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Central-Verein-Zeitung · 1938-03-17 · 11 (17.3.1938) · page 17

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
17 (1938)
Issue
11 (17.3.1938)
Date
1938-03-17
Page
– (sequence 17)
Language
German
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Nr. 11 C-V.- Zeitung WIRTSCHAFT DER WOCH Seite 17 17. Merz 1938 Vom kaufmännischen Wettbewerb Im Wettbewerbswesen der Neuzeit spielt der Markenartikel und in Ergänzung dazu das Warenzeichen eine besondere Rolle. Während aber der Markenartikel im wesentlichen eine Schöpfung der Produzenten ist, hat sich das Warenzeichen auch in weiten Kreisen des Gross- und. Einzelhandels eingebürgert Es dient in erster Linie dazu, dem Verbraucher, zu erkennen zu geben, dass die mit dem entsprechenden Zeichen versehenen Waren eine bestimmte, gleichmässige Qualität darstellen, und es verfolgt andererseits den Zweck, die Lieferfirma nud iure Produkte Berilner Krawatte n-Fa brik HEßZ &• eis., BERLIN C% Bosenstraße 1 - Fär Sie dSe richtige Verbindung üeberzeizgen Sie sich selbst durch Mnstersendung durch eine prägnante bildmässige Wirkung in dem Gedächtnis des Konsumenten zu verankern. Um eine Nachahmung des Warenzeichens zu verhindern, kann man es eintragen 'bzw. gesetzlich ^cnülzen lassen. Viele Firmen pflegen diesen Tatbestand auf dem Warenzeichen in irgendeiner Form zu vermerken, um so von vornherein Nachabmungslustige abzuschrecken. In diesem Zusammenhang ist nun eine Feststellung des Werberates von Bedeutung, der darauf hinweist, dass gerade in diesem Fall die Worte „gesetzlich geschützt" vielfach in einer Form gebraucht würden, die zu Irrtümern Anlass gebe. Sie erwecke den Eindruck, dass die so bezeichneten Waren Patent- oder Gebrauchsmusterschutz genössen. Deshalb dürfte der Ausdruck „gesetzlich geschützt" für sieb allein nicht dazu benutzt werden, um kenntlich zu. machen, dass lediglich ein W a r e n z e i c h e n s c h u t z bestehe. Wenn zu Wettbewerbszwecken ...darauf hingewiesen werden soll, dass das Warenzeichen eingetragen sei, so genügten hierzu, nicht allein die Worte „gesetzlich geschützt". Vielmehr empfehle es sich, entweder „Warenzeichen gesetzlich geschützt" oder „Eingetragenes Warenzeichen" zu sagen, oder die Tatsache, dass das Warenzeichen in die Warenzeichenrolle aufgenommen sei, auf andere Weise klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen. , - In ganz anderem;. Zusammenhang bat sich übrigens dieser Tage äüch der von der Internationalen Handelskammer eingesetzte Ausschuss zum Schutz des gewerblichen Eigentums mit der. Frage des Warenzeichens beschäftigt. Er behandelte das Problem der U e b e r t r a g u n g d e s W a re n Zeichens unabhängig vom Geschäftsbetrieb ^und stellte Beniner Bs ianz-lnstitut J. Friedender 1902 als Sachverständiger gerichtlich vereidigt BERLIN W 35, LürzowstraSe 10 Tel. 21 28 90 " l.^.i!iP«ilinii!l!iL"L.f!„--«J> i■? " 2 e " * Steuern mit "Mehrheit fest, dass dies nach der Gesetzgebung vieler Länder unzulässig ist Der Ausschuss glaubt, jedoch, dass diese Beschränkungen eine wesentliche Belastung des Handels bedeuten. Er empfahl daher eine Aenderung der fraglichen Geseize in der Art, dass eine unabr hängige Uebertragung der Warenzeichen stattfinden könne. Eine solche Bestimmung dürfte jedoch dann die Uebertragung eines Warenzeichens nicht als gültig anerkennen, wenn dadurch die Gefahr einer Täuschung der Oeffeni> lichkeit entstehen könnte. Der Ausschuss stimmte ausserdem der Auffassung zu, dass es dem Inhaber eines Warenzeichens gestattet sein sollte, dritte Personenzu ermächtigen, das Warenzeichen unter gewissen Voraussetzungen, zu gebrauchen, entweder durch den Erwerb des Miteigentums oder auf dem Weg der Lizenzvergebung. Wenn den Beschlüssen der Gremien der Internationalen Handelskammer. auch