Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 14 (1935)
- Issue
- 41 (10.10.1935)
- Date
- 1935-10-10
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Arbeitsbuch In Nr. 21 der ..CV-Zeitüng" hatten wir über die erste Durchführungsverordnung zu dem Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches berichtet und auch die Betricbsgruppen erwähnt. für die nach einer Bekanntmachung des Präsidenten der Reichsanstalt, für Arbeitsvermittlung' uni Arbeitslosenversicherung zunächst mit der Ausstellung des Arbeitsbuches begonnen wurde. In einer neuen Bekanntmachung vom 14. September 1935 sind nun weiter e B e t u fs grup p e n genannt worden, für die vom 1. Oktober ab Arbeitsbücher für Arbeiter und Angestellte ausgestellt werden. Eshandelt sich dabei um-folgende -Gruppen: Landwirtschaft. - Gärtnerei. Tierzucht. Forstwirtschaft und Fischerei: ^Bergbau, Salinenwesen und Torfgräberejp. Tertilindustrie: .Vervielfältigungsgewerbe: Musikinstrumenten-' und Spielwarenindustrie: Be- ' kleidungsgewerbe; Wasser-. Gas- und Elektrizitätsversorgung und -gewinnung: Reinigungsgewerbe: Gaststättenwesen: häusliche Dienste. In der Tagespresse wird insbesondere darauf hingewiesen. daß — nachdem der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ah 1. Oktober auch die Berufsgruppe der H a u s g e h i l f e n zur Einführung des Arbeitsbuches aufgerufen hat — jeder Haushaltungsvorstand. der eine Hausgehilfin beschäftigt, verpflichtet ist. die Ausstellung eines solchen Arbeitsbuches beim zuständigen Arbeitsamt zu beantragen. Hausgehnfen. die ohne Beschäftigung sind, haben selbst den Antrag.beim Arbeitsamt zu stellen. Künftig dürfen Hausgehilfen nur beschäf» tigt werden, wenn sie im Besitz eines ordnungsmäßig ausgestellten Arbeitsbuches sind, das sie beim Antritt der Stellung dem Arbeitgeber auszuhändigen haben. Die Hausfrau hat darin den Beginn der Arbeitsaufnahme ohne -weitere persönliche Zusätze zu vermerken und das Arbeitsbuch sorgfältig aüfzubewahren. Es ist der Hausgehilfin 'bei Beendigung der Beschäftigung auszuhändigen. Ein Zurückhaltungsrecht steht der Hausfrau nicht zu. Aus Stade. Wie die „N o r d w e st d e ü t s ch e Zeitung" in Bremen meldet, befaßten sich die Stade r Eemeinderäte mit einem Anträge des Kreisleiters der NSDAP, nach dem an den Ausgängen der Stadt Schilder anzubringen seien mit der Aufschrift: ..Juden sind in Stade nicht erwünscht." Ferner sollen öffentliche Aufträge nur an solche Betriebe gegeben werden, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem Staat und der NSDAP nach- - gekommen sind, die nur Mitglieder der DAF beschäftigen und die mit Juden keine Geschäfte betreiben. Turnhallen sollen nur solchen Vereinen zur Verfügung gestellt werden, die den Arier-. Paragraphen eingeführt haben. Dieser Antrag fand einstimmige Annahme. Aus dem weit über die Grenzen Schlesiens, bekannten Leinenhaus Bielschowskh GmbH sind die ehemaligen jüdischen Inhaber durch Verkauf ihrer Anteile nunmehr gänzlich ausgeschieden. Die Geschäftsführung war bereits im Jahre 1933 in andere Hände übergegangen. Zmsermiüsigung der Anleihe der Israelitischen Gemeinde Mannheim vom Jahre 1925 Die Reichsvertretung der Juden in Deutschland teilt mit: „Nachdem der Herr Reichsyrinister der Finanzen im Einvernehmen mit dem Herrn Reichs- und - preußischen Wirtschaftsminister die. Vorschriften der Js§ 1 bis. 12 des.Gesetzes über Zinscrmäßigung bei den öffentlichen Anleihen vom 27. Februar 1935 auf Grund des 8 14 desselben Gesetzes für die mit 6 (8) Prozent verzinsliche Anleihe der Israelitischen Gemeinde Mannheims vom: Jahre 1.925 -für entsprechend anwendbar erklärt hat. wird hiermit den Gläubigern der ans diese Anleihe bezüglichen Schuldverschreibungen mit verbindlicher Wirkung für die Schuldnerin die Herabsetzung de-? Zinssatzes auf 4'.i> Prozent jährlich mit Wirkung vom 1. April 1935 angoboten. Den. Gläubigern, die das Angebot annehmen. wird eine einmalige Entschädigung