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Central-Verein-Zeitung · 1938-04-14 · 15 (14.4.1938) · page 22

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
17 (1938)
Issue
15 (14.4.1938)
Date
1938-04-14
Page
– (sequence 22)
Language
German
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Nr. 15 C-V.- Zeitung WIRTSCHAFT DER WOCH Seite 21 14. April 1938 Neue Welthandels-Güter Sprach man bisher von Welthandelsgütern, so verband man mit diesem Begriff Jahrhunderte hindurch die am Weltmarkt speziell gehandelten Waren: Baumwolle, Wolle, Zueker, Kaffee und noch einige andere. In den letzten Jahrzehnten erst aber haben sich auch andere Güter den Weltmarkt mehr und mehr erobert, die früher den Titel „Welthandelsgüter" Jnicht beanspruchen durften. Zu diesen neuen Welthandelsgütern gehört in erster Linie der Kraftwagen. Er begann sich in den letzten Jahren vor dem Weltkrieg in den Welthandel allmählich einzuschalten. Aber erst im Jahre 1920 fing der Welthandel in Kraft- Beritner Bilanz-Institut J. Friedländer 1902 als Sachverständiger gerichtlich vereidigt BERLIN W 35, LützowstraßelO Tel. 21 28 90 * "-ilir." n fl * B 5' ° n * an * Steuern wagen an, grössere Fortschritte zu "machen,: als nämlich die Vereinigten. Staaten für die Erzeugnisse ihrer billigen Massenproduktion Absatz auf dem Weltmarkt suchten. Während 1913 die Weltausfuhr von Kraftwagen rund 2 Prozent der gesamten Fertigwaren-Weltausfuhr ausmachte, betrug sie 1929: 6 Prozent. Während der Weltwirtschaftskrise nahm der Kraftwagen-Welthandel rapide ab, und zwar stärker, als es dem gesamten Rückgang des Welthandels entsprochen hätte. Das Kraftfahrzeug musste somit zu den krisenempfindliehen Produkten des Welthandels gerechnet werden. 1932 sank der Anteil der Kraftwagen an der Wellausfuhr von Fertigwaren von 6 (1929) auf 3,4 Prozent. Bis zum Jahre 1937 wurde der alte Stand von 6 Prozent wieder erreicht. In Gold gerechnet, schätzt man den Welthandelswert für Kraftwagen für das abgelaufene Jahr auf über 1,5 Milliarden Reichsmark. Was die einzelnen Länder und ihren Anteil an der Kraftwagenausfuhr der Welt betrifft, so ist festzustellen, .dass in den letzten Jahren die europäischen Staaten stark aufgeholt haben, während in früheren Jahren USA das Ausfuhrland für Kraftwagen war. Grossbritannien hat seine Kraftwagenausfuhr besonders dadurch steigern können, dass es sich durch Schutzzollmassnahmen den Absatz in seinen Dominien vorbehielt Fast 80 Prozent seiner Kraftwagenausfuhr setzte Grossbritannien hier ab. Deutschland ist seit 1929 von der siebenten an die dritte Stelle der Ausfuhrländer für Kraftwagen gerückt; die wertmässige Steigerung betrug hier rund 70 Prozent Italien schliesslich hat im abgelaufenen Jahr gegenüber 1936 seine Kraftwagenausfuhr fast verdoppeln können, wobei 75 Prozent der italienischen Ausfuhr von den afrikanischen Besitzungen Italiens aufgenommen wurden. Das zweite neue Welthandelsgut ist der Rtmdrunk, das heisst der Welthandel in Rundfunkgeräten, kurz Radio- Welthandel genannt Hier liegen erst für die letzten Jahre Statistiken vor, aus denen hervorgeht, dass sich USA in Rundfunkgeräten einen grossen Anteil am Weltmarkt erobert hat. 12—14 Prozent beträgt die amerikanische Exportquote. Dann folgen Holland und Deutschland. Die deutsche Ausfuhr an Rundfunkgeräten macht etwa 8—9 Prozent, gemessen am Gesamtabsatz, aus. Die Vereinigten Staaten haben 1936 rund 636000 Geräte ausgeführt, Deutschland 125 000 und England nur 60 000. Daraus geht hervor, dass die britischen Dominien mit Rundfunkgeräten vorwiegend von USA versorgt werden und nicht vom Mutterlande. Nur bezüglich der Radioempfangsgeräte wird der Welthandel nach einer neueren Statistik auf VA Million Stück geschätzt. Das dritte wichtige neue Welthandelsgut, das immer weitere Fortschritte zu verzeichnen hat, endlich ist Kasein. Der Welthandel in diesem Milchprodukt,, das heute schon für die verschiedensten Zwecke Verwendung findet (Farben, Galalith, Wolle usw.), betrug im Jahre 1932: 29 700, 1936 schon 40 200 Tonnen. Die Weltproduktion wird für 1936 auf 60—70 000 Tonnen veranschlagt. Die Hauptproduktionsländer -für Kasein sind, wie -aus den Statistiken zu ersehen ist, USA und Argentinien. 