Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 6 (1820-1824)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Frankfurt a. M. [Nachricht]
- Date
- 1820-01-01
- Page
- Seite 282 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- correspondence
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2304627-2304634-2304635--06263-2309611- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
SZ2 . —י-י^—, desstaatm bestehenden Gesetze über diesen Gegenstand'als ,Grundlage zur fernem Bearbeitung zusammenstellen sollte^ Im Hannoverischen, dürfen, einer neuen Verordnung j gemäß, verstorbene Israeliten erst 48 Stunden nach dem j Ableben beerdigt werden.! Wohlthätigkeit.! Der Nedaction der Zeitschrift Sulamith zeige ich j hierdurch an, daß die Hieselbst uNlängst verstorbene Kauft mannswittwe Joseph« Palm, geborne Jaenisch, Katholischer Religion, unter andern großen Vermächtnisr - sen, die dieselbe für das Katholische und Evangelische ß! Gymnasium bestimmt hat, auch den hiesigen Christlichen |; Stadtarmen 1000 Thaler, und den Israelitischen Stadt-! armen ebenfalls 1000 Khaler vermacht hat. Die Königliche |! Regierung zu Liegnitz hat dieselbe deshalb belobt, und / sind diese 1000 Lhaler den Aeltesten der Israelitischen Gemeinde Hieselbst von den Erben ausgezahlt worden. Dieser edle - Zug wahrer Menschenliebe verdient '! als Muster aufgestellt und ausgenommen zu werden, f. ׳ Glogau, den igten September 1Z20. J > S. R. Levy so h n» 1 j Kassel, im December 1820. ״Der vor Kurzem; hier verstorbene Bankier Herr Mayer Büding hat! der Gesellschaft der Humanität 1000 Ehaler und der Gesellschast der Krankenverpflegenden 500 Lhalen vermacht,