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Central-Verein-Zeitung · 1938-03-10 · 10 (10.3.1938) · page 21

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
17 (1938)
Issue
10 (10.3.1938)
Date
1938-03-10
Page
– (sequence 21)
Language
German
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Nr. 10 c-v.- Zeitung WIRTSCHAFT DER WOCHE Seife 21 10. März 1938 Weltdiskussion um Baumwolle Vor kurzem wurde der letzte internationale BaunnYoUkongress in Aegypten beendet, auf dem die verschiedenen Probleme der Weltbaumwollwirtschaft erörtert wurden. Besonders wurde bei diesen Erörterungen klar, dass die Baumwolle iß den letzten Jahrzehnten eine ausserordentliche Anbauerweiterung auch in solchen Ländern erfahren hat, die früher nicht an die Baumwollkultur gedacht haben. Neben Brasilien, dessen Baumwolknhaufläche nach den Berechnungen des Internationalen Landwirt- ' schaftsinstituts in Rom von 1934 bis 1936 von 1 646 000 auf 2 600 000 Hektar stieg, hatten auch 'Argentinien (von 286 000 auf 411000), Mexiko (von 169000 auf 305 000) sowie die Türkei, Iran und China erhebliche Erweiterungen der Anbauflächen für Baumwolle zu verzeichnen. Alle diese Länder treten daher immer stärker als Baumwollproduzenten auf. Demzufolge^hat sich auch die Welternte an Baumwolle erheblich erhöht. Für das Jahr 1937 wird die Weitbaumwollernte auf 82 361000 Doppelzentner geschätzt. Das bedeutet gegenüber dem Jahre 1913 eine Steigerung um -fast 20 Prozent. An diese Tatsache knüpft das wichtigste Problem der internationalen Baumwollwirtschaft Berliner Bilanz-Institut J. Friedländer 1902 als Sachverständiger gerichtlich vereidigt BERLIN W 35, LützowsrraöelO Tel. 2128 90 Buchführung Bilanzen » Steuern an. nämlich die Frage, ob genügend Abnehmer für das gestiegene Baumwollangebot auf dem .Weltmarkt vorhanden sein werden. Diese Frage wird nach" den massgebenden Berichten bejaht. Denn es wird darauf hingewiesen, dass einerseits die Zahl der Menschen selbst und andererseits der Lebensstandard in den meisten Ländern der Welt in den letzten Jahrzehnten gestiegen ist, wodurch die erhöhte Baumwollernte ohne erhebliche Schwierigkeiten Absatz finden dürfte. Ein weiteres wichtiges Problem ist die Verschiebung der gesamten Welthandelslage für Baumwolle, die darin zum Ausdruck kommt, dass Länder, die früher grosse Baumwollabnehmer waren, heute zum Teil selbst Baumwolle produzieren und dass sich dadurch auch eine Verschiebung im gesamten Textilwelthandel ergibt, indem viele Länder, die Textilwaren früher in starkem Masse einführten, jetzt zur Eigenversorgung mit Textilien übergehen. In immer steigendem Masse werden in den baumavoi {erzeugenden Ländern eigene Textilfabriken ■ errichtet. Hierdurch sind zum Teil gewisse Schwierigkeiten innerhalb der Baum Weltwirtschaft der Vereinigten Staaten von Amerika aufgetreten, die einst' der Hauptlieferant der europäischen Baumwollverbraucher waren und. sich jetzt einer immer stärker werdenden Konkurrenz gegenüber sehen. Der internationale Baumwollkongress beladete sich aus diesen Gründen auch ausgiebig mit Fragen der' Absatzausweitung für Baumwolle, um für die ständig steigende Produktion genügend Abnehmer zu sichern. Eine Reihe von Spezialkomitees wollen durch erfolgreiche Werbung neue Absatzgebiete erschliessen. Besonders umfassend wurde auch das weitere grosse Problem der internationalen Baumwoll- ' Wirtschaft behandelt: die Konkurrenz der Kunstfasern. Interessant ist es in diesem Zusammenhang insbesondere, zu vernehmen, dass u/ a. einmal der Vorschlag gemacht wurde, bei einer eintretenden Ueberproduktion an Baumwolle den unverkäuflichen Teil dieses Produktes, besonders denjenigen minderer Qualitäten, zu