1936 erzeugten diese beiden Länder etwa je 25 000 Tonnen Kasein. Während die Vereinigten Staaten aber das'im Lande gewonnene Kasein fast ausschliesslich für eigene Zwecke verbrauchten, führte Argentinien grosse Mengen aus. Von der gesamten Kasein-Weltausfuhr im Jahre 1936 in Höhe von 40 200 Tonnen entfielen auf Argentinien rund 50, auf Frankreich 38, Neuseeland 10 und Australien. 2 Prozent. Argentinien und Frankreich stellen somit gegenwärtig fast neun Zehntel der W-eltausfuhr in Kasein. In Argentinien macht der einheimische Verbrauch noch nicht 2 Prozent der Ausfuhr aus. Das Exportinteresse Argentiniens ist also feedeutend. Trotz seines Aufschwungs auf dem Weltmarkt ist das Kasein aber auch nicht von den Rückschlägen innerhalb der Weltwirtschaft in letzter Zeit verschont geblieben. Die Preisrückgänge für argentinisches Kasein betrugen seit - Mitte 1937 bis jetzt über ein Drittel. Schuld hieran ist wie bei den anderen Welthandelswaren einmal die Spekulation, die auch beim Kasein zu bedeutenden Lagerauffüllungen in den Verbrauchsländern führte. Als sie übermässig eingedeckt waren, hielten sie plötzlich mit ihren Dispositionen zurück. Hierdurch wiederum stiegen die Bestände in den Produktionsländern. Argentinien beispielsweise verfügte Mitte 1937 über einen Kaseinbestand von 4800 Tonnen gegenüber nur 2700 Tonnen in der Mitte des Jahres 1936. Fernerhin hatte auch der kriegerische Berliner Krawatten-Fabrik HEEZ & CIE..BEBLIN C2, Bosenstraße 1 Für Sie die richtige Verbindung Ueberzeugen Sie sich selbst durch Mustersendung Konflikt im Fernen Osten zu einer erheblichen Einschränkung der japanischen Kaseinnachfrage geführt, was sich auf dem Kasein-Weltmarkt Ende vorigen Jahres bereits auszuwirken begann. Trotzdem wird angesichts der starken Weiterentwicklung der Lanitalwolle-Erzeugung in den meisten Ländern in kurzer Zeit wieder mit einer straffen Normalisierung auf dem Weltmarkt für Kasein gerechnet Dr. Erich Gottfeld. über zeigten und zeigen sich die Mitglieder der Bankiersfamilie Straus stets interessiert und aufgeschlossen, aktive Mitarbeit in jüdischen Gremien war und ist ihnen eine ehrenvolle Pflicht. Dem Jüdischen Centrai-Verein in Baden und im Reich standen die Inhaber stets in verständnisvoller Freundschaft nahe. hw. Aus der Bankwelt Mit dem Uebergang der Karlsruher Privatbankfl rma Strans & Co. auf die Badische Bank verschwindet ein Name aus dem Bankgewerbe, der weit über ,die engere Heimat der Firma und ihrer Inhaber hinaus bekannt und geachtet war. Das Bankhaus Straus & Co., das vor 68 Jahren gegründet wurde, gehört zu den grössten Bankfirmen Süddeutschlands, sie dürfte die grösste in Baden gewesen sein. Straus & Co. bilden ein Beispiel dafür, in wie starkem Masse ein nicht in der Zentrale des Wirtschaftslebens arbeitendes Privatbankhaus zur Förderung der wirtschaftlichen ' Belange seines engeren Gebietes und darüber hinaus beitragen kann,, wenn seine Inhaber Weitblick und Initiative besitzen. Und das war bei dieser Firma von jeher der Fall. Von Beginn ihrer Wirksamkeit an beschränkte sie sich nicht auf das Kleinkundengeschäft. In grosszügiger Weise unterstützte sie durch Kredithilfe sowie persönlichen Rat und Unterstützung den Aufbau vieler Industriebetriebe, zu deren Entwicklung aus kleinsten Anfängen ihre Inhaber in aktiver Mitarbeit beigetragen haben. Sie gehörten viele Jahre lang - den Aufsichtsräten einer grossen Anzahl bekannter Aktiengesellschaften des süddeutschen und im besonderen des badischen Wirtschaftsbezirks an. DemAussenhandel konnte das Haus durch zahlreiche und gute Auslandsbeziehungen seine Hilfe nutzbringend zur Verfügung