Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 17 (1938)
- Issue
- 18 (5.5.1938)
- Date
- 1938-05-05
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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Nr. 18 C^V.- Zeitqng WIRTSCHAFT DER WOC Seife 19 5-Mas 1938 Patent und Auswanderer Von Rechtsanwalt Dr. Julius L. Seligsohn (Berlin) Die jüdische Auswanderung aus Deutschland ist zum wesentlichen Teil ein Transferproblem. Trotz . innerer " Auswanderungsbereitschaft scheuen Menschen, die nicht mehr ganz jung sind, davor zurück, in Länder zu gehen, deren Sprache, Kultur und Wirtschaft ihnen 'fremd sind, sofern sie nicht wenigstens diejenigen Mittel mitnehmen können, die sie zum Aufbau einer, bescheidenen Existenz unter so schwierigen Umständen benötigen. Je weniger es im Hinblick auf die angespannte Devisenlage des Reiches möglich ist, bares Geld zu transferieren, um so mehr sehen sich die Auswanderungswilligen nach Ersatztransfermöglichkeiten um, die ihnen den Start in der Fremde erleichtern sollen. Neben Ausländsbeteiligungen, ausländischen Wertpapieren und Versicherungsforde- Beriirter Bilanz-Institut J. Friediänder 1902 als Sachverständiger aerichtlich vereidigt BSRE.5N W 35, Lüteowstraße'lO - Tel. 21 28 90 Buchführung * Bilanzen Steuern rangen, Mitnahme von Waren und Einrichtungsgegenständen spielt die Verwertung von Patenten eine nicht unbeachtliche Rolle. Soweit es sich hierbei um Menschen handelt, die bereits früher mit Patenten zu tun hatten, soweit insbesondere der schöpferische Erfinder selber auswandert, ergeben eich meist keine Schwierigkeiten, weil der Auswanderer selber patentsachverständig ist und nur die devisenrechtliche Beratung benötigt. Bedenklicher ist dagegen der Fall, wenn in die Sprechstunde des Anwalts oder Beraters Menschen kommen, die sich bisher mit Patenten nicht beschäftigt haben und erst jetzt durch Auswanderung und neue Lebensplanung mit ihnen in Berührung kommen. Dreifach sind die Kenntnisse, die ein solcher Auswanderer benötigt: 'er'.muss sich unterrichten über'die:patentrechtlichen Grundlagen, die technische ■ und wirtschaftliche Tragweite der Erfindung und die einschlägigen devisenrechtlichen Vorschriften. I« Die patentamtlichen Grundlagen . Patente werden bekanntlich für neue .Erfin-;" 'düngen erteilt, die eine gewerbliche Verwertung gestatten. Neben dem Patentschutz, gibt es für technische Neuerungen von geringe-' rem . Ausmass -den. -Gebrauchsmusters c fr u t z, dessen Erwirkung und Aufrechterhai-' iung billiger ist, und der deshalb nur kürzere Zeit dauert. - Der Besitz eines Gebrauchsmusters hat indessen nur geringe internationale Bedeutung. Er spielt für die Auswanderung, von Ausnahmen abgesehen, keine Rolle. Hervorhebung verdient lediglich, dass der Besitz eines eingetragenen deutschen Gebrauchmusters nicht die geringste Gewähr dafür gibt, dass .hinter dieser "Einträgung auch wirklich eine, technische.. Neuerung oder Erfindung steht. Bei Erfüllung gewisser formeller Voraussetzungen trägt das Reichspatentamt jeden technischen Gegenstand ohne, materielle .Prüfung in die Gebrauchsmuster- . rolle.ein und fertigt dem Anmelder darüber eine Urkunde aus.. Qb.die Anmeldung tatsächlich eine Erfindung enthält, ob sie also technisch wertvoll und neu ist wird überhaupt nicht bei der Eintragung geprüft, sondern erst später, wenn es darüber zwischen dem Inhaber des Gebrauchsmusters