Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Beiträge, die Verhältnisse der Israeliten im Königreiche Württemberg und im Großherzogthum Hessen betreffend
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 349 (sequence 1)
- Language
- German
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, ■m״; Beiträge, die Verhältnisse der Jsraeliten im Königreiche Würtemberg und im Großherzogthum Hessen betreffend. Stuttgart. In der Verfassung Würtembergs heißt eö Z. 27 wie folgt: ״Zeder, ohne Unterschied der Retiaion genießt im Königreiche ungestörte Gewissensfreiheit. Den vollen Genuß der staatsbürgerlichen Rechte gewahren die drei christlichen Glaubensbekenntnisse. Andere christliche und mich t christliche Glaubensgenossen kennen zur Lhsilnahme an den bürgerlichen Rechtcn^nur in dem Wer- Haltnisse zugelaffen werden, als sie durch die Grundsätze ihrer Religion an der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten nicht gehindert werden." Im Monate Zanuär 1Z21 überreichteHerr Z.Heß, Vorsteher der Israelitischen Gemeinde in-Lauchheim, Oberamts Ellwangen, der Stände - Versammlung des Königreichs Würtemherg eine Denkschrift, die Verhältnisse der dortigen Israeliten betreffend, welche auch (Stuttgart bei dm Gebrüdern Mäntler) gedruckt erschienen ist, und in welcher, es am Schluffe wie folgt heißt: —-L״Soll aber nach der allerhöchsten Ab sich HS e i n e r Majestät des Königs die Kultur der Israeliten in