stellen. Auch in menschlicher und persönlicher Hinsicht waren1 die Inhaber der Firma Straus & Co., zuletzt noch Dr. M o r i t z S t r a u s und Friedrich A. Straus, hoch geachtet. Die Erinnerung an den vor vier Jahren verstorbenen Seniprchef der Firma, Kommerzienrat M. A. Straus, stellt uns das Bild eines klugen und überlegten Wirtschaftlers von altem Schrot und Korn vor Augen. Jüdischen Fragen gegen- Reichsfluchtsteuerpflicht von leitenden Angestellten Das geschäftsführende Aufsichtsratsmitglied einer infändischen Grundstücksgesellschaft war im Juli 1933 unter Aufgabe seiner Wohnung ins Ausland gereist und ist seither nach Deutschland nicht zurückgekehrt. Die Grundstücksgesellschaft erlosch wirtschaftlich mit dem Verkauf ihrer beiden Grundstücke im Juni und Oktober 1935. Damit hörte das Aufsichtsratsmitglied auf, „leitender Angestellter eines inländischen Unternehmens" zu sein. Ein1 zunächst vom Finanzamt auf den 1. J anuarl935 erteilter Reichsfluchtsteuerbescheid wurde im Jahre 1936. vom Reichsfinanzhof aufgehoben, weil der Reichsfinanzhof damals die Rechtsansicht vertrat, dass die vor dem 1. Januar 1935 ausgewanderten leitenden Angestellten nuT dann reichsfluchtsteuerpflichtig wurden, wenn ihre Stellung als „leitende Angestellte eines inländischen Unternehmens" endete. Im Zeitpunkt des Erlasses des Reichsfluchtsteuerbescheides hatte diese Stellung aber noch nicht aufgehört. Nachdem die Grundstücksgesellschaft im Oktober 1935 wirtschaftlich erloschen war und damit auch die fragliche Stellung des Aufsichtsratsmitglieds ihr 'Ende gefunden hatte, erliess das Finanzamt einen weiteren Reichsfluchtsteuerbescheid auf den 1. November 193 5. In der Zwischenzeit hatte der Reiehsfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung zu dieser Frage aufgegeben. Er vertritt nunmehr den Standpunkt, dass die vor dem 1. Januar 1935 ausgewanderten leitenden Angestellten schlechthin mit dem 1. Januar 1935 Reichsfluchtsteuerpflichtig geworden sind, so dass es jetzt auf die Aufgabe der leitenden Stellung nicht mehr ankommt Gleichwohl hat der Reichsfinanzhof vorliegendenfalls in einem Urteil vom 13. Januar 1938 — III 324/37 S. — den Reichsfluehtsteuerbescheid auf den 1. November 1935 aufgehoben, weil der Veranlagte bereits durch das Urteil vom Jahre 1936 rechtskräftig von der Steuer freigestellt worden war. In den Gründen dieser Entscheidung wird sodann die Frage erörtert, welche Wirkung eine Aenderung der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs, die einer Aenderung des Rechts gleichkommt, auf die ihr unterhaltenden Tatbestände hat Eine solche Aenderung der Rechtsprechung soll keine weitergehende Wirkung haben als eine rückwirkende Rechtsänderung. Bei einer Aenderung des Rechts nun ist zu unterscheiden, ob es sich bei Anwendung der Rechtsänderung um ein noch anhängiges oder ein bereits rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren handelt. Im ersteren Falle kann dia Rechtsänderung (und damit auch eine Aenderung der Rechtsprechung, die einer Rechtsänderung gleichkommt) in jeder Instanz berücksichtigt werden. Liegt jedoch bereits eine rechtskräftige Entscheidung vor, dann darf eine entgegenstehende neue Vorschrift nur dann durch Erlass eines neuen Bescheides angewendet werden, wenn dies bei der gesetzlichen Regelung ausdrücklich bestimmt wird. Ist dies nicht der Fall, dann soll nach Meinung des Reichsfinanzhofs der § 222 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung angewendet werden, wonach eine Berichtigungsveranlagung nicht auf eine nach Entstehung des Steueranspruchs erlassene Entscheidung des Reichsfinanzhofs gegründet werden darf, in der eine Rechtsfrage im Gegensatz zu einer früheren, einen gleichen Sachverhalt betreffenden höchstrichterlichen Entscheidung entschieden wird. Dies gilt, wie der Reichsfinanzhof ausführt, auch dann, wenn die Aenderung der Rechtsprechung einer Rechtsänderung gleichzuachten ist. Max Goldstein Die Rechtslage der Ausländer Jacob Lissner, als Kenner polnischer Verhältnisse bekannt, hat aus der Praxis heraus in einem kleinen Heft Jüdische Ausl.