur gleichmäßigen Nachachtung mittelst Umlaufschreibens fordersamst anzuweisen, und sofort deren Empfangsbescheinigungen binnen 4 Wochen an uns einzusenden. Am 21. Zunius!324. Der Großherzoglich Hessische Kirchen-' und Schulrath de« Provinz Starkenbürg Protestant! sch enEheils an die Großherzoglich en Landräthe undZnspectoren der Provin z. Die Bitte des Ober-Stadt und Landrabbiners und des Vorstandes der Stadt- und Landjudenschaft, um Befreiung der jüdischen Kinder von dem Besuche der Schule am Sabbath betreffend. Das höchstpreisliche Geh. Staatsministerium des Innern und der Justiz hat dem: Wunsche des Ober-Stadt und Landrabbiners, und des Vorstandes der Stadt und Landjudenschaft, daß nämlich: die christlichen Schulen besuchenden Indenkinder an Samstagen nicht zum Schreiden und Rechnen angehalten werden möcht e n, entsprochen. Unter Beziehung auf das Generals vom 21. Junius dieses Jahres, den Schulbesuch der Judenkinder am Sonnabend betreffend, und in Gemäßheit höchster Entschließung vom 9. d. M., tragen wir Ihnen, Großherzoglichen Landräthen, auf, die Judengemeinden Ihrer Bezirke hiervon in Kenntniß zu setzen; Sie, Großherzogliche Inspectoren, aber werden dafür Sorge tra-