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Central-Verein-Zeitung · 1938-01-20 · 3 (20.1.1938) · page 17

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
17 (1938)
Issue
3 (20.1.1938)
Date
1938-01-20
Page
– (sequence 17)
Language
German
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Nr/3 G-V>- Zeitung WIRTSCHAFT DER WOCH Seite 17 20. Januar 1938 Preise und Lebenshaltungskosten Wie aus Verschiedenen internationalen Wirtßchäftsberichten und Statistiken hervorgeht, hat sich im abgelaufenen Jahr das Verhältnis der RohstoffpreTse zu ' den Fertigwarenpreisen wesentlich verändert. In den Vereinigten Staaten von Amerika beispielsweise lag im März 1937 der Index der Rohstoffpreise um 4,2 Prozent über dem der Fertigwarenpreise. Im Oktober 1937, nachdem die allgemeine Rohstoffbaisse schon einige Monate angehalten hatte, wurde das Verhältnis der beiden genannten Indices umgekehrt: Der Fertigwarenpreisindex war um über 10 Prozent höher als der Rohstoffpreisindex. In England waren die Schwankungen gemäss dem ruhigeren Konjunkturverlauf der britischen Wirtschaft lange nicht so erheblich. Der englische Grosshandelsindex (1927 100) ist von März bis November 1937 von 85 auf 78.4 zurückgegangen. Bei den Indices Englands, die ausschliesslich Rohstoffe umfassen, ist allerdings auch die Spannung erheblich grösser. So sank der Grosshandelsindex für Mineralien zum Beispiel von März bis November 1937 von 114,9 auf 96,4 Der Grosshandelsindex für Industrieprodukte in Frankreich stieg von 570 auf 846 in der genannten Zeitspanne, der Preisindex für Textilien nur von 569 auf 591, das allgemeine Preisniveau Frankreichs (1913 100) stieg von Januar 1936 (359) über Oktober 1936 (471) bis September 1937 auf 630, um dann wieder langsam nachzugeben auf Grund der Preisbewegungen an den Weltmärkten. Der deutsche Gesamtindex für Grosshandelspreise (1913 100) stieg von Januar bis September 1937 lediglich von 105,3 auf 107,2 und hatte im Oktober des abgelaufenen Jahres einen Stand von 105,9, blieb also verhältnismässig stabil. Hinsichtlich der Entwicklungstendenzen der Lebenshaltungskosten ist zunächst für Frankr e i ch eine erhebliche Erhöhung des Index für alle .Kleinhandeispreise festzustellen, der (1914 100)' beispielsweise für die Stadt Paris von Mai bis Oktober 1937 von 586 auf 657 anstieg. In Deutschland blieben die Lebenshaltungskosten ebenso wie die Grosshandelspreise stabil. Der Gesamtindex stieg von Januar bis ■■ pktober 1937 nur von 124,5 auf 124,8. Der Leb'enskostenindex in USA weist wählend---des-abgelaufenen- Jahres-wn -März— bis. . September eine Steigerung" von 87,9 auf S9,4 auL Der index der englischen Lebenshaltungskosten schliesslich stieg von April bis November 1937 von 151 aui 160. Während aber in den Vereinigten Staaten Von Amerika insbesondere! der Mietindex auf Grundder Erhöhungen des Wohnungsaufwands stieg — von März bis September 1937 von 84,2 auf 88,6 — ist die allgemeine Steigerung in England in erster Linie auf die Erhöhung des Nahrungsmittel- und Bekleidungsindex zurückzuführen,- da die Mieten dort verhältnisinässig stabil blieben. Der Index für Nahrungsmittel dagegen stieg in England in dem zuletzt angegebenen Zeitraum von 135 auf 146 lind derjenige für Bekleidung von 195 auf 210. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass infolge der verschiedenen Berechnungsmethoden der Indices nicht die eigentlichen Zahlengrössen eine Vergleichsbasis bieten, sondern nur ihre Bewegung", also die Zu- bzw. Abnahme. Um eine internationale Vergleichbarkeit insbesondere der Ernährungstosten in den verschiedenen Ländern zu ermöglichen, regte man letzthin daher ihre Umrechnung in Kalorien an, aber auch hierin würden, wie die Mathematiker und Statistiker festgestellt haben, noch erhebliche Fehlerquellen hegen. Jedenfalls ist aus den Indexziffern der verschiedenen Länder für das abgelaufene Wirtschaftsjahr der Schluss zu ziehen, dass die Lebenshaltungskosten in der Mehrzahl der Länder durchschnittlich seit dem Sommer des letzten Jahres noch weiter gestiegen sind. Nach