Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Neue Schule für Israeliten zu Tarnopol in Galizien
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 112 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2304627-2304640-2304642-2306997--04206-2307258- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
112 chen Geheimenraths und mehrerer Orden Ritter, Herrn von Teyls, der als Statthalter dieses neuen russischen Bezirks, seinen Sitz zu Tarnopol hatte, und der, von wahrer Menschenfreundlichkeit beseelt, mit inniger Theilnähme an der guten Sache, dem edlen Stifter dieses Lehrinstituts hülfreiche Hand leistete, dasselbe in Ausführung zu bringen, wofür ihm hiermit öffentlich der schuldige Dank abgestattet wlrd. Es ist übrigens außer allem Zweifel gesetzt, daß die milde österreichische Regierung, bei welcher die Beförderung des Unterrichts und der Bildung der Jugend von jeher emer der wesentlichsten Hauptgegenstande der off ntlichen Staatsverwaltung war, *) mit väterlicher *) So ist erst jüngsthin ein Hofdekret folgenden Inhalts an die Kaiser!. Königl. galiz׳!che tandesstelle ergangen: ״Um den Unterricht und die Bildung der Jugend i;, ״ größer« StLvten zu befördern, haben Se. Majestät ״über die Relation de- Herrn Hofraths und Prodsten ״von Gr über, über den Zustand der Schulen in den ״österreichischen Staaten, die Errichtung mehrerer Re- ״alschulen zu beschließen allergnäoigst geruhet." In dieser Rücksicht ist auch wirklich mit vohem Gubervialdekrcte vom 12. Juni 1813 (No. 41199) die Ausfünf( verlangt worden, ob etwa auch in Brody eine Bürger- oder Realschule für die zahlreiche Judenschaft zu errichten wäre, und es wurde zu diesem Ende der Ortsobriqkeit anbefohlen, in reife Ueberlegung zu nehwen, und dabei bestimmt ersichtlich zu machen, welche Gegenstände in dieser Schule nach dem Bedürfnisse dieser Handelsstadt zu lehren wären, und wie die Anstalt auf das Zweckmäßigste und mit den geringsten Kosten eingerichtet werden könnte. Aus Anlaß dieser hohen Verordnungen haben die (Brodl)r) Israelitischen Herrcn Gemeindevorsteher unterm 24. Juni 1814 erneu mit Rücksicht auf die erwähnten Bestimmungen entworfenen Schulplan unter einem Begleitungsberichte der höchsten Behörde wirklich vorgelegt. Der Eingang dieses Berichts verdient hier aus dem Grunde wörtlich