in Höhe von 2 Prozent des Nennbetrages der Schuldverschreibung ausgezahlt. Tie Zahlung erfolgt mit dem nächsten nach dem 36: Juni 1935 fälligen Zinsschein in bar. ‘ Das Angebot gilt als angenommen, wenn es von den Gläubigern nicht binnen einer Frist von zehn Tagen abgelehnt wird. Tie Frist beginnt mit dem auf die Veröffentlichung dieses Angebots im „Reichsanzeiger" folgenden Tage. Eine Ablehnung des Angebots ist nur wirksam, wenn sie bei dem Shnagogenrcü der Israelitischen -Gemeinde Mannheim durch schriftliche Erklärung des Gläubigers unter Hinterlegung der betreffenden Schuldverschreibung erfolgt. Im übrigen wird auf die obengenannten Bestimmungen der §§ 1 bis 12 und § 14 des Gesetzes über Zinsermäßigung bei öffentlichen Anleihen vom 27. Februar 1935 (RGBl. Teil I Nr. 22 S. 286 ff.) Bezug genommen." Jubiläen Arbeit für jüdisches Sein ist ihm zur Drücke geworden für ein Leben, da? Wesentliches seines Werkinhaltes verloren ha:. Und die jüdische Gcineinsckiaft hat sie ihm anerkannt durch die Be», sriedigiing. die sie ihm nur dieser Arbeit zu schassen vermochte. Lotte Fried. Moses Flegenheimer (Karlsruhe) konnte am 5. Oktober ans eine fünfzigjährige Tätigkeit in dem Karlsruher Bankhaus StranS & Co. zurückblicken. Er ist -dort -Leiter der Eücktenabteilnng. seit- 1924 als Einzelprvknrn't. Schon au§ dieser Tatsache spricht das l>e'ondere Vertrauen, das. - Moses-Flegenheimer ob seines vortrefflichen Eharaklers. teurer geraden., oüenen Art und. seines - schlichten Wesens bei den Inhabern cmd bsi der Kund'chart .genießt: Im südistben Leben setzt, -sich - Moses - Flegenheimer' seit. Jahren, mit schlichtem -.Ernst' und Pflichterfüllung., auf vielen Gebieten. - für Lelvii und Bestand unserer Gemcinicl)aft ein. Er ist Mitglied der Spnode. Sbnagogenrat der Gemeinde Karlsruhe, wo ihm das verautwor». tiingsvolle Finanzdezcrnnt obliegt, und wirkt in. Hen/Borständen der Karlsruher 'Ortsgruppen der religiös liberalen Bereinigung und des Eentral- Vereins. Gerade im letzteren schätzen wir sein stets bereites Eintreten, sein Verständnis und seinen guten Rat in den oft ichivierigen Fragen dieser Zeit. Moses Flegenheimer gehört zur- Klasse der stillen und umso wirksameren Arbeiter, ihm ist e? niemals auf die äußere Geltung, sondern -immer nur a»i die sachliche Förderung angrkvinmen. "Daß der Jiibilar auf allen Gebieten weiter so ersokgreicii ivirken kann, ist unser Wunsch zu seinem Jnbeltage. P. St. Gerson Bach, der in diesen Tagen den 70. Geburtstag. begangen . hat. ist als lvwußtcr Jude von Jugend an dem Judentum auf das engste verbunden. Und das Judentum hat ihm das so gedankt, wie ihm dieser Dank der liebste ist: mit Arbeit. Mit Arbeit, die er in den-langen Jahrzehnten seines Berussschasfens auf einflußreichem Posten im Wirtschaftsleben unter Hergabe jeder verfügbar zu machenden freien -Stundefür die - iiibifdK Gemeinschaft geleistet hat. Mit Arbeit, die ihm .wiederum jetzt, da seiner Berufsarbeit durch die äußere Entwicklung ein Ende gesetzt wurde, zu wesentlichem Lebensinhalt werden konnte. Innerhalb des UOBB, dem er seit 1902 angehört. stieg er bis zum Großschatzmeister desGeneralkomitees auf. Er arbeitet ferner im Vorstand der „Jüdischen Buchvcreinigung"; auch hat er sich seit langem in ungünstigsten Zeiten und unter schwierigsten Verhältnissen tatkräftig für die Arbeit--und-die Bestrebungen der .Doynbee-Halle" eingesetzt. Er ist seit je CVer. JuristischeWochenschau Amtsgericht Hamburg über unlauteren Wettbewerb Ein Parteigenosse, der einen Kunden, welcher gleichfalls. Parteigenosse ist. darauf hinweist, daß ein von diesem besuchtes Geschäft nichtarisch ist. begeht keine unlautere Wettbewerbshandlnng. wie das Amtsgericht Hamburg (..Juristische Wochenschau" 1935. S. 2703) entschieden hat. Der .Geschäftsinhaber kann daher gegen ihn auch nicht , ans Unterlassung klagen. Ueberstunden-Vergütung Wenn ein Gefolgschaftsmitglied seine Ansprüche aus dem Arbcitsverhaltnis