keinerlei bindende Bedeutung zukommt, so haben sie doch schon oft die beteiligten Staaten zu einer Veränderung bzw. Vereinheitlichung der Gesetzgebung auf bestimmten, zwischenstaatlich interessierenden Gebieten des Wirtschaftslebens angeregt. Man wird abwarten müssen, wie sich' die Länder im vorliegenden Fall gegenüber den Vorschlägen der IHK verhalten werden. Im kaufmännischen Wettbewerb spielt die Frage, ob ein neues Produkt zum Patent oder zum Gebrauchsmusterschutz zugelassen ist, oft eine wesentliche Rolle. Aber auch der erfolgten Anmeldung zu einem dieser beiden Schutzrechte wurde bisher, wie jeder weiss, im Konkurrenzkampf bei der Einführung der fraglichen Ware beim Verbraucher besondere Bedeutung beigemessen. Dem tritt nun der Werberat entgegen, indem er die Verwendung der Bezeichnung „DRP angemeldet" in der Werbung untersagt Er betont dabei u. a., dass es verhältnismässig leicht sei, eine Patentanmeldung zu bewirken, dass jedoch auch ein grosser Teil der beim Patentamt eingehenden Meidungen nicht zur Patenterteilung führe. Die Werbung mit der Patentanmeldung sei hauptsächlich zu dem Zweck geschehen, um den Eindruck zu erwecken, als handele es sich bei der so bezeichneten Ware um etwas ganz Besonderes oder Neues, Der Allgemeinheit sei regelmässig nicht bekannt, dass die Anmeldung, beim Patentamt als solche noch nichts über Wert, Brauchbarkeit und Patentfähigkeit des Erzeugnisses besage. Es bedeute deshalb eine Irreführung, wenn durch Verwendung des Zusatzes „DRP angemeldet" falsche Vorstellungen zugunsten des werbungstreibenden Unternehmens ausgenutzt würden. Die gleichen Grundsätze seien im übrigen auch für die Bezeichnung „DRGM angemeldet" gültig. Die Aussenwerbung ist ein sehr entscheidender Teil der Werbung, die insbesondere von Markenartikelfirmen; und von Einzelhandelsbetrieben durchgeführt wird. Der Werberat richtet daher die Aufmerksamkeit der Werungstreibenden auf diese Aussenreklame, und gibt ihnen einige grundsätzliche Punkte an" die Hand, die dabei berücksichtigt werden sollten. Dazu gehört u. a., dass die Außenwerbung sowohl geschmackvoll als auch werbewirksam,sein müsse. Um die höchstmöglichste Werbe Wirkung zu erzielen, solle sie künstlerisch einwandfrei sein und weder durch unpassende Farbgebung noch übertreibende Grösse . ihre. Umgebung beeinträchtigen. In städtebaulich oder geschichtlich bevorzugten Stadtteilen .oder Strassenzügen müsse versucht werden, eine dem Orts- und Strassenbild würdige Aussenwerbung zu schaffen.. Bei Giebelwerbung sei ebenso wie bei der Anbringung von Firmenschildern oder einer besonderen Werbung für ein Erzeugnis an der Stätte der eigenen Leistung darauf zu achten, dass die Werbung auf die Architektur und den Anstrich des Hauses Rücksicht nehme, dass sie skh den zur Verfügung stehenden Flächen anpasse und dass sie nicht als Fremdkörper wirke. Werde an der Aussenfront eines Einzelhandelsgeschäfts für verschiedene dort erhältliche Erzeugnisse geworben, so dürfe die Anzahl der Anschläge nur so gross sein, dass eine verunstaltende Häufung nicht herbeigeführt werde. Für verschiedene Erzeugnisse einer Herstellerfirma solle grundsätzlich nur ein Anschlag verwendet werden. Die Anschläge sollten nicht regellos angebracht werden, sondern, müssten auf die zur Verfügung stehenden Flächen Rücksicht nehmen. Bei der Anbringung von Anschlägen sei darauf zu achten, dass dies nur an den Stellen geschehe, an denen die Genehmigung zur Aussenwerbung grundsätzlich erteilt sei.. DieLeibrentenversicherung Das Problem der Altersversorgung für die nicht mehr auswanderungsfähigen älteren jüdischen Menschen in Deutschland ist dringend. Es -beschäftigt die zuständigen zentralen jüdischen Stellen unentwegt Die Mittel sind knapp, aber der Kreis der Menschen, die auf diesem Gebiet in irgendeiner Form betreut werden müssen, wächst dauernd. Aeltere Menschen, auch wenn sie nur ein mittleres oder kleines Kapital noch ihr eigen nennen können, sollten deshalb alle Möglichkeiten überlegen, die geeignet sind, um aus diesem Kapital das höchste an Ertragskraft herauszuholen. Sie dienen damit sich selbst und der Gemeinschaft die ihre Mittel dann um so eher für wirklich drängende Notfälle, in AUTOREIFEN Vuikarnsier-Anstalt. Grosse m. Auswahl in neuen, gebrauchten AUTOZUBEHÖR und neugummierten Reifen. R. Herzlinger, Berlin N 54, &sässer Str. 8. 