Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 15 (1928)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1928)
- Date
- 1928-09-01
- Page
- Seite 553 (sequence 81)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Passauer Judenprozeß 1478 553 es nicht konnten, da sich im Ofen zwei Engel zeigten und zwei Tauben herausflogen. Während Bruschius sonst den Inhalt des Flugblattes widergibt, weicht er noch in einem wesentliehen Punkte1 von ihm ab. Im Flugblatt heißt es,2 daß Christoph ״ungezwungen solch groß Übel gesagt“ hat, was Fellhainer wiederholt3: ״ungefragt tet ers dem Landrichter sagen“. Dagegen weiß Bruschius, daß Christoph unter Anwendung verschiedener Foltern befragt4 und die gefangenen Juden ״durch die traurigen Formen der Inquisitionen zum Bekenntnis des begangenen Verbrechens getrieben“ wurden.5 Das stimmt ganz mit der ״gesetzlichen Frage“ des Änongmus überein. Weitere chronikalische Nachrichten über den Passauer Hostienprozeß sind nicht vorhanden; es sei denn, daß eine Notiz der Melker Annalen6 nachzutragen wäre, nach der der ganze Prozeß sich erst im Jahre 1484 abspielte.7 Die Akten des Prozesses scheinen verloren gegangen zu sein. Weder im Stadtarchiv zu Passau noch im bischöflichen Archiv,8 das jetzt in München aufbewahrt wird, sind urkundliche Nachrichten über den Prozeß vorhanden. Ein Berieht über die Aussagen der Angeklagten befindet sich handschriftlich in der Münchener Staatsbibliothek. Er hatte jedoch keine volle Gültigkeit, da ihm die Äuthenzität fehlte. Das ist jetzt anders, da ich im Juli 1927 einen zweiten Bericht, dieses 1 Die Differenz, daß Christoph die am Freitag vor Michaelis gestohlenen Hostien schon am Sonnabend (!) den Juden verkaufte, ist geringfügig. Den Zusatz über die Standesbezeichnung von Veidl und Vetterl siehe oben S. 551 Änm. 1. * Oben S. 543. 3 Oben S. 547. 4 variis illic tormentis examinatus. 5 tristibus inquisitionum formulis ad commissi sceleris confessionem perpulit. Ebenso hat auch Hund, Metropolis Salisburgensis (München 1620) I, 325: tristibus quaestionum formulis . . . adegit. c Monumenta Germaniae SS. IX, 524. 7 Stobbe, Die Juden in Deutschland, S. 292 bucht auf Grund der irrigen Ängabe einen neuen Fall neben 1478. s In beiden Archiven nach den von mir eingesehenen Repertorien. 6