Kunstfasern zu verarbeiten. Daraus ergibt sich klar, ein wie wichtiges Problem die Konkurrenz der ständig mehr. aufkommenden Kunstfaserprodukte für die alte „Königin Baumwolle" ist. Man betrachtet die Kunstfasern heule nicht mehr als Ersatz, sondern durch die ständigen Verbesserungen irj der Herstellung der künstlichen Fasern als dem Naturprodukt ebenbürtig. Diese Ansicht kam von verschiedenen Seiten auf dem Kongress zum Ausdruck. Heute steigt daher auch in vielen Ländern, welchen es an dem Naturprodukt nicht mangelt, immer weiter die Erzeugung von Kunstfasern. Massgebende Kenner der Baumwollwirtschaft der Welt halten den Kampf zwischen der Baumwolle und den Kunstfasern nicht mehr für einen ständigen. Wenn auch nach Ansicht der Fachleute die Baumwolle auf verschiedenen Gebieten von den Kunstfasern wird verdrängt werden, so ist doch damit zu reebnen, dass es beispielsweise zwischen Baumwolle und'Zellwolle mit der Zeit eine grosse Anzahl von Ergänzungsmöglichkeiten geben wird, wodurch beide Fasern in ihrer Bedeutung für die Welt nur gewinnen wer- Bankhaus August Stern & Cie. Fernruf 220341 KÖlfl Drususgasse 3 Gegrü n det 1860 Erledigung aller bankmässigen Geschäfte s Ausführung von Börsenaufträgen für Rheinisch- Westfälische und Berliner Börse den. Schon jetzt hat man durch Versuche erkannt, dass durch Beimischung von Zellwolle zur Baumwolle das Fertigfabrikat verbessert und verbilligt werden kann, was zur Folge haben muss, dass durch den hierdurch bedingten grösseren Konsum auch die Nachfrage nach Baumwolle sich erhöhen wird. Ueber eines war man sich auf dem letzten internationalen Baumwollkongress jedenfalls hinsichtlich der Zukunft der Weltbaumwoilwi*rtschaft klar: Die steigenden Ernteüberschüsse werden auch starke Angriffe auf die Weltmarktpreise für Baumwolle bringen und das wird zur Folge haben, dass man sich in Zukunft der Qualitätsverbesserung der Baumwolle immer stärker widmen wird. Die vielen tminderwertigen Baumwollsorten werden immer mehr abnehmen und vielleicht tatsächlich künftig vorwiegend als Rohmaterial für die veredelte Kunstfaser dienen. Aus dem Konkurrenzkampf zwischen Natur- und Kunstprodukt wird dann eine Ergänzung beider zu einem veredelten Fertigprodukt werden. Das kann nach Ansicht vieler Fachleute die Gesamtlösung der Baumwollprobleme innerhalb der Weltwirtschaft für die Zukunft sein. Dr. Erich Goüfeld Arbeitsrecht aus aller Welt*) Argentinien Ein Gesetz vom 14. Februar .1986 über die Sonntagsruhe in Ladengeschäften der Provinz Buenos Aires bestimmte, dass Ladengeschäfte an Sonntagen bis 11 Uhr offen gehalten werden dürfen. Diese Vorschrift ist nunmehr aufgehoben worden, so dass für die Ladengeschäfte nunmehr grundsätzlich volle Sonntagsruhe gilt. Ausgenommen sind nur Geschäfte an Orten des Sommerverkehrs und solche in Orten oder an Strassen mit starkem Sonntagsverkehr (IRA 1938, 57). Australien Die Einführung der Arbeitslosenversicherung in Australien wird von den regierenden Stellen ernsthaft in Erwägung gezogen. Der Leiter der Sozialversicherungsabteilung beim britischen Arbeitsministerium hat bereits der Regierung Bericht erstattet und zwei Lösungen vorgeschlagen, entweder eine besondere Arbeitslosenversicherung für jeden australischen Staat oder eine solche für den ganzen Bund. Man wird in der nächsten Zeit die Stellungnahme der Bundesregierung und der Staatsregierungen zu diesen Vorschlägen erfahren. Im Staate Viktoria ist durch Schiedsspruch des Bundesschiedsgerichts die Arbeitszeit von 48 auf 44 Stunden wöchentlich verkürzt worden. Diese Arbeitszeit kann nach freiem Ermessen des Arbeitgebers auf fünf oder sechs Tage verteilt werden (IRA 1938, 89 und 142). Brasilien Den Sozial