und irgendeinem anderen, dem er auf Grund des Gebrauchsmusters die Herstellung des gleichen Gegenstandes verbieten will, zum - Strei t kommt. Stellt .sich alsdann heraus, dass' der -Gegenstand des Gebrauchsmusters nicht mehr neu war, so fehlt jeder wirksame Schutz; eshandelt sich lediglich um ein Scheinrecht. Der Eintragung eines Gebrauchsmusters als solcher darf man daher nicht ohne weiteres trauen. Dieser Anschein eines Rechtes ist häufig dazu ausgenutzt worden, um auf Grund der patentamtlichen Eintragungsurkunde Kreditgeber, Interessenten und Vertreter anzulocken. Die Spezialdezernate der Staatsanwaltschaft hatten mitunter vollauf zu tun, um diesen gewerbsmässigen Gebrauchsmusterschwindel zu bekämpfen. Der Ankauf eines Gebrauchsmusters, dessen Güte und Gültigkeit man nicht selber aus eigenem Fachwissen beurteilen kann, ist also sinnlos. Zurückhaltung ist ferner gegenüber Patentanmeldungen geboten. Jeder Mensch ist befügt. Patentanmeldungen einzureichen, ohne dass die Tatsache der Erreichung irgend etwas darüber.. besagt, öb es sich beim Anmeldungsgegenstand wirklich um eine neue, gewerblich verwertbare Erfindung handelt. Erst kürzlich hat der Werberat der Deutschen Wirtschaft den Hinweis auf - Patentanmeldungen („DRPa." oder „DRP. angemeldet'*) in der geschäftlichen Werbung für unzulässig erklärt, weil er häufig die Menschen irre führe und einen Schutz vortäusche, der in Wirklichkeit nicht vorbanden sei. Anders liegt die Sache erst, wenn das Patent vom Patentamt erteilt oder zum mindesten die Patentanmeldung öffentlich ausgelegt ist, womit die Wirkungen, eines einstweiligen Schutzes eintreten. Zum "Unterschied gegenüber Gebrauchsmustern werden nämlich Patente nicht einfach, auf Grund einer: formell ordnungsmässigen Anmeldung eingetragen, sondern ..werden vom "Patentamt auf ihren technischen Gehalt geprüft Diese' Prüfung ist sehr sachverständig und dauert oft Jahre. Fällt sie zugunsten des Anmelders aus wird das Patent endgültig. erteilt, so kann im Verkehr unterstellt werden, dass hier wirklich eine ernsthafte Erfindung vorliegt, die ausführbar ist und im Zeitpunkt ihrer Anmeldung neu war. Gibt es auch hier noch verschiedene Gefahrenpunkte, die die Nichtigkeitserklärung des Patents .rar Folge, haben können, so dürfen sie als Ausnahmefälle im Rahmen dieser kurzen Betrachtung vernachlässigt werden. Ist ein deutsches Patent erteilt, so kann man bei der Gründlichkeit der deutschen Patentprüfung einerseits und der weitgehenden Angleichung der internationalen Patentrechisgrundsätze andererseits davon ausgehen, dass die betreffende Erfindung nicht nur in Deutschland patentwürdig sein wird, sondern wahrscheinlich in gleichem oder etwas geändertem Umfange auch in den meisten Auslandsstaaten. Denn beim deutschen Patentamt gilt eine Erfindung nur dann als neu und patentwürdig, sofern sie nicht in irgendeiner öffentlichen Druckschrift aus den letzten hundert Jahren vorbeschrieben ist. Da die Beschreibung in jeder ausländischen Zeitschrift oder jedem ausländischen Buch, gleichgültig, um welche Sprache es sich hierbei handelt, in der Regel die Möglichkeit ausschliesst, darauf später in Deutschland noch ein Patent zu erhalten, so kann man bei einem erteilten deutschen Patent den Schluss ziehen, dass der geschützte Gegenstand auch im Auslande vor der Anmeldung des deutschen Patents noch nicht druckschriftlich