den neuesten Entwicklungen auf den internationalen Warenmärkten ist in diesem Zusammenhang damit zu rechnen, dass das Verhältnis zwischen Rohstoff- und Fertigwarenpreisen über kurz oder lang wieder eine andere Richtung einschlagen wird, da nach den letzten Meldungen die Preise an den Weltwarenmärkten sich wieder zu einem erheblichen Teil, wenn auch zunächst in sehr längsamem Tempo, zu befestigen beginnen. So wurde an den meisten Metallmärkten die letzte Preiserholung in erster Linie durch die amerikanischen Rüstungspläne angeregt. Auch für die Textilweltmärkte ist eine gewisse Preisbefestigung festzustellen, trotzdem die japanischen Baumwollimporte weiter eingeschränkt wurden. Während Japan eine Baumwolleinfuhr von 50 Millionen Jen vorgesehen hatte, wurde diese ab 1. Januar 1938 auf 35 Millionen Jen herabgesetzt. Die Versorgung soll durch Beimischung von mindestens 30 Prozent Zellwolle oder andere Kunstfasern erleichtert werden. Die Preiserholung am Baumwollmarkt wird daher vorwiegend darauf zurückgeführt, dass sich in den Vereinigten Staaten von Amerika die Aufträge für Baumwolltuche stark in letzter Zeit erhöhten. Schliesslich hatten auch die internationalen Getreidemärkte eine erhöhte Nachfrage und damit ein regeres Geschäft und Preiserholungen zu verzeichnen. Wenn nicht besondere Zufälle eintreten, kann nach den neuesten Berichten und statistischen Berechnungen und Schätzungen damit gerechnet werden, dass weitere Preiserholungen durch steigende Nachfrage nach Rohstoffen und Welt- , handelswaren, besonders seitens des Kontinents, auftreten werden und damit auch das Verhältnis^ zwischen Rohstoff- und Fertigwarenpreisen wieder ein günstigeres sein wird. Dr. Erich Gottield. Neue Reichsmeldeordnung Der Reichsminister des Innern hat eine Verordnung über das Meldewesen (Reichsmeldeordnung) vom 6. 1. 193S (RGBl. I, S. 13) erlassen, durch die das Meldewesen für .das; ganze Reich einheitlich geregelt worden ist. Neben dem Wohnungsnehmer und dem Wohnungsgeber sind jetzt auch der Hauseigentümer oder der Hausverwalter für die Erfüllung der Meldepflicht verantwortlich. Die Meldepflichtigen müssen künftig die An? oder Abmeldung perisönlich bei der Meldebehörde abgeben. Ist der . Hauptmeldepfiichtige am persönlichen . Erscheinen verhindert, so kann er sich unter Angabe der Gründe ausnahmsweise bei der Abgabe durch" ein erwachsenes Familienmitglied oder als Untermieter durch den Wohnungsgeher, als Mieter durch den Hauseigentümer (Hausver-'. Walter) oder deren erwachsene Familienmitglieder vertreten lassen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die ihm obliegende 'Pflicht zur Meldung oder zur Mitwirkung bei einer solchen Meldung nicht rechtzeitig erfüllt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft. Ebenso wird bestraft, wer wissentlich bei der Meldung falsche oder Unvollständige Angaben macht. Wer sich wissentlich in einer Wohnung anmeldet, in der er in Wirklichkeit nicht wohnt, oder wer wissentlich an einer solchen Scheinmeldung mitwirkt, wird mit Haft bis zu 6 Wochen, in leichteren Fällen mit Geldstrafe bis zu 150 Rm., bestraft. Die Verordnung tritt am 1. 5. 1938 in Kraft. Aufwendungen für Steuerberatung Wie die Aufwendungen für Steuerberatung bei der Berechnung der Einkommensteuer zu behandeln sind, hat vor kurzem der Reichsfinanzhof — VI 626/37 — entschieden. Es handelt sich um die Frage, ob bei einem Betriebsinhaber die Ausgaben für Steuerberatung den Lebenshaltungskosten zugerechnet werden müssen oder ob sie als steuerfreie Betriebsausgaben angesehen werden können. Der Reichsfinanzhof hat sich hierbei auf den Standpunkt gestellt, dass im allgemeinen diese Aufwendungen zu den steuerfreien Betriebsausgaben gehören. Das Gericht begründet seine Ansicht u. a. damit, dass der Gewerbetreibende den Steuerberater in der Regel für seinen Betrieb und nicht für seine außerbetriebliche Lebenshaltung benötige. Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei Streitigkeiten über Einkommen aus Kapitalertrag, Ober Steuerpflicht einer Familienschenkung, und in ähnlichen Fällen werden die hierfür entstandenen besonderen Kosten zu den Lebenshaltungskosten zu rechnen sein. Im übrigen aber würden regelmässig auch die Kosten von privaten Nebenfragen der Einkommenbesteuerung hinter den betrieblichen Steuerfragen soweit zurückstehen, dass die Aufwendungen für den Steuerberater doch als steuerfreie Betriebsausgaben angesehen werden können. Ma. Go. Richtlinien für Einheitsbuchfiihrung Die Bemühungen, die verschiedenen Buchführungsmethoden zu vereinheitlichen, haben nunmehr ihren Niederschlag in Grundsätzen für Buchführungsrichtlinien vom 11. November 1937 gefunden. Durch sie soll im Laufe der Zeit das Rechnungswesen aller Unternehmungen nach einheitlichen Grundsätzen gestaltet werden. Die Richtlinien beziehen sich also nicht auf die Technik der Buchführung, sondern sie streben die Einführung einheitlicher Grundsätze — ein „Organisationsplan der Buchführung" — an. die bei allen Buchiührungstechniken anwendbar sind. Sie gliedern sich in drei Hauptabschnitte. Der erste behandelt die Grundaufgaben des Rechnungswesens und stellt an die Spitze die Feststellung, dass ein geordnetes Rechnungswesen alle Geschäftsvoriälle und die mit ihnen verbundenen Mengen- und Wertbewegungen lückenlos erfassen und planmässig ordnen muss. Aus den im einzelnen dargestellten Grundaufgaben des Rechnungswesens werden im. zweiten Abschnitt der Richtlinien in 17 Punkten die Anforderungen an die Organisation der Buchführung entwickelt. Aus ihnen können an dieser Stelle nur einige besonders wichtige Punkte hervorgehoben werden. Wir erwähnen die Feststellung, dass die Buchführung im Regelfalle die doppelte kaufmännische oder eine gleichwertige kameralistische Buchführung sein muss. Nur unter besonderen Verhältnissen, vor allem in Kleinbetrieben des Einzelhandels und des Handwerks, ist eine einfache Buchfühung angängig. An die Buchführung wird das Erfordernis der Klarheit und der UeVet-' sichtlichkeit gestellt. Die Richtlinien stellen nur Mindestansprüche auf, die bei grösseren Betriehen durch weitere Aufgliederung 4er_ Kontengruppen, bei kleinen Unternehmungen~durch ihre Züsammenziehung ähgepasst wer-' den können. Immer aber muss die Vergleichbarkeit gewahrt werden. Sie wird gewährleistet durch einen Kontenrahmen, der sich in zehn Kontenklassen teilt, von denen der ..grössere Teil für alle Betriebe Gültigkeit hat, während vier Klassen je nach den Notwendigkeiten des Wirtschaftszweiges behandelt werden können. Der Kontenrahmen ist auch weiterhin:^ nach dem Zehnersystem aufgebaut, da die 10 Kontenklassen in jeweils bis zu 10 Kontengruppen und diese wieder in je bis zu IQ Kpntenarten gegliedert sind. Durch diese Art der Kontierung soll eine klare Erfassung und Ab- ' grenzung der einzelnen Geschäftsvorfälle sowie eine ausreichend tiefe Gliederung der einzelnen Posten ermöglicht werden. Diesem Kontenrahmen für einen Wirtschaftszweig entspricht der Kontenplan für den Einzelbetrieb, der entsprechend gestaltet werden muss. Als Aufgabe der Buchführung wird erwähnt, dass sie Stand und Veränderung an Vermögen, am Kapital, und an Schulden und die Aufwände, Leistungen und Erfolge erfassen muss. Die Führung gemischter, Bestand und Erfolg enthaltender Konten ist möglichst zu vermeiden. Für die Gliederung der B i 1 a n z ist die Anwendung der entsprechenden Vorschriften für Aktiengesellschaften (§ 131 des Aktiengesetzes) mit sinngemässer Anwendung auch für Nicht-Aktiengesellschaften erwünscht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist die Trennung der betrieblichen Ergebnisse von den ausserordentlichen Erträgen notwendig. Für die einzelnen Buchungen müssen rechnungsmässige Belege vorhanden'seine, die geordnet aufzubewahren sind. Leichte Nachprüfbarkeit und ausreichende Vergleichsmöglichkeit sind zwei wichtige Anforderungen, die an die Buchführung gestellt werden, damit sie den im ersten Teil der Richtlinien niedergelegten vier Grundzwecken des Rechnungswesens entsprechen kann: a) Ermittlung der Bestände — Vermögens- und Schuldteile -- und des Er- Schenkt ein Abonnement auf die C-V.