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Central-Verein-Zeitung · 1935-11-28 · 48 (28.11.1935) · page 18

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
14 (1935)
Issue
48 (28.11.1935)
Date
1935-11-28
Page
– (sequence 18)
Language
German
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Juristische Wochenschau Staatssekretär Schlegelberger über die Grundlagen des neuen Patentrechts Auf (Jinlcibnnri bet Technischen Hochschule Karlsruhe .li-iclttaatejcTrp-tiir Tr. ScljYeqcl» b e r n c r am 2!,. Tltvbcr 11)35 einen Bortrag über: „Tie, Griinblaaen des neuen Patentrechts". - in ivelchem er ». a. folgendes ausführte: Das neue. Patentgesetz. loelches in Vorbereitung iit. soll uiehr sein-als ein Gesetz über bie - geioerbsmaßige Be'rivertung von Ersindlingen.Es' - . soll',n A>ahrlü'it . em (9esel; sein zuin Schlitz Der icoopfcrtidtcxi .Atrnft bet Nation. Tie Pflege bet' ■(y.-timöcrci.itc und 'die Sicherstellung wirtschaftlich VTurtcjIl>nfler . '.'luc-miliimti bet Erfindung werbe ' . sein Zivecl sein., Wenn nach dem geltenden Rccht- Ansprnch 'ans.. Erteilung .des Patents mit bet A n in elder hat, ivill bas neue Utecht ben Anspruch. ans bie Erteilung bes Patents dem Er- ' sinder zusprechen. Tie sogenannte Bctriebse r i i n d n n g. für bie ein früherer Entwurf ben Patentanspruch bem Betriebsinhaber zusprach, sei ein rein intellektuelles Erzeugnis gcivescn. Die^ Tatsac!,e müsse aber anerkannt bleiben, bas; schließlich nicht dem Betriebsinhaber.. sonbern bem Erfinder bas Verdienst zukomme, ben letzten, zum Vollenden der Ersindung erforderlichen Schritt getan zu haben. Die aus ber svgenannten A n g e stcllteKer f,i ndung entstehenden Rechtsbeziehnngen wirtschaftlicher Art zu regeln, werbe Ausgabe des Arbeitsvertragsgesetzes sein. Im Rahmen des Patcntgesetz.es müsse ber Angestclltencrfinder genau so behanbelt werben tvie. ber selbständige Erfinder. , Tr. Schlegelberger' erörterte dann noch u. a. neue in Aussicht genvmniene soziale Ptaßnahmen iin Patentrecht sowie bas künftige Verfahren in Patentangelegenheiten. in welchem überall mit Nachbruck auf Beschlcnnignng hingewirlt werben würbe.' Nachweis der arischen Abstammung von Notaren und Notarvertretern In einer Allgemeiiwersügung vom 21. "November 1!«'!.'» („Deutsche Justiz", S. 1638) wirb beftimint, bas; wer seine Ernennung znm "Notar nachsucht. ober wer. ohne Instizbeamtcr zu sein, zum Notarbertreter bestellt werden soll. ben Nachweis seiner arischen Abstannnung. und, falls er verheiratet ist. ber arischen Abstammung seiner Ehejrau, zu führen hat. Ein Notar, der die Ehe eingehcn will, hat, auch wenn er nicht Iustizbeamter ist, bie arisct>e Abstammung seines künftigen Ehegatten nachzuweiscn. Die Assoziierung mit Jaden Der Stellvertreter de« Reichs- . furi stenführers hat folgende Anordnung erlassen: ..Diejenigen freiberuflichen Mitglieder des BNSDI, die etwa noch mit Inden ober Halbjuden assoziiert sind — insbesondere Rechtsanwälte. Patentanwälte nnb Wirtschaftsrechtler —. Iiaben diese Sozietät zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzulösen. Soweit bie Lösung eines solchen Sozietätsverhältnisses nicht bis spätestens 1. April 1936 möglich sein sollte, ist in jedem binzelfall unter Angabe ber Gründe auf dem Dienstweg zu berichten. Zulviderhandlungen sind ehrengerichtlich zu ahnden." Kinderbeihilfen nur für nicht jüdische - Nachdem bie Ansführungsbestiminungen zum NeichSbürgergesetz ergangen sind, hat der Reichsfinauzmiuister die Bestimmungen über Beihilfen a ii f i n b erreiche $ a m i I i c n ben neuen Vorschriften angepaßt. Jeder Anwärter auf eine .Uinberbeihilfe muß jent burch Erklärung versichern, baß ihm nichts bekannt sei, woraus'geschlossen' werben konnte, baß ber Baker ober die Mutter eines der Kinder, für die Beihilfen beantragt' nnb. .von inehr als zwei ' volljüdiü-heu Grvßellernteileu abßamme. ober nach den gesetzlichen Bestimmungen als Jude gelte ober gegolten habe.. ■ Beschleunigung des Rechtsgangs - Ter Rcnchsj ustizmi n ister . hat . in einer ein- , gehenden' Allgemeinversugnng.'vo.m II. November. 