änder und Staatenlose in Deutschland, ihre Rechte und Pflichten. Berlin 1938. Jüdischer Buchverlag Joseph J a - strow, übersichtlich und gemeinverständlich zusammengestellt, was für die Rechtslage der Ausländer, insbesondere der jüdischen, die sich im Deutschen Reich aufhalten, bedeutsam und wissenswert ist. Die in Betracht kommende Schicht ist zunächst negativ dadurch charakterisiert, dass die zur ihr Gehörigen nicht Angehörige des Deutschen Reiches sind. Die Ausländer AUTOREIFEN Vulkaniiter-Anstalt. Grosso . ,. ~ .~. -~ .. wo.^-r*. Auswahl in neuen, gebrauchten AUTOZUBEHÖR und neugummierten Reifen. R. HerZÜnger, Berlin N 54, Elsässer Str. 8. 42 95 26 zerfallen in zwei scharf geschiedene Gruppen: erstens in Angehörige irgendeines anderen Staates und zweitens solche, die keinem Staat angehören. Unter den Staatenlosen sind erfahrungsgemäss viel Juden. Zu den Staatenlosen müssen praktisch auch die gerechnet werden, deren staatliche Zugehörigkeit zweifelhaft oder nicht feststellbar ist. Der Unterschied zwischen der Gruppe der Ausländer im engeren Sinn, die einen Heimatstaat haben, und" den Staatenlosen, bei denen das nicht der Fall ist. macht sich durch das ganze Gebiet des Ausländerrechts hin bemerkbar. Lissner hat es gut verstanden, ihn herauszuarbeiten. In einzelnen Kapiteln werden der Grenzübertritt, der Inlandsaufenthalt und die Ausweisung, ferner die Stellung der Ausländer als Arbeitnehmer oder als selbständig Tätige im Gewerberecht sowie die Stellung im Zivil- und Warealäg-er und Bestbestände In Textil. »nid Schobwaren kauft Kasse S. Jafcofrowiez Xachf.. Berlin € 2, Kaiser WilSselmstrasse 4. Strafprozess erörtert. Es folgt eine kurze Darlegung der Stellung der Ausländer im internationalen Familienrecht und ein Hinweis auf ihre Stellung nach den Nürnberger Gesetzen. Die Bedeutung des Passes, des Sichtvermerkes, der Aufenthaltserlaubnis, der Beschäftigungsgenehmigung und der Ärbeitserlaubnis^ wird auseinandergesetzt . Bei der Erörterung des Fremdenpasses vermisst man eine nähere Erläuterung des einmal kurz gestreiften Nansen- Passes, der zwar nicht mehr neu erteilt wird, aber doch noch vielfach in Gebrauch ist. Was über Eheschliessung und Ehescheidung gesagt wird, ist leider nur fragmentarisch. Allerdings ist das ein so weites Feld, dass stets etwas zu sagen übrig bleiben wird. Vielleicht hätte noch gebracht werden können, wie bei staatenlosen Ausländern, die heiraten wollen, das Erfordernis des Ehefähigkeitszeugnisses des fehlenden Heimatstaates ersetzt werden kann. Rechtsanwalt Dr. Hans Kaiisch. L. L. Cohen Aus London kommt die Nachricht, dass der Eisenbahnindustrielle und Philanthrop Leonard Lionel Cohen kurz vor seinem 80. Geburtstag, den er am 17. April begehen sollte, gestorben ist Seine Familie'galt seit 150 Jahren als eine der bedeutendsten innerhalb der aschkenasisehen Gemeinden des Landes. Zwanzig Jahre war er Präsident des Jewish Board of Guardians, viele Jahre Präsident und Ehrenpräsident, der ICA, ferner . Mitglied der America Joint Reconstruetion Foundation und des Rates der Anglo Jewish Association sowie des Rates der United Synagoge. In London, wo er geboren wurde, wird er auch zur letzten Ruhe bestattet werden. BANKHAUS VEIT L. HAMBURGER KARLSRUHE <$kro £Jarni!levi-(/-) vi zeige in <Q\%i C^taü, in d%9 (Q^Q^^Cetiungt ANTON KOHN Bankhaus NÜRNBERG Kqnlgstrasse 26 Brunnengasse 2 Telephon für den Ortsverkehr» Nr. 27841, 27941 für den Fernverkehr! 27755 Postscheckkonto Nr.60 Depositen-Kass e: Bauerngasse 20 — Ecke Knauerstrasse Telephon» Nr. 60076 Wohnhäuser Bf. schnellantschi.Käuf.gesucht ENDER Immobilien Brano Bender Jetzt: Karfürstendamm 23? Ecks Rankestr_(a. d. Gedächtniskirchel 91 38 Of Spediteure G. t f. 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