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Central-Verein-Zeitung · 1938-01-06 · 1 (6.1.1938) · page 17

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
17 (1938)
Issue
1 (6.1.1938)
Date
1938-01-06
Page
– (sequence 17)
Language
German
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c-v.-- Zeitung WIRTSCHAFT DER WOC Seite 17 6, Jcsnuör 193? Weitrohstoffmarkte Tr Jahreswende Die Preisrückgänge an den Weltrohstoff- Eiarkten, welche die Mitte 1936 beginnende Hausse im Frühjahr des Jahres 1937 ablösten, haben seitdem fast ununterbrochen angehalten. Bs ist berechnet worden, dasö von 'dem von Mitte 1936 bis zum Frühjahr 1937 erzielten Ans-ties der Preise an den Weltrohstoff markten über zwei- Fünftel vrieder verloren gegangen sind. Dabei sind schon die Wiedererholungetj der letzten Zeit berücksichtigt Man schätzt dem durchschnittlichen Preisstand auf den Weltmärkten für Rohstoffe im Dezember des abgelaufenen •Jahres etwa aufderselben Höhe wie Anfang November 1936. Zu beachten ist dabei, dass bei den einzelnen Warengruppen die verschiedensten Abstufungen hinsichtlich der Weltmarktpreise zu verzeichnen sind. Bei deu Nahrungsmitteln beispielsweise «ind die Preisrückgänge für die meisten Geti-pidesorieii sehr stark gewesen, für andere Waren dagegen, wie insbesondere für Reis, Tee, Butler, Fleisch, verhältnismässig schwach. Bei anderen Warer-gruppen zeigt sich ein ähnliches Bild: Baumwolle hatte mit den erheblichsten Preissturz zu verzeichnen, ihr folgten Wolle, Rohseide. Kautschuk. Rohjute und Rohhäute da- P„„f LfrtW«i3.*»,.Iä»5.; KypoJSjeken - Grundstücke Oll! her^MOWSKl Geschäftsverfeäufe i m ni o i I i e a Berlin WS, Friedrichs!.' 166. Ruf 12 0897 gegen blieben in ihren Preisen ziemlich stabil, fm einzelnen betrugen zwischen März ucd November 1937 die Preisrückgänge durchschnittlich 40 Prozent, für Roggen, Baumwolle, Kautschuk und Kupfer 50 Prozent und darüber und für Mais,."Kakao* Blei und Zink etwa 60 Prozent. Zu den Welthandelswaren, die besonders heftig vom Preissturz ergriffen wurden, gehörte an der Jahreswende auch der Brasilkaffee, nachdem Brasilien das kostspielige Valorlsationsverfahren Anfang November 1937 aufgab.' Als Hauptargumente bezgl. der Ursachen der Preisrückgänge an den Weltrohstoffmärkten werben zusammenfassend am häufigsten die folgenden genannt: Die starke Hausseperiode des Jahres 1936 auf den Weltmärkten hatte zur Auffüllung der Läger in vielen Ländern geführt, Anfang 1937 waren die Bestände des Handels somit sehr noch, so dass ohnehin mit einer Verminderung laufenden Aufträge gerechnet werden musste. Biese Tendenz wurde naturgemäss noch verstärkt,. nachdem im Frühjahr 1937 die Preisnickgänge an den Weltrohstoffsnärkten einsetzten, und die Käufer in der Hofftsusg an! weitere Rückgänge mit ihren Dispositionen warteten. Des weiteren hatte die Preissteigerung auf Sen Weltmärkten zahlreiche Bestrebungen zur Ausdehnung der Rohstofferzeugung zur Folge, was wiederum zu verstärktem Angebot führte. Am deutlichsten kommt dies beim Weizen zum Ausdruck, dessen Anbaufläche in der Welt im letzten Emtejahr um 10 v. H. erhöht wurde, davon allein in USA um 25 v. H. für Winterweizeo und S8 v. H. für Sommerweizen. Hinzu kam die steigende Erzeugung von AgrarproduMen in vielen Ländern im Jahre 1937. die auf gute Witterungsverhältnisse nach einigen Dürrejahren zurückzuführen ist und ebenfalls das Angebot auf den betreffenden Weitmärkten stark vergrösserte. Als wichtiger Grund für die. Preisrückgänge an den Weltrohstoifmärkten wird schliesslich auch die Verschlechterung der konjunkturellen Lage der Vereinigten