Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Nachrichten und Verordnungen, die Israeliten im Großherzogthum Baden betreffend
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 339 (sequence 1)
- Language
- German
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339 VII. Nachrichten und Verordnungen, die Israeliten im Großherzogthume Baden betreffend. (Aus einem Schreiben an den Herausgeber.) Karlsruhe. -Ich theile Ihnen hier eine großherzogliche Verordnung mit, die in unserm Regierungsblatte vom 2;. Junius r8!2 enthalten ist*). Se. Königliche Hoheit haben durch diesilbe die bürgerlichen und kirchlichen Rechte der Israeliten neuerdings zu bestätigen geruht. — — Unter den Israeliten im Badenschen hat die Erlernung verschiedener Handwerke sowohl in der Residenz als auch auf dem Lande den erfreulichsten Fortgang. Auch nehmen sehr viele Kinder Israelitischer Religion Theil an dem öffentlichen Unterrichte in den Lyceen zu Karlsruhe und Mannheim. Alle Klassen des hiesigen großen Lycäums, werden von solchen seit einigen Jahren besucht. Einigt dieser Schüler, gehören, dem Zeugnisse ihrer Lehrer gemäß, und besonders der Versicherung des würdigen Rektors die« srr Anstalt, des Herrn Kirchenraths Hebel, zufolge, zu den vorzüglichen dieses Instituts, und erwerben sich durch ihren Fleiß, ihre gute Aufführung und Fort« ־} Sie folgt weiterhin in diesem Hefte. Aa 2 D. H.