Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Etwas über die Israelitischen Schulen in Deßau, und ein Nachtrag, das Israelitische Schulwesen in Frankfurt an der Oder betreffend
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 339 (sequence 2)
- Language
- German
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339 Theil wird *). Die von S?.Durchlaucht dem Herzoge gnädigst consirmirte Schulordnung vom roten Mai rZ!6, setzt die Schuldirektion in den Stand ruhig in ihrem gulen Streben fortzuschreiten, ohne daß sie Kanipf und Hindernisse zu fürchten haben kann, indem diese Schule überdieß als eine für sich allein bestehende Anstalt einzig und allein nur unter der Oberaufsicht der so hunianen Herzoglichen Landes-Regierung steht, welche auch die jährlichen Schulrechnungen, den Statuten gemäß, revidirt. Zur desto bessern Ausrechthaltung der Franzschule trägt zugleich die zweckmäßige Einrichtung bei, daß alle Eltern ihre unterrichtsfahigen Söhne in diese Anstalt schicken müssen und daß kein Lehrer Kindern Unterricht in der Religion und im Hebräischen ertheilen darf, wenn solche nicht auch den Unterricht in der Franzschule genießen. Auch in den übrigen Herzoglichen Stadtschulen wird kein Kind Israelitischer Eltern als Schüler angenommen, wenn solches nicht durch ein Zeugniß des Direktors der Israelitischen Schulen beweisen konn, daß es *) Außer dem Schulgelde und dem von des Herzogs Dürcklaucht gnädigst bewilligten alljährlichen Beitrage von 300 Thalern und 12 Wagen Holz, geben fast alle nur irgend einigermaßen bemittelte Israeliten und Israelitinnen, sowohl in Deßan, als auch in den Landgemeinden, angemessene, vermittelst Unterschrift bewilligte jährliche freiwillige Beiträge zur Aufrechthaltung der Schule. Auch fehlt es sonst an milden Gabe», in den Synagdgen u. s. w. bestimmt, keineswegs. Die Landgemeinden können, nach Maaßgabe ihres jährlichen Beitrags, eincn oder zwei arme Knaben als Frei schule e in die hiesige Schule schicken; müssen aber dann für deren Lebensunterhalt, für Freitische u. s. w. sorgen. 24 *