Staaten von Amerika genannt. Denn von der wirtschaftlichen Lage dieses Landes als des grössten Rohstoffverbrauchers der Weif .mussten bestimmie Einwirkungen auf die Weltrohstoffmärkte ausgehen. der Neben diesen hauptsächlichsten Gründen haben haturgemäss auch verschiedene andere wirtschaftlicher und politischer Art eine Rolle gespielt. Im ganzen wird für den Ausgang des Jahres 1937 jedenfalls allgemein festgestellt, dass eine ziemlich starke Wandlung gegenüber den Aufschwungjahren 1933 bis 1936 Platz gegriffen hat. Zum . erstenmal seit dieser Zeit fand ein heftiger Preissturz an den Weltrohstoffmärkten statt. Die Vorräte an Rohstoffen nahmen, im ganzen gesehen, wieder merklich zu. so insbesondere bei Baumwolle, Kautschuk, WTeizen, Kupfer, und die Kaufkraft der Rohstoffe gegenüber den von den Industriestaaten exportierten Fertigwaren begannen zurückzugehen. Das ist die Lage an den 'Weltrohstoffmärkten an der Wende des Jahres 1937. wie sie von den wichtigsten Konjunkturinstituten allgemein gekennzeichnet wird. Es drängt sich in diesem Zusammenhang die Frage auf, wie diese Institute das Problem beurteilen, ob mit einem Wiederanstieg oder mit einem weiteren Rückgang der Preise an den Weltrohstoffmärkten für das neueingetretene Jahr zu rechnen ist Und hierzu ist gleich zu sagen, dass man die diesbezügliche Situation -allgemein verhältnismässig günstig beurteilt. Denn so argumentiert man — aus den wichtigsten Gründen für die Preisrückgänge an den Weltrohstoffmärkten geht hervor, dass die Preisrückgänge zu einem erheblichen Teil auf vorübergehende Ursachen zurückzuführen sind, die sich, wie man annehmen darf, bald erschöpft haben werden. Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass der wirkliche Verbrauch der Industrie aD Rohstoffen oft höher ist als die laufenden. Rohstoffkäufe, worin gewisse . Möglichkeiten für eine Reaktion der Preise nach oben liegen. Ob und in welchem Masse eine solche Reaktion eintreten-wird, hängt jedoch .in erster Linie von den 'Sntwicklmigsaussichten der Rohstoff gewinnung ab. Weiterhin-wird-■■die Entwicklung der Preise an den .Weitrohstoffmärkten allgemein von der Gesamtentwicklung der Weltkonjunktur sowie speziell von der Konjunktur des grössten Rohstoffverbräuchers der Welt, der Vereinigten Staaten von Amerika., beeinfiusst werden- Dr. Erich Gottfeld.- Erweiterung ' der Kieinrentaerhilfe Die Bestimmungen des Gesetzes über Kleinrentoerhiife vom 5. Juli 1934 sind durch eine . Verordnung vom 24, Dezember 1937 zugunsten der Kleinrentner in verschiedenen Punkten erweitert worden. Um die Neuerung richtig zu verstehen, mag der bisherige - Rechtszustand zunächst kurz dargestellt werden. Kleinrentnerhilie, das bedeutet eine begünstigte öffentliche Fürsorge, erhalten Personen, die am 1. September 1934 bei Männern das 60., bei Frauen das 55. Lebensjahr vollendet hatten oder solche Personen, die erwerbsunfähig, das heissf, infolge geistiger oder körperlicher Gebrechen ständig ausserstande sind, sich durch Arbeit die Hälfte ihres Lebensbedarfs zu beschaffen. Dieser Personenkreis erhält nach der bisherigen Regelung die Kleinrentoerunterstützung, wenn Hilfsbedürftigkeit vorliegt und wenn diese Personen am 1. Januar 1918 ein Kapitalvermögen von mindestens 12 000. Mark besassen oder zu dieser Zeit einen Rentenanspruch auf eine lebenslängliche Rente von jährlich mindestens 5Ü0 Mark gehabt haben. Das Vermögen oder der Rentenanspruch muss ferner der.G e I dentwertung zum Opfer gefallen sein. Grund- oder Betriebsvermögen wurde bisher für den Erwerb der Anspruchsberechtigung nicht berücksichtigt. Dies ist