1935 (,>Tentsche Justiz"/ S. 165-tz) wiederum mit -- aller biiib.rinalichkeit.bic Gerichte ans Beschleunigung ,zn der , Rechtspflege hingewiesen. Fiir ben - Rechtsiichenben ist /.wichtig,- daß - in dieser Allgeineinveriiigimg die Vertagung nur noch ans'erheblichen Gründen für zulässig erklärt wirb, niemals schon auf den bloßen, wenn auch übereinstimmenden Antrag der Parteien. Tie Parteien haben künftig schon bei Anstrengung des Prozesses das gesamte Tatsachenmaterial dem Gericht zu ' unterbreiten, wenn sie sich nicht der Gefahr ber Zurückweisung anSsetzen wollen. Die Beweisänfnähme soll künftig unmittelbar vor dem Prozeßgericht und einheitlich dllrchgeführt werben. An die Beweisaufnahme soll sich möglichst unmittelbar bas Urteil , anschließen. Jahresabschluss der Aktiengesellschaft In der „Deutschen Justiz" vom 22. November 1935 (3. lf>95) bescliästigt sich der AmtSgerichtSrat int Reichsjiistizmiiiisteriiim. Herbig, mit ber Frage, in welchem' Umfange ber Jahresabschluß von . Aktiengesellschaften zu veröffentlichen, namentlich, ob es zulässig ist. ben von der Generalversammlung^- genehmigten Abschluß zu kürzen nnb einzelne Posten znsammenznziehen. br kommt zu bem Ergebnis. baß bei' den in 8 265, HGB-. verlangten Pflichtverösfentlichungen Kürzungen und Zusammenfassungen schlechthin unzulässig sind. Der Jahresabschluß ist genau so zu veröffentlichen, wie et von bet Generalversammlung genehmigt wurde. Kündigungsschutz auch für Vorstandsmitglieder Im .Knrzberichterstatter" (1635 Sp. 1470V. ltntb eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 21. Mai 1635 verössentlicht. in welcher ausgesprochen wirb. baß'bas Künbigungsschutzgesetz für langjährige Angestellte auch zugunsten aller Borstänbc einer Aktiengesellschaft und Geschäftsführer einer . GmbH wirke:- denn leitende Tätigkeit stehe der Annahme eines Arbeitnehinerverhältnisses nicht entgegen. Hingegen sollen diese V'orstanbscMitglieder und Geschäftsführer nicht ben Schutz bes Schwerkriegsbeschäbigtengesetzes genießen. Kündigung wegen nichtarischer Abstammung der Ehefrau Das Lanbesarbeitsgericht Breslau hat nach einem Bericht der „Ftankfnrter Zeitung" die Klage eines Angestellten einer Stadtverwaltung auf Widerruf der Kündigung wegen nichtarischer Abstammung seiner Ehefrau anläßlich seiner bevorstehenden Ueberführung von dem Zeitangestelltenin das Danerangestelltenverhältnis abgewiesen. In . der.'Begründung wird gesagt, daß schon die Anstellung eines arischen mit einer Nichtarierin berheirateteir Angestellten auf Zeit bei einer Stadtverwaltung nnzillässig gewesen sei. um so mehr die llebernahme.als Dauerangestellter. Das sei für den Kläger, der vor 25 Jahren geheiratet habe, als die Rassegesetzgeblttig noch kaum beachtet worden sei. der an der Front gekämpft habe und sich stets einwandfrei geführt habe, besonders hart. Diese Härte' liege aber' in der nnvermeiblichen Eigenart der Raisegesetzgebung begründet.. Außerdem sei der Kläger nur zur Aushilfe eingestellt worben und habe keinen - Anspruch ans Tanersteltung. - ■ '; Analoge Anwendung der Nürnberger Gesetze im Eherecht—■? Tie „Frankfurter Zeitung" berichtet iiber. ein Urteil des Landgerichts Berlin vom . >2. Oltvher 1935in einem-Ehevrozeß.. Hiernach lebten, die Ehe- . ' lente — ein Teil