Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Mittheilungen, die Israelitische Schule in Frankfurt an der Oder betreffend
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 168 (sequence 2)
- Language
- German
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haben können t so müssen wir uns dennoch Vorbehalten, uns davon durch eine Revision dieser Schulenäher zu überzeugen, und wünschen, zuvor noch zu erfahren, oh diese Schule eine öffentliche , oder -eine Privütschüle sein soll. Ersteres kann sie auch dann sein, .wennder Hehrer auf keine andere Besoldung , als das Schulgeld gewiesen sein sollte, sobald nur diese Schule allen Kindern der jüdischen Gemeinde -gegen Entrichtung des Schulgeldes offen steht, und der Lehrer bleibend angestellt, und von uns bestätigt worden ist. Falls über nür einige Familien Israelitischer Religion für ihre Kinder mit Ausschlußder ׳ Kinder anderer Israelitischer Familien diese Schule errichtet haben, so kann diese'Schule nur als Privatschule be- .trachtet werden. Wir wünschen, daß die Israelitische Gemeinde sich zu dem Erstem-,entschlossen habe-, oder noch entschließe, und dadurchden übrigen Israelitischen Gemeinden des hiesigen Regierungsbezirks mit einem ehrenwerthen Beispiele vorangehcn möge. Der Erklärung hierüberwollen wir baldigst und wo möglich zum z. Juli c. entgegensetzen, wobei uns zugleich anzuzeigen , ist, ab diese Schule, auch für die weibliche Jugend Mit chestimmt ist. Was ,den. Antrag wegen, Bildung einer Schulde- . putation als, nächste Aufsichtsbehörde über diese Schule betrifft, so kann' demselben zwar nicht in der Art nachgegeben werden, daß die Mitglieder dieser Behörde eine abgesonderte Schuldeputation in der durch sie (No. 21 des Amtsblatts der Königl. Churmärkschen Negierung vom Jahre!Zu) bekannt gemachte Instruktion für die städtischen Schuldeputationen angegebenen Art, bilden, in-