Sulamith
- Journal
- Sulamith
- Volume
- Dritter Jahrgang 1810-1811
- Issue
- 1 Bd. 1 H. (1811)
- Article
- [Nachricht]
- Date
- 1811-01-01
- Page
- Seite 70 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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7© ״kern, daß ihnen künftig auch 1) das Recht Fabriken und ״Manufakturen aller Art anzulegen, ohne daß dazu für ״sie eine spccicllere Erlaubniß, als diejenige erforderlich ״seyn soll, welche nach Umstanden von jedem andern Ein« ״wohner des Landes in besondern Fällen nachgesucht wer« ״den muß; 2) das Recht uneingeschränkt mit roher Wolle ״zn handeln; z) für bereits concesstvnirte Juden das Recht, ״in den Städten ans dem Lande durch Kauf und Pach- ״tung Grundstücke zu erwerben oder zu benutzen; 4) die ״Erlaubniß an Schiffs - Rhedercien Thcil zu nehmen; 5) ״das Recht mit Schwedischen Eisen - Manufakturwaaren ״vn gros zu handeln zugestanden und überdem noch den ״Juden erlaubt seyn soll, solche Handwerke zu treiben, ״welche an den Orten, wo sie selbige zu treiben wünschen, ״keiner Zunftverfassung unterworfen sind; dagegen aber ״auch zugleich festzusctzcn und zu verordnen geruhet haben: ״:>) daß alle Juden, welche künftig in des Königs deutsche ״Staaten sich niederzulassen wünschen möchten, den Be« ״weis führen sollen, daß sie selbst ein schuldenfreies Ka« ,*pital von zwei Tausend Reichsthalern Pommer. Cour, ״besitzen, sowie b) daß die Juden in Zukunft den übri- ״gen Einwobnern des Landes gleich an den Lasten aller ״Art Theil nehmen sollen; so wird diese gnädigst: Wil- ״lensmcinung Sr. König!. Majestät hiermit bekannt ge« ״macht. Gegeben Stralsund im Regicrungs - Conseil, den 2״Z. November!810." Schreiben aus Karlsruhe im Januar igu. Es ist wirklich befremdend, daß das Journal S ulamith von allen deutschen Staaten mehrere Nachrich-