42 9526 denen überhaupt kein finanzieller Rückhalt mehr besteht, einzusetzen vermag. Einen -Weg zu dieser Selbsthilfe bietet die Leibrentenversicherung. Auch wenn sie nicht immer und überall am Platze sein mag, so sei doch darauf hingewiesen, dass sie im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen den grösstmöglichsten und einen sicheren Ertrag verspricht und dadurch ältere Menschen vor der Gefahr des Kapital Verzehrs zu bewahren vermag. Dieser Ertrag lässt sich genau bestimmen und unterliegt auch keinen Wertschwankungen, wie sie bei Änderen Anlagen hin und wieder zu verzeichnen sein werden. Sie enthebt ausserdem den. Versicherten der Notwendigkeit der Kapi- . talverwaltung, die älteren Menschen — besonders, wenn die Kinder ausgewandert sind — oft recht schwer wird. Die Leibrentenversicherung kann bei den grössten in Deutschland arbeitenden, unter Kontrolle des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung stehenden Versicherungs- Gesell&chaften abgeschlossen werden. Sie vermag auch in vielen Fällen den Auswanderungsentschluss der Kinder zu erleichtern. Entweder dadurch, dass Kinder vor Auswanderung einen Teil ihres Vermögens zu einem Einkauf der Eltern in eine Leibrenten-Versicherung verwenden und ihnen so auch bei einem nicht allzu erheblichen Kapital einen verhältnismässig hohen Ertrag sichern oder dadurch, dass den Eltern die Möglichkeit gegeben, wird, Teile ihres Kapitals zur Erleichterung der Auswanderung ihrer .Kinder abzuzweigen, ohne hierdurch den Ertrag ihres Kapitals zu verringern. Die Leibrente lässt dem Versicherten lebenslänglich Freizügigkeit in der Wahl seines Wohnortes und der Wohnform (eigene Wohnung, Pension, Altersheim usw.) innerhalb Deutschlands. Die ausserordentliche Vielgestaltigkeit, die die Versicherungswirtschaft in diesem Zweig bietet ermöglicht es, dass allen individuellen Bedürfnissen weitgehend Rechnung getragen werden kann. Deshalb sollte jeder, der sich mit dem Problem der Altersversorgung seiner selbst oder seiner Eltern beschäftigt, sich genaue Aufklärung über die in seinem speziellen Fall bestehenden Möglichkeiten verschaffen. Erst dann wird er beurteilen können, ob die Leibrenten- Versicherung eine für seine Verhältnisse geeignete Form der Altersversorgung ist oder nicht Ludwig Wertheimer Am 9. Marz ist Justizrat Professor Dr. Ludwig Wertheimer in Frankfurt a. M. einem Herzschlag erlegen. Der Tod kam völlig unerwartet: die gleiche Post bracht die Trauerbotschaft und die letzte literarische Gabe des Entschlafenen, eine eindringende rechtsvergleichende Studie über die Reform des Aktienrechts in Deutschland und in der Schweiz. Ludwig Wertheimer war am 1. Januar 1873 in dem oberhessischen Städtchen Büdingen geboren. Während seiner Studienzeit hat ihn die menschliche und wissenschaftliche Grösse seines Berliner Lehrers Levin Goldschmidt stark beeinflusst. Ueber vier Jahrzehnte hat er in Frankfurt den Beruf des Rechtsanwalts ausgeübt, gleichzeitig als juristischer Schriftsteller eine Warenläg-er nnd Restbestände in Tesiü. enrt Schahwaren kauft Kasse S. Jakobowlez Nachf.. Berlin C 2. Kaiser WSlöeäm-iäirasso 4 rege wissenschaftliche Tätigkeit entfaltet. Nahezu lo^Jahre lang hat er an der Universität Frankfurt, seit 1929 als .Honorarprofessor, gelehrt. Wertheimers eigenstes