vorbekannt gewesen ist. Die Erfindung wird also in der Regel auch für das Ausland neu seih. Daher erscheint auch dort die Erlangung eines Patents möglich, sofern Frist- und Formerfordernisse gewahrt werden. Wie erwirbt man die Rechte, an einer Erfindung, an einem deutschen Patent oder den ihm entsprechenden auslän-. dischen Schutzrechten, mögen, sie bereits erteilt oder bisher nur angemeldet sein? Die Antwort lautet: durch einfachen Vertrag. Dieser braucht nicht einmal schriftlich zu sein, obwohl er es in der Regel ist. Mau beurkundet oder beglaubigt ihn auch häufig notariell, um sich die Legitimation gegenüber den in Frage kommenden Patentämtern zu erleichtern. Schon durch den blossen Vertrag geht im Falle der Veräusserung das Recht von dem bisherigen Erfindungsinhaber auf den Erwerber über. Weder die Uebergabe irgendeiner Patenturkunde noch die Eintragung in irgendeine Patentrolle ist dazu erforderlich oder ausreichend. Es ist wichtig, dies zu wissen. Ueberträgt also der Erfindungs¬ oder Patentinhaber A im Wege der Veräusserung seinSchutzrecht auf denB,so ist dieseVeräusse- Paul Koratkowski ""SSässsssssr* Immobilien, Berlin W 15, UhSandstr. 171/172, Ruf 918108 rung nichtig und gegenstandslos, sofern sich nachher herausstellt, dass A bereits früher dem C die gleiche Erfindung oder das gleiche Patent verkauft und übertragen hatte. Selbst wenn B vorher durch Einsicht in die Patentrolle festgestellt hatte, dass A als Patentinhaber eingetragen steht, ist das Ergebnis kein anderes. Daraus folgt: Erfindungskauf ist im höchsten Grade ein Vertrauensgeschäft. Es setzt die persönliche Zuverlässigkeit des Verkäufers voraus. Von jemandem, dessen persönliche Vertrauenswürdigkeit man nicht kennt oder nicht nachgeprüft hat, kaufe man in der Regel weder Erfindungen noch Patente! Der Umfang des Kaufobjekts ist häufig recht verschieden. Der Erwerber sichert 'sich entweder die ganze Erfindung einschliesslich alier In- und Auslandsschutzrechte oder beschränkt seinen Erwerb lediglich auf die Auslandsschutzrechte. Letzteres wird meist bei Auswanderern der Fall sein, die an dem Deutschen Reichspatent weniger interessiert sind. Bei den ausländischen Schutzrechten kann es sich wiederum um alle ausländischen Schutzrechte handeln oder nur um solche in bestimmten Ländern: das englische oder das amerikanische Patent wird z. B. für sich allein erworben. Die ausländischen Schutzrechte können schon erteilt sein oder noch kr der Anmeldung schweben, zumindest darf die Frist, innerhalb deren die' Anmeldung vorzunehmen ist, nicht bereits abgelaufen sein. •Ebenso..wie.für. das Island gibt es für das Ausland zwei Formen des Erwerbes: Kauf und Lizenz. Bei der auf Kauf beruhenden Veräusserung geht das ganze Sohutzrecbt vom bisherigen Inhaber auf den Erwerber über. Bei der •'- Lizenz bleibt der Veräuserer zum mindesten for- " mal Inhaber des Rechts; der Erwerber erhält _■ nur die Ausnutzungsbefugnis, die ihm aus- . schliesslich vorbehalten wird oder die er bei der einfachen Lizenz mit anderen teilen soll. Im Falle - der Auswanderung kommt praktisch nur der Erwerb einer ausschliesslichen Lizenz an dem ausländischen Schutzrecht in Frage. Wer sie besitzt, kann in dem Lande, in dem das Schutzrecht gilt, jeden Dritten von der Benutzung der ge- schützten Erfindung aueschliessen, sie selber ver- . werten oder sie durch Dritte verwerten lassen* indem er weitere