versicherten kann na*1 der bestehenden gesetzlichen Regelung unter gewissen Umständen ein Teil des Vermöge*5 der Versicherungsträger für den Ankauf <^'er den Bau von Eigenheimen geliehen We^eDx Eine Verordnung vom 28.. Juni 1937 bV hierfür besondere Richtlinien aufgestellt. ' Die Versicherten erhalten *te Mittel in Form von Darlehen, die durch **ne Hypothek, eine Lebensversicherung und,^ne. Feuerversicherung sicherzustellen sind. #ie Tilgung und Zinszahlung erfolgt mona^ch, wobei die monatlichen Raten vom Arbeigeher hei der Lohnzahlung gleichzeitig mit^em Versicherungsbeitrag einzubehalten sinj- Ber Zinssatz bewegt sich zwischen 6 up^' S Prozent. Bei der Tilgung der Darlehen m^s beachtet werden, dass der monatliche Ti/^ungsbetrag 45 Prozent des Arbeitentgeltes des Versicherten nicht übersteigen, und das*- die Tilgungsfrist zwanzig Jahre nicht überschreiten darf. Für die im Handel tätigen Arbeitnehmer gilt die besondere Vorschrift, dass jeder Versicherte ein Darlehen bis zu 80 000 Mürels erhalten kann, sofern das Darlehen bis zum 65. Lebensjahr des Versicherten vollständig getilgt ist (IRA 1938, 156). Kanada Ueber die Verkürzung der Arbeitszeit wurden während des Jahres 1937 in verschiedenen Provinzen, z. B. in Untario, Gesetze angenommen. Kolumbien , In der Abgeordnetenkammer ist der Entwurf eines Gesetzes über den Schutz von Mutter und Kind eingebracht worden, wonach Arbeiterinnen Anspruch auf einen Urlaub von vier Wochen vor und vier Wochen nach der Niederkunft haben sollen. Die Schwangerschaft darf auch kein Grund'zur Entlassung sein (IRA 193S, 73). Ueber die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Gewerbe trifft ein Gesetz vom 25. September 1937 Bestimmungen dahingehend, dass sämtliche Wirtschaftszweige dem Arbeitsministerium die Zahl . der von ihnen beschäftigten Ausländer mitzuteilen haben. Beschäftigt ein Betrieb ausländische Arbeitnehmer über den gesetzlichen Satz von 20 Prozent der gesamten in seinem Betrieb angestellten Arbeitnehmer hinaus, dann muss er . einen begründeten Antrag an das Arbeitsministerium stellen und dabei angeben, *) Vgl. Nr. 50 vom 16. Dezember 1937 und Nr. 4 vom 27. Januar 193S. binnen welcher Zeit Inländer für die gegenwärtig Ausländern übertragene Beschäftigung herangebildet werden können (IRA 1938, 138). Peru Unter den Massnahmen, die der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dienen sollen, ist besonders wichtig die Errichtung einer Arbeitslosenkasse, die u. a. von folgenden Steuern und Abgaben gespeist wird: Einer Steuer von 1 Prozent auf den Wert aller ein- und ausgeführten Güter, einer solchen von 2 Prozent ' auf die Gewinnausschüttungen der Aktiengese1-" Schäften, einer zusätzlichen Abgabe von 1 -~T0~ zent auf das Einkommen aus Haus- und Grundbesitz, schliesslich einem Zuschlag von -^^ ^T0~ zent auf die Kraftwag enverkehrsste--<;m (IRA- 1938, 52). Südafrikanische Union Im Laufe des Jahres 193"'haben sich Beamte des Ministeriums damit/je{asst, die Lohnrückstände der Ar^itnehmer einzuziehen, die geringere als die'Vor&escarieDenen Mindestlöhne erhalten hattA Auca die Gerichte haben die Zahlung vonoohhrückständen verfügt. Da in' manchen Fä^11 zur Zahlung von Lohnrückständen verurciite Arbeitgeber die in Betracht kommenden Arbeitnehmer veranlassten, fälschlicher wei^ eme Quittung zu unterzeichnen, hat das Mi^sterium die Arbeitgeber veranlasst, die L0hrruckstände dem Bezirksaufsichtsbeamten auszahlen, der die Weiterleitung an die Arbeit- ^.