Arbeitsfeld in Wissenschaft und Praxis war das weite und wichtige Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, das er in zahlreichen Schriften gefördert hat. Auch die schwierigen Fragen des Rechtes der Handelsgesellschaften haben ihn besonders beschäftigt. Seine organisatorische Begabung bat er schon vor dem Weltkrieg als Herausgeber des Jahrbuchs für den internationalen Rechtsverkehr und 1924—33 als Schriftleiter der „Blätter für internationales Privatrecht<: bewiesen. Die Freunde betrauern in Ludwig Weriheimer eine Persönlichkeit von vielseitiger Bildung und reicher Kultur und einen gütigen, hilfsbereiten Menschen. Dr. Guido Leser. Offene Auslandsstellen Zur Vermittlung genehmigt durch das Landesarbeitsamt Brandenburg. Gesucht -werden:' für Rumänien jüdische Textiltechniker für Möbelstoffur.-d Piiischweberei; für Lima (Peru) tüchtiger, durchaas zuverlässiger jüdischer Fachmann für eine Gerberei. Bewerber mnss sowohl mit der Herstellung von Oberals auch Sohlleder voll vertraut sein. Es handelt sich um einen Vertrauensposten, der nach Leistung und Können bezahlt wird. Bewerber müssen in jeder Beziehung über beste Qualifikationen . verfügen: für Italien junger tüchtiger jüdischer Zahn- Arztgehilfe: für Süd-Fraakreich jüdischer Chemiker, der auf Farben and Farbmittel speziali- ... siert ist nnd auf diesem Gebiet durch längere prak- - -tische Arbeit grosse Erfahrungen Hat: für Portugal jüdischer Bierbraumeister; für Palästina erstklassiger jüdischer Setzer, der handgesetzte, bibliophile Dracko bereits ausgeführt hat: für Li ta u e n jüdische Ob erschwester, die in der Lage ist, das Lehrpersonal der Krankenschwesternkurse bei der praktischen Ausbildung der Teilnehmerinnen in jeder Hinsicht zu unterstützen. Gleichzeitig soll sie auch die Stelle einer Oberschwester des betreffenden jüdischen Krankenhauses übernehmen, um die Ausbildung der Lebrschwestem dort zu leiten. In Frage kommen nur gut ausgebildete Schwestern, die bereits als Oberschwestern in ähnlichen Stellungen tätig waren. Einreise und Arbeitserlaubnis werden besorgt. für England für Boarding-House junge jüdische Haus g e h i 1 f i n , die alle vorkommenden Arbeiten zu verrichten hat. Gehalt gut. Eigenes grosses, nettes Zimmer. Ausführliche Bewerbungennur auf Luftpostdünnpapier, Zeugnisabschriften, Lebenslauf sowie Passphoto werden weitergeleitet durch die Jüdische Gemeinde, Berlin SW 68, Lindenstr. 48—50. Bewerbungen auf gewöhnlichem Papier werden nicht mit Luftpost befördert. MamOlS9 neuestes Werk: Die Geschichte Englands............ 8.80 Maurois' beliebte ältere Werkes Eduard der VII. und seine Zeit ... 6.80 Im Kreis der Familie............... 4.80 Wandtungen der Liebe............. 5.80 Engländer........................ 4.80 Instinkt für das Glück.............. 3.60 R. Katz schrieb Besinnliches und Unterhaltendes; Einsames Leben.....................4.00 Drei Gesichter Luzifors............. 4.70 Ernta.............................v... 5.tO Heitere Tage m. braunen Menschen 4.70 Bummel durch die Welt............ 4.70 Funkelnder ferner Osten.......... 5.10 Zickzack durch Südamerika....... 5.00 Th.Wolff's Bücher über gelöste u. ungelöste Probleme: Vom lachenden Denken............5.00 Der Wettlauf mit der Schildkröte. 5.00 Neue Schocken-Bücherei Leo Baeck. Das Evangelium als Urkunde d. {(id. Glaubensgeschichte 1.25 Martin Buber Worte an die Jugend 1.2» Kurt Wilhelm Von iüdisdier Gemeinde und Gemeinschaft......... 1.25 Zu beziehen-durch« Bsrlin W 15, Pariser Srrass« 44 Ferrapr. 92 13 75 qriOT e m- «V***f» ~-^V>^ -u * -± --'^wsss» PllgJJPp} liII»illl!«IIII!!IIIIIIIillllilll«llSll!!»!SiIlllil«!l!IillI«!IS!lII!« VEITLHÖMBÜRGER KARLSRUHE Anzeigen-Werbung Gute Werbung LONDON, E. C.2 11/12, Finsbury Square Tel National 1843 SC. 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