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Jeschurun · 1927-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1927) · p. Seite 378

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1927)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1927)
Date
1927-07-01
Page
Seite 378 (sequence 50)
Language
German
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378 Galiläa von der Makkabäerzeit bis 67 Zum Schluss sei noch eine alte Halacha in diesem Zusammenhang besprochen, die das Verhältnis der galiläischen Juden zu den Hasmonäerfiirsten zu beleuchten geeignet sein dürfte. In der M Nedarim V, 5, bzw. in der dazu gehörenden Barajta (b Ned. 48 a) stellt B. Jehuda fest, die Galiläer hätten nicht nötig, ihren Teil an städtischem Gut dem Fürsten zu vorschreiben, da dieses schon durch ihre Väter geschehen ist. Die Bemerkung ist ziemlich unklar, und wird nur ein wenig durch die in der Barajta angeführten Worte beleuchtet: Die Bewohner Galiläas waren zänkisch, einer hat dem anderen seinen Teil am städtischen Gut44 durch Gelübde versagt. Deshalb haben ihre Väter ihren Teil dem Fürsten verschrieben (damit auf diese Weise die städtischen Güter nicht als Privatbesitz angesehen und durch Gelübde für jemanden verboten werden können). Mit Recht stellte A. Büchler45 fest, dass ״es sich hier um ältere Zeit handelt, die — wie אבותיהם zeigt — weit hinter R. Jehuda liegt״. Sicher ist ferner, dass der נשיא nicht ein Mitglied des herodeanischen Hauses ist, da diese in der Mischna und in Barajtot immer mit der Bezeichnung מלך erscheinen46. Man wird daher nicht irre gehen, in dem נשיא der obigen Mischna einen Fürsten aus dem Hasmonäerhause zu erblicken. Hieraus folgt, dass die Galiläer in gewissen Beziehungen zu einem der genannt, was ja sachlich richtig ist, doch gehört diese Erklärung dem Redaktor der M. an, während die Barajta die ältere Bezeichnung beibehalten hat. Tiberias ist ja bekanntlieh erst im J. 26 gegründet worden. 44j Diese sind: städtischer Platz (vgl. Megilla IU1), Bad, Synagoge, Schrein, Bücher. — Vorangehen ״Güter der aus Babel Hinauiziehenden*; diese sind: Tempelberg, Tempelhallen, Zisterne am Wege [der Wallfahrt]. Es handelt sich also um Verhältnisse der Tempelzeit. 46) Das Synedrion in Jerusalem S. 167 Anm. 147. 46) Mischnastellen: Ber. V1, Bikkurim III4, Joma VIII1, Jebam. VI4, Kidd. VI6, Nedar. III4, (בית המלך), Sota VII8; wahrscheinL auch Ber. 12, Sabb. VI0, X1Y4 (בני מלכים). Andere tannait. Stellen 8. b. Büchler, Sepphoris 17 Anm. 1—2; meine PaL Studien 110 Anm. 2; 33 Anm. 6 and ferner: Tos. Arachin II6 (54426) b. 10b (שילוח ...»ח המלך והרחיבוחו; Tos Eduj. m2 (45919) b. Menafc. 103b, j SchekaL VIII: איסמדיא של מלך (z. Sb ». Büchler, Der galiL Amh., 69 Anm. 3).

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