Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- 4 (1812)
- Issue
- Heft 1
- Article
- Bürgerliche Verbesserung der Israeliten im Königreich Preußen
- Date
- 1812-01-01
- Page
- Seite 54 (sequence 1)
- Language
- German
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IV. Bürgerliche Verbesserung der Israeliten im Königreich Preußen. Gottlob! Auch in dieser Monarchie sind nun, der Gerechtigkeit und dem Zeitgeiste gemäß, die Verhältnisse der Israeliten durch ein neues Gesetz im Allgemeinen gemildert und verbessert worden. Das Königliche Edikt vom 11. Marz d. I., welches den Lesern der Eulamith hier mit« gctheilt wird, enthält die nähern Bestimmungen über diesen für jeden fühlenden Israeliten so wichtigen Gegenstand. Am indessn die großen Wohlthatcn, welche Se. Majestät der König seinen Umcrthancn Israelitischer Religion durch dieses Edikt zu erthcilen geruhte, desto besser und richtiger würdigen zu können, muß man in der That das strenge Judcnreglemcnt vom Jahre 1750 und die dazu gehörigen spätem ähnlichen Reglements kennen *). *) Wir wollen hier bloß, ohne uns auf wei'tlanftlge Aus« züqe cinznlassen, ein Verzeichniß der bisherigen, jetzt aufgcbodenen Abgaben der Juden im Preußischen, mit Ausschluß von Schlesien, Westprcußen und des vor- Maligen Ostfrießlants, nach den Aktenstücken des würdiacy Herrn SradrrarhS D- Friedkändcr zur Acberstcht mittbeilen: ^-Allgemeine Abgaben. 1) An Schutzgeld ...... 25000 Thalek. 2) An Reknttengeld ..... 4S00 — 2) A» Silberlieferung. 16200 — 4) Au»> M:)!1s |>i« '•.)i is .... 300 — 5) An KalcnSergcldern .... 400 — 46700 Thaler.