Unterlizenzen vergibt. Auch die ausschliessliche Lizenz entsteht durch einfachen Vertrag, der in der Regel schriftlich geschlossen wird. In diesem Lizenzvertrag verpflichtet sich der Lizenznehmer gegenüber dem Lizenzgeber zur Zahlung der vereinbarten Beträge. Diese können in einer einmaligen Summe bestehen; . oder es handelt eich um periodische Abgaben, die sich nach Anzahl und Preis der unter dem Schutz des ausländischen Patents hergestellten Richard Karo „Berlin NO 55, ' Graifswaldsr Sir S6 53 52 82-83 Einslanspf - Garantie. -Platin; Qüedcsäfcer, Radium, Antimon Der Weltmarkt seltener Güter Es gibt eine Reihe von seltenen Gütern, deren Weltmarktbewegung zwar nicht so sprunghaft wechselt wie die der anderen Welthandelswaren, die aber weltmarktpolitisch besonders interessante Gestaltungen -zeigen, die hier einmal näher dargestellt seien. Da sind zunächst die Platinmetalle, wozu ausser dem Platin-noch Rhodium, Ruthenium u. a.. gehören. Sie kommen in Süd- und Mittelamerika,' Kanada, Südafrika und im Ural vor. Trotz der Seltenheit dieser Metalle ist' das Angebot am . Weltmarkt grösser als die Nachfrage." Die Weltmarktlage ist daher gegenwärtig -schwach und der Platinpreis auf einen relativ niedrigen Stand gesunken. Diese Preissenkung wiederum hebt die Bedeutung des Edelmetalls Platin als Anlagekapital. Es wird von Regierungskäufen auf dem Weltmarkt berichtet Und es ist möglich, dass der Preis, der bei etwa 7 Pfund Sterling pro Unze liegt, so wieder anzieht. Für 1937 wird die Erzeugung an Platinmetallen auf etwa 430 000 Feinunzen geschätzt, was der Höhe des vorangegangenen Jahres entsprechen würde. Auch am Quecksilber markt ist nach den meisten Berichten, trotz des starken Bedarfs der internationalen Rüstungsindustrie, ein Ueherangebot entstanden, das zu einer schwachen Weltmarktlage für dieses flüssige Metall geführt hat Die Weltproduktion an Quecksilber betrug 1935 etwa 3470 Tonnen. Aehnlich ist das Bild an den Märkten für die anderen seltenen Metalle: Antimon, Wolframerz, Manganerz, Silizium, Kadmium. Die Spekulation hat sich auch dieser- Märkte bedient. Bei aus irgendwelchen Gründen eingetretenen niedrigen. Preisen haben . die. Käufer ihre Lager aufgefüllt und warten dann, falls die Preise wieder anzuziehen drohen, mit ihren Käufen' so lange', bis ein ihnen genehmer Preis erreicht ist Da die Produzenten oft nicht so lange warten können und zum Absatz drängen, sinken dann die Preise am Weltmarkt wieder durch das grössere Angebot. So wird von einer seit längerer Zeit anhaltenden Schwäche am Antimonmarkt berichtet und von einem Rückgang der amerikanischen Einfuhr chinesischen Antimons von Anfang bis Mitte 1937 von 395 auf 115 Tonnen. Aus den Berichten vom Weltmarkt für Wolframerz geht hervor, dass bei den chinesischen Verkäufern ein erheblicher Verkaufsdruck besteht, während andererseits die Verbraucher immer noch über soviel Vorräte-verfügen, dass sie sich die weitere Entwicklung in Ruhe ansehen können. Ausser China "liefern" Britiscb-Indien und Bolivien vorwiegend dieses Erz. Am Markt für Manganerz., ist zur Zeit ebenfalls die Geschäftstätigkeit ruhjg. Auch hier warten die Käufer ab; denn es wird mit Angebotsvergrösserungen gerechnet. Aus Brasilien wird nämlich ein starker Aufschwung., seiner. Manganerz-Industrie gemeldet Die Gesamtausfuhr Brasiliens an Manganerz betrug von Januar bis August- 1937: 139343 Tonnen