-Zeifung sie schlägt Brucken zwischen euch und euren Freunden und Verwandten Im Inland und im Ausland. Wir liefern Geschenk-Exemplare für 1 Ni 98 im Inland, 4 M 60 im AusSemd für 6 Monate einschliesslich Porto Ueberweisen Sie den Betrag auf unser Postscheckkonto: Berlin 70344 und vermerken Sie auf dem PoitscheckcbsdSnirt genau Ihre Adresse und die des Empfängers oder senden Sie uns den folgenden Abschnitt ein. Senden Sie bis auf Widerruf die C-V.-ZEITUNG an: Name .................................................................................. Ort~........................................................................................ Strasse.......................................................-......................... Senden Sie die RECHNUNG an: Name ................................................................................. Ort.....................................—.............................................. Strasse .................................................................................. Bitte genau ausfülfen und deutlich schreiben 1 — Mit 3 Pfg. frankiert im Umschlag senden an: C-V.-Zeirung, Vertrieb, Berlin W15, Emser Str.42, IV folges am Ende des Jahres und während der Betriebsperiode; b) Preisbildung, Kostenüberwachung und Preisprüfung (auf der Gundlage der Selbstkosten): c) Ueberwachung der Betriebsgebarung (Wirtschaftlichkeitsrechnung); d) Disposition und Planung. Das'sind einige besonders bedeutsam erscheinende Gesichtspunkte aus den Richtlinien. Im Anschluss an sie und zu ihrer Ergänzung sollen BerShier Bfüanx-instit* J. Friediänder 1902 als Sachverständiger gerichtlich vereidigt BERLIN W 35; LÜtrov/straße 10. Tel. 2128 90 Buchführung « Bilanzen Steuern dann auch die- Grundsätze für Kalkulationsrichtlinien in einem späteren Erlass bekanntgegeben werden. - hw. Offene Auslandsstellen Zur Besetzung genehmigt durch das- Landesarbeitsamt Brandenburg. Gesucht werden: Nach S% d a f r i k a für grösseren Haus- . halt perfekte jüdische Köchin; yon nach Neu-Seeland übersiedelnder Dame Jüngere jüdische Kraft zur vollständigen Führung des Haushaltes und zur lieb erfahrne aller häuslichen Arbeiten. Da die Hausfrau leidend ist, wäre eine in der Krankenpflege erfahrene Dame (Aerztin oder Schwester) erwünscht; nach Palästina erstklassiger jüdischer Setzer," der an die Ausführung von handgesetzten biliophilen Drucken gewöhnt ist; nach Peru jüdischer Seifensieder. -Bewerber würde eventuell auf Grund eines dreijährigen Arbeitsvertrages als Hilfs- WareniÄsjer and Resibestände In Text 11- und Schub waren kauft faiasse $. JTakobowicz 2%'acbf., Berlin G 2, Kaiser Willielmstrasse 4. c'h^mi^reiiigestellt werden. Er hätte auch den -¥ersand zu beaufsichtigen. Gehalt bei 25 Arbeitstagen im ersten Halbjahr fünf Soles, im zweiten Halbjahr sechs Soles täglich. Verlangt wird möglichst lediger Seifensieder. Ausführliche Bewerbungen nur auf Luftpostdünnpapier, Zeugnisabschriften, Lebenslauf sowie Passphoto werden weitergeleitet durch die Jüdische Gemeinde ' Berlin SW 19, Lindenstrasse 48/50. Bewerbungen auf gewöhnlichem Postpapier werden nicht mit Luftpost befördert. ^^M0^^^^^4 y-f?;-* J B^K-K ErN 1 ANTON KOHN Bankhaus NÜRNBERG Kötrigsirasse 26 Brunnengasse 2 Telephon für den Ortsverkehr» Nr. 27841, 27941 für den Fernverkehr: 27755 Postscheckkonto Nr.60 Depositen-Kasse: Bauerngasse 20 — Ecke Knauerstrasse Telephon: Nr. 60076 AUGUST STERN & Cie. Gegründet 1860 Ba&lkhC!US Gegründet 1860 Köln, Drususgasse 3 r I Sn festem Auftrage I för schnell e ntsch loseane Käufer W q h n h ä y s £ r gesucht / Barauszahlung /-Zweitevtl. drittsretligi Hypotheken zu kaufen ge.iucl Benedyfct-Immobilien, Altonaer Str. *- 39 66 90 - Zehntausenäe diese Anzeige! Machen auch Sie sich die grosse Werbekraft der C-V.-Zeitung zunutze. Inserieren Sie in der G-V.-Zeitung, dem Blatt der grossen Auflage. Bankhaus Veit L. K Karlsruhe Spediteore 6.*F.GottsiM Berlin SO 36. G8r!ftxerStr. 1-15. Teleoh.: 63 68 93 bis 94 W&hnhiy§er zo kaufen gesucht. 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