u't nichtarisch — seit einem Ialirc' - getrennt, die Ehescheidungsklage ivar erfolglos ge-, blieben. Ter iiibiielie Main» klagte miiimehr ans - Horsrellung der. ehelichen 'Gemeinscha-it: die- Frau z 0 bczeschnete dieses Bkrrlangen 'mii:.Rücksicht.ans-die •’ Rassegeseßgebnng äls/Mißbranch'des ebemännlichen. -Rechts. Das Landgericht folgte der Ateinnng der 'FraN: Die volUge-Entfrembnng der Parteien habe . znin nicht geringsten Teile ihre Ursache in .dem Rassennterscgiebe. Tie Ehefrau habe znm Ansbrnck gebracht, baß ihr völkisches Empfinben ihr eine Rückkehr znm Stlügcr nnmöglich mache. Das Ber-. langen des 'Manne'« stelle sich daher trotz.Kenntnis bes Empsinbens der Frau als Mißbrauch feines Rechtes bar.. Das Berlan'gen bes Klägers iväre auch einer neuen Eheschkießnng gleichziisetzen. Wenn, auch dem Nürnberger Gesetz vom 15. September 1935 rückwirkende Kraft nicht 'innewohne, so würbe doch unter analoger Ainvenbnng des Sinnes n'.ib Ziveckes beS Gesetzes ein Mißbrauch barm vorlicgen. wenn ein jüdischer Ehemann die von ihm gerrcnnt lebende arische Eliefran gegen deren anSbrncklich betnnbeteS völkisches Empsiuben ztvingen wolle, die eheliche Lebeiisgemeiiischast wieberherznstellen. Die „Frankfurter Zeitung" bemerkt hierzu üuter anderem, baß nach diesem Urteil die Misch- - che. dem Wortlaut der Nürnberger Gesetze entsprechend. besteheil bleibe. Tatsächlich sei sie aber unter Billigung des Gerichts mit der Trennnng der Gemeinschaft ausgchvbeii. Es sei zu zweifeln, baß dieses Ergebnis im ^inne de« Gesetzgebers liege. .ES wird sodann auf die praktischen Folgen in bezug auf den Unterhalt hingewicseu. Max Goldstcin. Kündigung des Dienstverhältnisses von Kassenzahnärzten oder, -dentisten nach § 626 BGB Tie Zulassung und Entlassung der Zahnärzte oder Dentisten (Zahntechniker) im Rahmen ihrer Tätigkeit für Krankenkasien erfolgt seit Erlaß der ersten Zulassungsordnung vom 27, Juli 1933 (RGBl. I S. 541) im Wege der öffentlich-rechtlichen Zulassung. Zurzeit gilt die Zülassungsordnung vom 9. Mai 1935 (RGBl. I S. 594), auf die sich nachstehende Ausführungen beziehen. Der Berechtigung zum Abschluß eines Einzcldien.stvertrages steht das Recht auf Bertrügsabschluß gegenüber. Die Berechtigung zum Abschluß eines Einzeldienstbertrages ist - öffentlich - rechtlicher Statur. Wie der Vorsitzende des Neichsschiedsamtes für Zahnärzte und Dentisten (R-Sch-Z 15/35 A) in einem Bescheid vom 20. Februar 1935 feststellt, hat jedoch das Recht auf Vertragsabschluß an sich einen bürgerlich-rechtlichen Anspruch zum Gegenstand (Arbeiter-Versorgung. Heft 1837). Aus diesem Grunde sei es demnach nicht ausgeschlossen, daß eine Krankenkasse aus wichtigem Grunde einen Krankenkassenzahnarzt oder Kassendentisten direkt aus 8 626 BGB kündigen kann. Freilich muß die Kasse sich dann gegebenen Firlles auf einen Zivilprozeß vor dem ordentlichen Gericht einlassen. Die Kassen hätten, auf. diese Weise die Möglichkeit, ein Vertragsperhältnis im Rahmen des Einzeldienstvcrtrages auch dann zu lösen, wenn die Entziehung der ..Berechtigung zum Abschluß eines Einzeldienst. Vertrages" auf dem öffentlich-rechtlichen Wege nicht erfolgen kann. -Ans diesem Bescheid deS Vorsitzenden bcS- Reichsschiebsamtcs für Zahnärzte, uäb D-entisten. ber freiticl) regetmäßig unter Vorbehalt anderweitiger Entscheibnng'im Rechtszuge ergeht, er-' gibt 'sich die. praktische Folgerung, 'baß eine . Krankenkasse unmittelbar, b. h. ohne Beteiligung ber vfienttich-rechttichen ZuIassungS-. Schiebsinstanzen nstv. bei Borliegen eines wichtigen \ Grundes eine Kündigung gussprcchen bars. . ' ' : ■ Dr. 8. . Kontrolle von Massenentlassungen durch 'den Treuhänder der Arbeit •> Der T r c n h ä n d e r b e r A rb e i t iür bgS Wirtschaftsgebiet' N o r b m a:r k veröüentticht in beit ■ von .ihm heransgegebeiieii „A m-t l i ch e.n Al i t t c i l n n g e n" vom 15.