Auch für Silizium und Kadmium endliph wird eine ruhige Weltmarktlage und Zurückhaltungder Käufer berichtet So ist die Weltmarktlage für alle seltenen Metalle gegenwärtig ziemlich schwach. Auch das seltenste und höchstwertige Welthandelsgut, das Radium, macht hiervon ..keine Ausnahme. Denn auch auf diesem Markt wird eine Ueberproduktion verzeichnet Hier liegen die Verhältnisse besonders ausgeprägt, so dass durch den hohen Preis für diese seltene Ware überhaupt nur eine geringe Nachfrage befriedigt werden kann. Die Hauptiundstätten sind heute Kanada und Belgisch-Kongo. Seit der Entdeckung dieses für die Menschheit so wichtigen Gutes (1898) — seine Bedeutung für die Krebsbekämpfung in der Medizin ist bekannt — bis einschb"esslich 1936 betrug die gesamte Weltproduktion von Radium etwa 700 bis 800 Gramm. Diese Zahl allein zeigt deutlich, dass Radium das seltenste Element der Erde und das teuerste Weltgut ist.. Von 1898 bis 1926 betrug die Radium- . Weitproduktion rund 506 Gramm, die sich auf die einzelnen Produktionsgebiete folgendermassen verteilte: USA 205, Belgisch-Kongo 180. Tschechoslowakei 42, Portugal 15, Madagaskar 8, Russland 6, Cornwall 4, Südaustrafien 1 und die übrigen Gebiete zusammen 45 Gramm. In den ersten Jahren der Radiumproduktion betrug die jährliche Gewinnung 2 bis 2,5 Gramm, heute liegt die Jahresproduktion zwischen 40 und 60 Gramm. Der Jahresbedarf der Welt wurde für 1932 auf etwa 25 Gramm geschätzt Also eine Ueberproduktion, die im Laufe der Jahrzehnte preisregub'erend auf dem Weltmarkt für Radium wirkte. Denn in den ersten Jahren nach der Entdeckung dieses seltenen Gutes, da die Hauptproduktionsstätte Joachimsthal in Böhmen war, kostete wegen des mikroskopisch geringen Angebots ein Gramm Radium (1911) rund 500 000 Mark. Aber nach dem Weltkrieg, da die Funde in Belgisch-Kongo und USA ausgewertet wurden, fiel der Preis (1923) auf 280 000 Mark. Schliesslich kam 1930 die Bedeutung Kanadas als Radiumproduzent hinzu, wodurch der Preis unter 100 000 Mark sank. 1936 betrug die kanadische Ausbeutung etwa zwei Gramm Radium monatlich, und für 1937 schätzt man das Doppelie. Kanada und Belgisch-Kongo sind somit gegenwärtig die Hauptproduktionsgebiete für das seltenste Welthandelsgut Ob weitere Preissenkungen am Weltmarkt für Radium Platz greifen werden, wird erst die Zukunft lehren. Wenn sich verschiedene Berichte bewahrheiten, ist damit zu rechnen. Denn in der Provinz Cordoba (Argentinien) sollen Uran vorkomenn. also radioaktive Erze, entdeckt worden sein. Die Lager sollen erheblich sein und werden höher geschätzt als die irgendeines der bisher bestehenden Radium-Fundorte. Wegen der bereits erwähnteo Bedeutung dieses . Gutes für die Menschheit wä-en neue Funde zu begrüssen, da eine weitere Ueberproduktion sich am besten preisregulierend am Weltmarkt auswirken kann. So hat auch der Weltmarkt der seltenen Güter, wie man erkennt seine interessanten Probleme. Dr. Erich Gottfeld. GK©SS3IAtföI.UKG Gegenstände oder nach der Höhe der vereinnahmten Unterlizenzbeträge richten. Klarer Vertrag, persönliche Vertrauenswür-; digkeit des Veräusserers, gesichertes sachliche« Ergebnis der Pateatprüfung: — das sind dem-; nach, abgesehen von Fristen und Formen, die wesentlichen Erfordernisse für den Erfinducgs- .