-hmer veranlasst. (IRA 1938, 82.) Ein Gesetz über die Einführung der Arbeitslosenversicherung soll demnächst in Kraft treten. Den Termin wird der Generalgouverneur bestimmen. Gegen Arbeitslosigkeit sollen, mit geringen Ausnahmen, alle Personen versichert sein, die auf Grund, eines Dienst- oder. Lehrvertrages in Gewerbezweigen, für die eine Arbeitslosenimterstützungskasse'besteht, beschäftigt sind. Arbeitslosenunterstützung soll nämlich von Unterstützungskassen ausgezahlt werden, die für bestimmte Gewerbezweige errichtet werden sollen. Die Beiträge werden von den Versicherten und den Arbeitgebern gezahlt, ausserdem gewährt der Staat Zuschüsse. Die wöchentlichen Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer richten sich nach der Höhe des Arbeitsverdienstes der letzteren. Die Arbeitslosenunterstützung selbst ist gestaffelt von wöchentlich 10 sh bis wöchentlich 30 sh. Sie wird gewährt nach Zurücklegung von 26 Beitragswochen innerhalb von 2 Jahren unmittelbar vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit. Die Unterstützung darf jeweils innerhalb einer Zeitspanne von 52 Wochen nicht für mehr als 26 Wochen gewährt werden. (IRA 1938. 93.) Max Goldstein Neue Anordnungen zum Arbeitseinsatz Am 1. März hat der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung drei wichtige neue Anordnungen zur Regelung des Arbeitseinsatzes erlassen. Die „Anordnung zur Aenderung der Anordnung über die Verteilung von Arbeitskräften" bestimmt, dass auch die Einstellung von Lehrlingen, Praktikanten und Volontären unter 25 Jahren nunmehr von der vorherigen Zustimmung des zuständigen Arbeitsamtes abhängig ist. Die Anordnung tritt am 4. April 1938 "in Kraft. Dieser Termin Ist gewählt .worden, um nicht die bereits weitgehend abgeschlossenen Vorverhandlungen über die Lehrlingseinstellung zum 1. April -1938 zu eiören. Eine „Anordnung zur Regelung des Arbeitseinsatzes in einzelnen Betrieben" ermächtigt die Präsidenten der Landesarbeitsämter, einzelnen Betrieben durch schriftliche Verfügung aufzuerlegen, Arbeitskräfte nur mit Zustimmung des für den Betrieb zuständigen Arbeitsamtes einzustellen. Die Auflage kann auf Arbeitskräfte bestimmter Berufe beschränkt und die Zustimmung an Bedingungen geknüpft werden. Schliesslich bestimmt eine „Anordnung über die Meldung Schulentlasse- B A IV KEN BANKHAUS SIEGFRIED SIMON / KÖLN Gereonstrasse 1—3 Unter Sochsenhausen 41 Fernspredisammelnummer 22 07 91 Zweigstelle HeumarRt 23 ner", dass Jugendliche, die nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung — 14. März 1938 — von einer Volks-, Mittel- oder Höheren Schule ab- AÜTOREI FEN Vutkanisier-Ansralf. Grosse AiiTATiiseuwa Auswahl in neuen, gebrauchten AU TO ZUBEHÖR und neugummierten Reifen. R. Herztinger-, Berlin N54, Elsässer Str. 8. 4295 26 gehen, innerhalb von zwei Wochen nach dem Abgang dem für ihren Wohnort zuständigen Arbeitsamt auf einem vorgeschriebenen Formblatt zu melden sind. Die Verpflichtung zur Meldung — diesmal jedoch bis spätestens zum 1. April 1938 — besteht auch für diejenigen Jugendlichen, die in der Zeit vom 1. Januar 1934 bis zum Inkrafttreten dieser Anordnung (14. März 1938) . von einer Volks-, Mittel- oder Höheren Schuk abgegangen sind und einer regelmäs^e*7' arbeitsbuchpflichtigen Beschäftigung no«1 nicht nachgehen oder sich noch nicht in.~'JIier 0T&- nungsmässisen Berufsausbildung i-'i^den. Als Jugendliche' im Sinne dieser £ Ordnung gelten Personen, die das 21. Lebensi-jr nocn mcnt vo11" endet haben. Der Wechs^ innerhalb der angegebenen Schularten «j-v nicht als .Schulabgang., und begründet dem^mass keine Meldeverpflichtung. Meldep*-'1 cn 1 lS ist der gesetz- 1 i ch e V e r t-e *er- ^as Arbeitsamt kann das persönliche -^scheinen der unter dieser Anordnung fanden Jugendlichen beim Arbeitsamt anoraien. Durch diese Meldung Schulentlassener Sftr zunächst ein Ueberblick über mögliche Reserven an noch nicht gebundenen