auf Grund der am 1. Januar 1938 in Kraft getretenen neuen Verordnung insofern geändert worden, als künftig zum Erwerb des Anspruchs auf Kleinrentnerhilfe i genügt, wenn der Antragsteller am 1. Januar > ein Grund- oder Betriebsverauch 1918 mögen von mindestens 12 000 Mark hatte, dieses in der Zeit .zwischen dem 1. Januar 1918 und dem 30. November 1923 veräusserte und den Erlös durch die Inflation verloren hat. Ebenso sollen diese Personen dann der Wohltat der Kieinrentnerhilfe teilhaftig werden, wenn sie infolge des Weltkrieges aus dem Ausland oder einem ehemals deutschen Gebiete flüchten mussten bzw. verdrängt worden sind, im Ausland oder einem ehemals deutschen Gebiete ein Vermögen, das am 1. Januar 191.8 einem Wert von mindestens 12 000 Mark entsprach, verloren haben und ohne deu Verlust nicht auf die öffentliche Fürsorge angewiesen gewesen wären. Dem eigenen Vermögen wird nunmehr auch das Vermögen weiblicher Personen (sofern sie am 1. September- 1934 55 Jahre alt waren oder erwerbsunfähig im Sinne des Gesetzes sind) gleichgestellt, das sie als Erbschaft nach dem 1. Januar 1918 erworben haben oder ohne die Geldentwertung erworben haben würden, wenn es an dem Stichtag den Eltern oder einem Elternteil gehört hätte. Durch diese Bestimmung werden jedoch nur diejenigen Töchter begünstigt, die gemeinsam mit den. Eltern oder einem Eltern teil bis zu deren Tode in gemeinsamem Haushalt gelebt und an Stelle eigener Erwerbstätigkeit für ihre Angehörigen hauswirfsc'haftlicbe Arbeit geleistet haben. Ehegatten "und Töchter eines Flüchtlings oder eines Verdrängten erhalten Kieinrentnerhilfe. wenn sie das Vermögen des Flüchtlings (bzw. des' Verdrängten) zunächst durch Erbschaft erworben und dann durch Flucht oder Verdrängung verloren haben und ohne den Verlust nicht auf die öffentliche Fürsorge angewiesen wären. Sie erhalten die Unterstützung auch dann, wenn sie das Vermögen ohne deu Verlust durch die Flucht oder Verdrängung auf Grund einer Erbschaft er- . worben haben würden. Bei Töchtern wird jedoch wieder die Einschränkung gemacht, dass sie mit ihren Eltern oder einem Elternteil in gemeinsamem Haushalt gelebt haben müssen. Alle diese gesetzlichen Voraussetzungen müssen der Fürsorgebehörde nachgewiesen werden. - M&x Gflldstein. Ergänzende Vorschriften zum Reidhsfiiiefatsteiiergesete Anlässlich des Erlasses des Verlängerungs¬ und Aenderungs-Gesetzes über die Reichsfluchtsteuer vom 19. Dezember 1937. dasin der vorigen Nummer der C.-V.-Zeitung behandelt worden istsind die Vorschriften über die Reichsfluchisteuer in der heute geltenden Fassung neu veröffentlicht worden (RflStG)-. Der Reichsfinanzminister hat hierzu einen erläuternden Rimderlass veröffentlicht, der für die Anwendung verschiedener Bestimmungen bin- ■ dende Richtlinien enthält Im einzelnen interessiert hier folgendes: I. Ausnahme? von der R«ichsi!uchtsten.erentrieimmg. 1. Nach § 2 RflStG waren schon bisher verschiedene Personengruppen von der Reichsfluchtsteuer befreit bzw. konnten im Einzelfall Befreiungen ausgesprochen werd-eo. Nunmehr sind auch Reichsbürger, die nach einem Gebiet auswandern, das auf Grund des Yersailler Vertrages abgetreten werden musste, von der Reichsfluchtsteuer befreit. Die Befreiung erfolgt durch eine Freistellung. 