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Sulamith · 1820-01-01 · Heft 1 · p. Seite 65

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Sulamith
Volume
6 (1820-1824)
Issue
Heft 1
Article
Von der Nahe [Nachricht]
Date
1820-01-01
Page
Seite 65 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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-- . 65 zum Judenthume übertreten wollten, die erste um einen Juden zu heirathen, von dem sie geschwängert war, die zweite der geselligen Verhältnisse wegen. Den Bescheid, welchen die Behörde erhielt, lesen wir in dem Jahrbuchs des Kirchen - und Schulwesens von und für Schlesien, herausgegeben von vr. Gaß, und es wird darin gesagt: ״Da in der kirchlichen Verfassung der Juden bisher keine Veränderung vorgenommen ist, und sie nicht als Religionsparthei ausgenommen sind, sondern als Trümmer eines aufgelösten Volks, dem für ihre Person die Aus- Übung ihrer Nationalreligion gestattet wird; so ist ihnen bis dahin die Befugniß nicht zugestanden, sich durch Aufnahme christlicher Proselyten zu verstärken. Der Uebertritt vom Christenthum zum Judenthum ist daher nicht als erlaubt anzusehen. Demgemäß haben des Königs Majestät in einem Kabinetsbefehle vom 17. November 18h zu verfügen geruht: daß dieser Religionswechfel, als den Gesetzen entgegen, nicht geduldet werden sott. Berlin, den 1Z. Marz igig. Ministerium der Geistl. Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten. Da Staat und Religion alS zwei verschiedene, unvereinbare Gegenstände betrachtet wurden, so blieb es dem Ehepaare dann überlassen: ob es nachher noch von einem Geistlichen di« religiöse Trauung verrichten lassen wollte oder nicht. Das obgedachte Ehepaar wurde indeß weder von einem christlichen Geistlichen noch von einem Rabbiner copulirt. VI. Jükmg. r. Band. D. H» 6

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