lange Zeit hindurch nicht geltend macht, so kann hierin unter Ilmständen — sofern es sich nicht um Tariflohnansprüche handelt — eine Vcrwirlnng dieser Anspräche gegenüber dem Betriebssichrer gefunden lverden. Ties gilt, wie das Neichsarbei)sgericht in einem Urteil vom 20. Februar 1935 (..Kurzbericht, erstatte! " 1935, S. 1250) entschieden hat. für den Anspruch auf Ucberstimdenvergütnng dann nicht, wenn der Angestellte die frühere Geltendmachung seiner Ansprüche aus Furcht vor Entlastung unter, lasten hat. Wenn also ein Arbeitnehmer durchs wirtschaftlichen Druck veranlaßt wird, Ansprüche auf.Bezahlung von Ueberstnnden nicht anzumelden. - dann kann sich der Betriebssührer nicht beschweren, wenn diese Forderungen erst nach dem Ausscheiden aus dem'Betrieb geltend gemacht werden. Leistungsprämien '. Wann Angestellte einen , Rechtsanspruch aus Leistungspränüen haben, die ihnen neben dem Gehalt ausgezahlt werden, hat das LandeSnrbcitSgericht Gleiwitz in einem Urteil vom 9. April 1935 („Knrzbericliterstatter" 1935. Sp. 1250) dargelegt. Das Gericht.führt aus: die jahrelange fortgesetzte Zahlung bestimmter Leistungsprämien berechtige nach Treu-und Glauben den Gefolgsmann zu der Annahme. ..daß er diese Zulage auch weiterhin erhalten werde. Unter dieser Voraussetzung müsse angenommen werden, daß ein Rechtsanfprnch auf 'die Leistiiiigsprämie entstanden sei.. .Ein.Rechtsanspruch entstehe dagegen nicht, wenn von 'der Betriebsführnng ausdrücklich erklärt worden fei. daß es sich um eine freiwillige Leistung handele, diejederzeit. widerrufen werden Rheinschiff ahrts-Gerichte Da? Gesetz vom 5. September 1935 (RGBl. 5. 11421. and die Durchführungsverordnung vom 25. September ,935 (RGBl. S. 1167) haben die Gerichtsbarkeit in Rheinschisfahrtsfachen reichsrechtlich einheitlich geregelt. Es gibt fortan nur sechs Rlieinschisfahrt-sgerichte. lieber Berufungen und Beschwerden entscheiden zwei Overgerichte tu Karlsruhe und Köln. Nur Arier Bevollmächtigte in Steuersachen Daß die Katasterämter von Hausverwaltern den Nachweis ihrer arischen Abstammung vcrlangen können, hat der Reichsfinanzminister. wi" das ..Grundeigentum" in der Nummer vom 6. Oltv.bcr 1935. L 874. berichtet, ii, einem Bescheid vom 30. September 1935 an die Spitzenvrgaiiisativn des Haüsbesitzes klargestellt. Nach ' dein Gesetz, vom 6. Mai 1933 über die Steuerberater dürfen diese gegenüber den Setuerbehörven / -des' Reiches-.' der Länder, der Gemeinden, der Gemeiiideverbäiide nur dann tätig lverden. wenn sie ariflher Abstaiiiinniig sind. Dies gilt also auch . für die Kalasteräinter hinsichtlich der Einreichung .von-Haiiszinssteueraiiträge». Der Minister betont aber, daß sonstige. Tätigkeiten eines Hausverwalters. insl'esondere die Einziehnng von Mieten. Anvrdnniig von Reparaturen. '.'Ibsihlnst von Verträge» nsiv. auch von nicht,irischen Verwaltern anSgenbt werden können. da sie nicht unter das Gesetz vom 6. Mai >933 fallen. Anrechnung der Dienstzeit nach dem Berufsbeamtengesetz Den nach dein Gesetz zur Wiederherstellung des Beriissl'eamtentiims in den Ruhestand vcrsetzien - nichtarischen und politisch unzuverlässigen Beamten wird ein Ruhegehalt imr dann gewährt, wenn sie eine mindestens zehnjährige Dienstzeit vollendet haben. Eine während' des Krieges znrückgelegte Dienstzeit ist erholst anzurcchnen, aber nur dann, wie das Reichsgericht in einer Entscheidung vom 17, Mai 1935 („Jur. Woch.'. S. 2809) ansgesprochen hat. wenn sie in einer Planstelle abgeleistet worden ist. Jede außerplanmäßig abgeleistete Dienstzeit scheidet damit für die Berechnung der Wartezeit ans. »s«. 60. tnze anaei im G Altenburg x Kaifhus M. t S. Cobi Immer führend Die gute Bezugsquelle c Annaberg l jacobv üb Bernhard Chaskel Spezialhaus f. Damenkleidung x c Düsseldorf J Königsallee 46 Das Modehaus in Düsseldorf Scheiiiiiianii Haus der eleganten Schuhe Düsseldorf-Stuttgart. J ( Köln a. Rh. 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