Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Merkwürdige und humane Schreiben und Verfügungen, insbesondere die Israeliten in Deutschland betreffend
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 51 (sequence 6)
- Language
- German
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51 Verfassung empfehlen, müssen sic auf Erhaltung aller wohl« erworbenen Rechte jeder Klasse von Einwohnern fest bestehen, damit jede zurückwirkende Waaßregel vermieden werde. Das bisher bestandene General-Gouvernement ist auf« gehoben, und erhält den Befehl, seine Funktion bis zum 20. d. M. ganz einzusicllen. Wien, den 9. Juni!8!5- Fürst von Wettern ich. g) Schreiben des Herrn Fürsten von Wetter« «ich an die Israelitischen Deputirten der Stadt Frankfurt a. M. ״Aufdie, am 10. Oktober!814 von den Israelitischen Deputirten der Stadt Frankfurt a. M., bei dem hohen Kon« gresse eiugereichce Bittschrift, um die Konfirmation des, mit dem ehemaligen Großhcrzog von Frankfurt unterm 28. December 18n abgeschlossenen Vertrags, über das Bürger, recht der Jüdischen Glaubensgenossen, *) wird denselben zu erkennen gegeben, baß in dem Selbstständigkeits-Akt, der für die freie Stadt Frankfurt unterm 9. dieses ausgeftrtigt worden ist, dem Magistrate auferlegt worden sei, alle wohlerworbenen Recht« jeder Klasse von Unterthanen fest zu halten, und jede zurückwirkende Maaßregel zu vermeiden." ״In dieser Verfügung wird auch die Jüdische Gemeinde in Frankfurt a. M. ihre Beruhigung finden, indem dadurch _ D 2 Siehe Sukamith zterJabra. utesHeft, S.zrs.' D. H.