Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Beiträge, die Verhältnisse der Israeliten im Königreiche Württemberg und im Großherzogthum Hessen betreffend
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 353 (sequence 5)
- Language
- German
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353 Darmstadt. Wir Heilen hier den Lesern sowohl «inen Auszug auS der Verfassungsurkunde des Großherzogthums Hessen, als auch einige merkwürdige Aktenstücke mit/nämlich 1) den in der Standeversammlung gemachten Antrag deS Herrn Abgeordneten Keller, den Iugendunterricht der Israeliten betreffend; 2) «inen AuSzug aus dem ״Vortrage des zweiten Ausschusses über diesen Antrag, erstattet von dem Abgeordneten Herrn v, Gagern;" 3) einen Auszug aus dem ״Dortrage deS zweiten Ausschusses über die der Kammer zugeschickte Schrift des Herrn Pfarrers Diefenbach zu Leidheken: ״Jüdischer Professor der Theologie auf christlichen Universitaten" betitelt, erstattet von dem Abgeordneten Herrn . von Gagern," woraus erhellt, daß auch nun im Groß-' herzogthüm Hessen die humane Regierung für:Äaen/yvr-D'Hs besserten Unterricht der Israeliten sorgt.? 1) Auszug aus der Verfassungsurkunde des Großherzoz» thums Hessen, vom 17. Der.1320. ,'י - Art. 15; Nichtchristliche Glaubensgenossen haben das.:: Etäatsbürgerrecht alsdann, wenn -rS ihnen, das Gesetz/ verliehen hat , oder wenn es Einzelne» entweder aus- / 7 . drücklich, oder durch Uebertragung.eines StaatsavftS,^ 7 7 /stillschweigend verliehea^wird. 7 -;;7/: Art.!8• 2W? Art. 22. Jedem Einwohner des GtsßherzogthumSH H wird der Genuß vollkommener Gewissensfreiheit zuge» -. - sichert. Der Vorwand der Gewissenssreiheft darf jedoch / : ' nie rin Mittel werde«» um sich irgend einer, nach der» HD Gesetzen obliegenden Verbindlichkeit zu entzftheruHHHEHi (Die Fottsetzunz im nSch-en Heft.) ׳..->/ >,? H / TT.3atm!,Saufe. ג v- 2Z ־־״-. --