Mannheim
Compact Memory

Sulamith · 1820-01-01 · Heft 1 · p. Seite 249

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
6 (1820-1824)
Issue
Heft 1
Article
Nachrichten von den neuen Israelitischen Schulen zu Frankfurt an der Oder, Hamburg, Warschau, Brody in Gallizien und Friedland in Preußen
Date
1820-01-01
Page
Seite 249 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2304627-2304634-2304635-2309135--06203-2309578
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Lust seine Hand hierzu biete - damit das Ziel der hohen Regierung, mit welchem sie bloß unser Bestes bezwecket, erreicht Werde r um desto mehr, da jeder von Uns, Sem es Nur Nicht en VeM schlickten Menschenverstände gebricht, selbst eingestehen mußdaß die vollständige Kenntniß der Landessprache für unsere ReligioNSgenoffen, die schon seit Mehrern Jahrhunderten in diesem Lande wohnen, eine der höchsten Nothwendigkeiten ist. Lasset daher nicht ab, wie es die Pflicht gebietet, Eure Kinder fleißig in dis Schule zN schicken , damit ste das Nöthige daselbst lernen sollen- Hierbei hat man noch dieß zu bemerken k daß die Lehrgegenstände, welche erwähntermaßen in den Schulen werden vorgetragen werden, Nicht im geringsten unfern Religi'onsgesetzen zuwider sind, und auch kein Kind von Unserm religiösen Glauben abführen können; denn der Israelit, wenn er auch fremde Sprachen, und silentivische Kenntnisse sich eigen gemacht hat, kann dabei immerfort ein sehr frommes Leben, Nach den Grundsätzen unserer Religion führen, Und es ist allgemein bekannt, daß es zu allen Zeiten, sowohl im Atterthum, als auch in UNferm Zeitalter viele der großen und berühmten Männer Untet NNftrn ReligionsgeNvfsen gab, und giebt, die Wik allgemein für ausgezeichnet in der Religionslehre und in der Gottesfurcht hatten, und welche,sich dabei, auch in der Kenntniß fremder Sprüchen und in Mancherlei Wissen-- schäften hervvrgethün haben. Dieß beweiset nun unstreitig, daß eines dem andern keinesweges schädlich sein kann» Lieben Freunds! Es ist unsere Pflicht, uns zu bestrehtn, von der obberührten, bloß unser Bestes bezweckenden, Verordnung der hohen Regierung, den beabsichteten 'Vl.Zahrg» t» Band» tA ׳

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.