Arbeitskräften, vornehmlieh der männlichen Jugendlichen, gewonnen werden. Ans der Bankwelt Die Firma J. Dreyfus & Co., früher in Frankfurt am Main und Berlin, zuletzt nur noch in Berlin, wurde von dem Münchener Bankhaus Merck, Finck & Co. übernommen. J. Dreyfus & Co. hat insofern eine ungewöhnliche Geschichte, als die Firma schon einmal (in den Jahren 1898 bis 1904) ihre Selbständigkeit aufgegeben hatte und von der Commerzbank übernommen worden war. Im Jahre 1904 begann sie jedoch wieder neu zu arbeiten; sie verschaffte sich seit dieser Zeit, einen ausgedehnten Interessenkreis, der dem alten, an sich seit über 70 Jahren bestehenden Bankhaus inter- Wjirecläerer und Kessweslände int Text.IIand Schüttwaren kauft Kasse S. Jakobowicz Nachf., Berlin C 2, Kaiser Wilhelmstrasse 4. nationale Bedeutung verlieh. Ein wichtiges Arbeitsgebiet der Firma J. Dreyfus & Co. war die Emissionstätigkeit, die sie für eine Reihe grosser Industriebetriebe, aber auch für kommunale und andere öffentliche Stellen ausübte. Daneben hatte sie besonderen Ruf als hervorragende Ausbildungsstätte für den Nachwuchs des Bankgewerbes; aus ihrem Bereich sind im Laufe der Zeit eine Reihe anerkannter Fachleute hervorgegangen. Von der Krise, die das Bankgewerbe zu Anfang dieses Jahrzehnts erfasst hatte, war auch J. Dreyfus & Co. nicht verschont geblieben. Durch eine umsichtige und kluge Führung gelang es jedoch, über die damals auftauchenden Schwierigkeiten aus eigener Kraft Paul Koralkowski WpÄS£i£S£r* Immobil ien Berlin W8, Friedrichstr. 166. Ruf 120897 hinwegzukommen und die Firma auf der alten Höhe zu halten. Wenn in den letzten Jahren das Emissionsgeschäft auf Grund der allgemeinen Entwicklung auch etwas in den Hintergrund trat, so fand sie teilweise Ersatz auf anderen Gebieten der bankgeschäftlichen Tätigkeit im In- und Ausland. Sämtliche Inhaber von J. Dreyfus & Co. scheiden aus. Es handelt sich um die Herren Willy Dreyfus, Dr. Paul Wallich und Kurt Landsberg. Der erstere war, nachdem er in noch jungen Jahren seinem 1909 verstorbenen Vater in der Leitung des Hauses gefolgt war, fast 30 Jahre verantwortlich an seine Spitze tätig, die beiden letztgenannten nahezu 20 Jahre. Der Name von Willy Dreyfus ist auch in der jüdischen Arbeit wohlbekannt. Neben anderem steht er im Hilfsverein als Schatzmeister auf verantwortungsvollem Posten. * Eine Veränderung ist ferner bei dem bekannten Berliner Bankhaus Jaequier & Se curius eingetreten: Herr Alfred Panofsky ist als Teilhaber ausgeschieden. Die Finna Jaequier & Securius besteht seit mehr als 120 Jahren und kann somit als eines der ältesten Bankgeschäfte der Reichshauptstadt angesprochen werden. Sie hat, neben der sonstigen bankgeschäftlichen Tätigkeit, eine Reihe industrieller Verbindungen, insbesondere auf Spezialgebieten. Die Firma bleibt unter dem alten Namen bestehen. Zu dem bisherigen Mitinhaber, Robert Kraus, tritt neu Dr. Ing. e. h. Richard Lenz (der sein eigenes Bankgeschäft Richard Lenz & Co., auf Jaequier & Securius überführt) und Rechtsanwalt Dr. Langen als Generalbevollmächtigter. Die Anregung zu der erfolgten Neuordnung beider Firmen ist von der Deutschen Bank ausgegangen, vermutlich hat diese auch ein eigenes Interesse an Jaequier & Securius genommen. Baukkous?M. Uk&ä Gegr. 1868 Eisenach i. Thüringen 37095 Exemplare beträgt die Auflage der G-V.-Zeitun g und jedes Exemplar wird von mehreren Personen gelesen. Anzeigen in der C -V. -Zeitung müssen Erfolg haben. Spediteure G. 2 F. GoüscfiBlR Wohnhäuser f. schnell entschl.Käuf. gesucht ENDER Immobilien Bruno 55ender (Jetzt: Kurfürstendamm 237 . Ecke Rankestr.. a. d. Gedäcfitniskirche) 9138050

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