Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 5 (1817-1820)
- Issue
- Heft 2
- Article
- [Nachricht]
- Date
- 1817-01-01
- Page
- Seite 204 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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°4י Dingen und Feilschen um den vorcnrhalrcncn Rcki des Würgcrrcchls im Staat als Unterdrückte gehegt werden." . ..... In L üb eck ist folgende Verordnung des Magistrats erschienen. Sie liefert einen neuen Beweis, wie. wünschendwerth cs sei, eine baldige Entscheidung des Schicksals der Israeliten in Deutschland von Seiten des hohen Bundestags zu sehen, welche der ähnlichen Willkühr in der Bc- Handlung dieser Glaubensgenossen gewiß bald ein Ende machen würde. Vergebens waren also bisher alle Vorflcllungcn, welche von Seiten der allvcrehrtcn Fürsten von Metternich und Hardenberg Durch!., dem Magistrate zu Lübeck in Ansehung der dortigen Unterthanen jüdischer Religion mitgetheilt wurden*). Wenn man übrigens das in dem Hamburger unpar- Lbcnschen Eorrcspondenten befindliche Danksagungsschreiben des Magistrats zu Lübeck mit dieser Verordnung vergleicht, welches derselbe unterm lytenNovember!Z06 wegen der .von den Israeliten zu Hamburg, zur Zeit als im Jahre 1g06 die Stadt Lübeck mit Sturm׳ eingenommen wurde, dieser Stadt so großmüthig übersandten Unterstützung von 3000 fl. in den verbindlichsten Ausdrücken an die gedachte Gemeinde richtete: so ist cs um so unbegreiflicher, wir diese Behörde jetzt, in solchen, zugleich sie-selbst entehrenden Ausdrücken von den Juden überhaupt, reden kann» *) M. s. die Sulamith 4ten Jahrganges. ütes Heft Seite 366, und 7tes Heft Seite 50.