„'November 1935 iNnmiuer 22 ans 1935). Erläuterungen znm- 8 20 des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit. Diese Bestimmung gewahrt bem Trenhänber eine Plitivirknng bei' Nlassenentlassungen. indem sie . ben Unternehmer verpflichtet, dem Treuhänder - der Arbeit schriftlich Anzeige zu erstatten, bevor er in Betrieben init tveniger als 100 Beschäftigten, mehr als nVun, in allen übrigen Betrieben mehr als 10 Prozent ober aber mehr als 50 ber regelmäßig Beschäftigten innerhalb von vier .Wochen entläßt. Grnnbsälilich tverben die Ent- - lassiingen erst vier .Wochen nach- Eingang der 'Anzeige beim . Trenhänber iinbebingt wirksam. . Der Trenhänber-hat lediglich die Befugnis, diese Frist abznknrzen ober ans zivei Alvnate zu verlängern. . . Der Trenhänber betont, baß unter die Entlassungen des 8,20 ACK1 nicht fallen - die saisonmüßig bedingten und die fristlosen Entlassungen. ferner nicht die Beendigung eines von vornherein befristet ober mit für einen vorübergehenden Zivcck abgeschlossen gewesenen Arbcitsverhält- Der 8 20 AOG findet ferner^ mir Anwonbung. wenn- , cs sich um Alassenentlassnngen handelt. Gegen Einzelentlassnngen besteht nur bie 'Möglichkeit einer Künbignngswiberrnssklage. Auf dem llmiveg einer Anrnfnng des Treuhänders durch ben Bertrauensrat (8.16 Aö(i). ivenn eine Einigung im Bertrauensrat über eine Einzelentlasjung nicht erzielt, werben kann, ist eine Ent- ' scheibnng' des Treuhänders über eine Einzel-, entlassung nicht zu erreichen, da 8 16 AOG eine Entscl>eidnng des -Treuhänders nur Vorsicht, wenn es sich um allgemeine ArbeitSbedingnngeu handelt. Tie Nachprüfung der Einzelentlassnngen muß dem Arbeitsgericht überlassen bleiben. Auch bei 'Massencntlassungen muß jedoch ber Unter; nehmet die gesetzlichen ober vertraglichen Kün-. -digungSfristen einhalten, selbst bann, wenn eine ' EntlassungSgenehmiqung des Treuhänders gemäß 8 20 AGG vorliegt? / Diese Geslehmigung bes Trenhänber« zu Massenentlassungen, die sich lediglich darauf erstreckt. daß die Entlassungen schon vor 'Ablauf von vier Wock;en nach Eingang der Anzeige beim Treuhänder wirksam , werden, wird nur'erteilt. - wenn die Entlassungen dringend geboten erscheinen. sei es. daß keinerlei Beschäftigungsmöglichkeit mehr besteht oder die finanzielle Lage des Betriebes es unbedingt erfordert. Sie erfolgt erst nach eingehender Prüfung des Sachverhalts, nach Vorlegung der Bilanzen, eventuell nach Vornahme einer Buchprüfung. Dadurch soll verhütet werden (das ist der Sinn des 8 20 AOG). daß Unternehmer rncksichtslvs zu Entlastungen schreiten, ohne daß diese Entlassungen durch die slnauzielle und wirtschaftliche Lage des Betriebe« zwingend geboten und alle Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze restlos erschöpft Einzelhandel im Reich c Altenbnrg Kaufhaus M. & S. Cohn Immer führend X G Annaberg J Ljacobyini.. Bernhard Chaskel Spezialhaus t. Damenkleic/ung C München Münster i. W. G C Sterkrade Zigarren-Wolf Zigarren. Zigaretten en oros - en.detai 49 Zeit 49. HEINRICH COHEN München, Löwengrube 23 Neueste Modestoffe Entscheidend für den Wert einer Anzeige ist, ob der Anzeigenteil der Zeitung, in der inseriert wird, aufmerksam gelesen wird. Die C.-V.- Zeitung . wird von der ersten bis zur letzten Seite gelesen, daher der Erfolg ihrer Anzeigen Q Breslau» ) ( Breslau j Stoffe Hauptgeschäft:OhläuerStraße5 6 Die srosse Auswahl bei Hecht l David Breslau — Ring 29 ( Dresden Goldmann Dresden . 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