■ erwerb. IL Die technische und wirtschaftliche Tragweite der Erfindung Nach diesen Gesichtspunkten erkundigt sich indessen mancher Auswanderer, der einem in der Sprechstunde gegenübersitzt, keineswegs zuerst. Er breitet vielmehr Zeichnung oder Modell der Erfindung, die er zu erwerben wünscht, auf dem. Schreibtisch aus und fragt, ob diese Erfindung gut sei und ob man glaube, dass sie im Ausland mit Erfolg verwertet werden könne. Darauf kann der verantwortungsbewusste Anwalt keine Antwort, geben. Wie der Arzt dem Auswanderer ' zwar sagen kann, ob er tropenfest ist, nicht aber, ob er in den Tropen geschäftliche Erfolge erzielen werde, ähnlich kann der Anwalt, dem eine Erfindung vorgelegt wird, in der Regel zwar über, ihren rechtlichen-Bestand und-ihre rechtliche Behandlung Auskunft geben^nicht d_agegen_darüber^ ob und inwieweit ihr, ein gewerblicher Erfolg im Bestimmungslande beschieden sein wird. Das hängt von zwei Faktoren ab, von der Rentabilität der Erfindung und von der wirtschaftlichen Auf- . nahmebereitschaft des 'Ziellandes. Technisch ausgezeichnete Problemlösungen sind, in grosser Zahl von begabten Erfindern erdacht worden .und haben dann doch nur-Geld-gekostet und nichts eingebracht, weil die Herstellung der erfundenen Vorrichtung infoige ihrer technischen Eigenart . nicht rentabel war. Daraus folgt für den Auswanderer die.Lehre: Hände weg von Erfindungen, deren technisches Gebiet ihm völlig fremd ist! Sind bei ihm zwar Kenntnisse vorhanden, reichen diese aber nicht zur eigenen Beurteilung aus, so mag unter Umständen: Erkundigung bei Spezialsachverständigen des betreifenden Gebietes einen gewissen Ausgleich schaffen. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Es. wird schon im normalen Inlandsverkehr so viel Geld an Erfindungen verschwendet, ohne dass nachher ein Erfolg in der Praxis sichtbar wird, dass der jüdische Auswanderer allen Anlass hat seine meist recht sehr bescheidenen Mittel nicht dafür zu vergeuden. Glaubt aber der Auswanderer mit Recht annehmen zu können, dass die Ausführung der Erfindung an sich praktisch möglich und~ rentabel ist, so wird er weiter zu prüfen haben, ob für sie in dem ihm vorschwebenden Ziellande eine wirtschaftliche Aufnahmebereitschaft besteht. Nicht alle Gegenstände, mögen sie auch noch so neu und technisch brauchbar sein, sind überall gleich verwertbar. Geschmacksrichtungen des Publikums, Gliederung von Pro-' duktion und Absatz, gesetzliche Vorschriften des Gewerbes weichen in den verschiedenen Ländern häufig voneinander ab. Eine neuartige Reklamevorrichtung z. B., deren Verwertung der Auswanderer übernehmen will, kann in den Vereinigten Staaten ebenso brauchbar wie in Kolumbien unbrauchbar sein. Hier lässt sich in vielen Fällen durch Studium der wirtschaftlichen Erfordernisse des Zielländes, durch Korrespondenz mit ausländischen Geschäftsfreunden, durch Informationsreisen zum Zwecke der Auswanderung Klarheit schaffen. Je sorgfältiger die Auswanderung vorbereitet wird, um so mehr Zeit und Geld spart der Auswanderer nachher im Bestimmungslande. (Ein zweiter Aufsatz folgt) Wie wir erst jetzt erfahren, ist vor einigen Wochen in Nordhausen (Harz) der Fabrikant Ludwig Cohn im Alter von fast 78 Jahren verstorben. Er ist weiteren Kreisen dadurch bekannt geworden, dass er noch im hohen Lebensalter eine sehr bedeutsame -Entdeckung auf dem Gebiet der. weltwirtschaftlich wichtigen Faserpflanzen gemacht und gleichzeitig «»in Verfahren entdeckt hat;- die 'Faser leicht'zu'gewinnen.