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Jeschurun · 1917-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1917) · page 17

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1917)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1917)
Date
1917-07-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
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Die natioaalen Forderungen des jüdischen Volkes in Rußland usw. 369 Ich meine hier das jüdische territorielle Problem. Die nationalen Rechte, die die Juden in Rußland für sich verlangen, sind kejine Sonderrechte. Die jüdischen nationalen Parteien gehen von der Anschauung aus, daß jeder Nation und jeder nationalen Minderheit nationale Rechte zustehen, ebenso wie jedem Menschen — bürgerliche Rechte. Alle nationalen Minderheiten Rußlands haben auch unseren nationalen Forderungen stets das vollste Verständnis entgegengebracht. Wenn wir also einerseits wissen, daß wir keine Sonderrechte für uns beanspruchen, so können wir uns andererseits der Erkenntnis nicht verschließen, daß unsere Stellung in der Welt tatsächlich eine Sonderstellung ist. Denn der Begriff ״nationale Minorität‘4 ist ja an sich nur ein relativer. Die betreffende Nation bildet eine Minorität im Rahmen eines gewissen Staates. Sie bildet aber keine Minorität mehr, wenn ihr Gebiet von dem des Staates losgelöst ist. Anders gesagt, jede nationale Minderheit hat ein Territorium, auf dem sie die nationale Mehrheit, oder gar die einzige Nation ausmacht. Ihre ungünstige Stellung ist nur die Folge des jeweilig geltenden Staatsrechtes. Es gilt eben im betreffenden Staatsrechte entsprechende Änderungen vorzu־ nehmen, um der nationalen Minderheit die Freiheit der Entwicklung zu garantieren. Wie anders dagegen ist unsere Stellung in der Welt! Wir stellen die tatsächliche nationale Minorität dar, weil wir eine Nation sind, die überall in der ganzen Welt in der Minderheit ist. Das ist nicht die Folge des geltenden Staatsrech־ tes, sondern die Folge unserer historischen Lage. Diese unsere Sonderstellung nimmt uns die Berechtigung nicht, nationale Rechte für uns zu verlangen, sie läßt aber diese nationalen Rechte in ganz anderem Lichte erscheinen. Denn für uns taucht die־ Frage auf: Sind für uns die nationalen Rechte dasselbe, was sie für andere Nationen sind? Ist doch unsere ungünstige Lage, wie angeführt, nicht eine Folge des geltenden Staatsrechtes. Was wird also eine uns günstige Änderung dieses Rechtes für uns schon bedeuten? Wird sie unseren Fortbestand als eine besondere Nation

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