Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Literatur [Rezension]
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 315 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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)15 und es Niemanden schwer werden muß, tinjttfthcn, daß vonPartheirn die Rede nicht sein kann, wenn es die Sicherheit der Personen, des Eigenthums und des Gewissens, und der Wohlfahrt einer ganzen Klasse friedlicher Staats« bürger gilt, die Niemandes Recht oder Defugniß rauben oder antasten, sondern bloß, gleich andern, sich der Vor« theile der bürgerlichen Gesellschaft, deS vollen Schutzes der Gesetze und aller Vorzüge weiser Etaatseinrichtungen erfreuen, und, um des Rechts auf allen erlaubten Wegen ihren Unterhalt zu sichern» theilhaftig zu werden, gern alle Pflichten, die sie deshalb zu erfüllen haben möchten, übernehmen wollen. Ein so gerechtes, lobrnswrrthcs Ver« langen kann nur «ine Verblendung verneinen, die aus Gefühlen und Interessen entspringt, welche zu nennen, man uns gern erlassen wird weil schon dir Voraussetzung derselben, dem menschlichen Herzen überhaupt, und besonders dem Charakter einer Nation keine Ehre machen würde. Unbemerkt aber darf es nicht gelassen werden, daß wenn ln unserer Zeit in öffentlichen Schriften alle die Gemein« Plätze zum Ueberdruß wiederholt worden sind, in denen seit langen Zeiten man sich gegen die Juden erschöpft hat» die« ses zum Theil daher rührt, das so vielen das Herz an diesen Gemeinplätzen hängt, weil sie sich nicht gewöhnt haben, den Grund derselben — die Schmähungs. und Anfein« dungsgrlüst« der wildern Kinbrrjahre — gleich andern ro« Hern Naturtrieben, unter der Herrschaft der Vernunft und des Rcchtsgefühls der reifem Jahre zu bringen, daß aber manches hierbei ins Spiel gesetzte kleinere Interesse, in der Leidenschaftlichkeit, womit es ftde veraltete Phrase geltend zu machen sucht, zugleich seinen unlautern Grund