2. Nach § 2 Ziff. 3 des RflStG sind von der Reichst luchsteuer solche Personen befreit, denen der Oberfinanzpräsident bescheinigt hat dass die Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland in deutschem Interesse liegt oder volkswirtschaftlich gerechtfertigt ist. Bereits in den letzten Jahren ist bei der^Auswenderung von Juden von dieser Vorschrift kaum Gebrauch gemacht worden. Nunmehr bestätigt der Reichsfinanzminister diese Praxis dahin, dass bei auswandernden Juden oder jüdischen Mischlingen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Frei- --:MB\£ ur k Em Stellungsbescheinigung in der Regel nicht vorliegen. An Stelle einer solchen Freistellungsbescheingung kann aber in Ausnahmefällen von der Festsetzung und Erhebung der Reichsflucht- 'Steuer teilweise oder ganz abgesehen werden, üeber solche Fälle entscheidet der Reichsfinaaztninister. 3. Der Runderlass enthalt auch — unter Aufhebung der bisherigen Anordnungen — neu* Anordnungen und neue Vorschriften über die Behandlungvon Billigkeitsanträgen. Danach BerSiner Bätanz-änsthuf J. Friedicndsr 1902 eis Sachverständiger gerichtlich vereidig» BERLIN W 35, LÜfrowstroßelO Tel. 2128 90 Buchführung » B i ■ q n z e n » Steuern sind die Oberfinanzpräsideoten ermächtigt, über solche Anträge zu entscheiden, wenn die zu erlassende Reichsfluchtsfceuer 1000 KM nicht übersteigt In Fällen, in denen die an sich erwünschte Auswanderung eines Juden oder jüdischen Mischlings durch die ■ Erhebung der Reichsfluchisteuer verhindert wird, entscheidet der Reicbst'manzmmister über ihre Ermässigung oder Ihren Erlass. IL Verzugszuschläge. Durch das Verlängerungsgesetz vom 19. Dezember 1937 sind die Verzugszuschläge von 5 Prozent für jeden angefangenen halben Monat nach der Fälligkeit auf 1 Prozent für jeden angefangenen Monat (nicht '„angefangenen halben Monat'*, wie es irrtümlich in dem eingangs erwähnten Aufsatz in der vorigen Nummer der C.-V.-Zeitung unter UL hiess), mindestens aber 2 Prozent herabgesetzt worden. Die Oberfinanzpräsidenten sind ermächtigt, in Härtefällen auch für vor dem 1. Ja- . nuar 1938 fällig gewordene Zuschläge eine Herabsetzung zu bewiiligeru Rudolf Gräupner, Berlin. Offene AusIandssteHen Znr Vermittlung genehmigt durch das Landesarbeitsamt Brandenburg. Ges-u cht. werden: für Australien ein jüdischer Motorbootbauer.- Bewerber' lduss Erfahrung im Bau von Jachten and Motorbooten haben; für Australien zuverlässige jüdische Hausangestellte. Die Familie besteht aus zwei Erwachsenen and zwei Kindern ('5 Jahre und Säugling1), Gehalt wie landesüblich. Permit wird beantragt: einjährige Verpflichtung dem Arbeitgeber gegenüber Bedingung; für A r g e n t i n i e u für Pressgossfabrik jüdische" Herr, der mit dem Messing-Pressgussverfahren vollständig vertraut ist und eine Pressgussmaschine System „Eckert Nürnberg'- bedienen kann. Bezahlung der Ueberfahrt und gutes Gehalt) werden zugesichert; für Brasilien jüdischer G e lat in e - Ch e-- in i k e r , der, fähig ist, die Produktion einer Fabrik au leiten: für Ekuador für eine Reparaturwerkstatt eia perfekter, gelernter, jüdischer Elektriker, der Spezialist für Autolicht und Zündung ist, selbständig alle Reparaturen ausführen kann (Batterien-Reparaturen). Der Bewerber muss in der Lage 'sein, eine Werkstatt allein zu leiten. Werkzeugsausrüsteng ist erforderlich. Anfangsgehalt: . 250 Sucre. Fester Gesundheitszustand unbedingt ■erfo*der-lich, da die. in Betracht kommende Stadt, fast S000 Meter hoch liegt; für Ekuador tüchtiger jüdischer Fachmann aus einer Auskunftei. Anfangsgebalt Soft Sucre, Bei perfekten Kenntnissen in der soauischen Sprache erhöht sich da.s Gehalt. Neben "der deutschen Sprache muss aber noch eine Fremdspraceh beherrscht werden. für Indien für Schmelzerei jüdischer Vorarbeiter. ■ Bewerber müssen Erfahrung im Schmelr.p.n von .Wi'iüsmetal] haben, sowie Ausscheidunssofen für Weissmetall, Kupferkuppelofen und Bieikuppelofen bedienen können; für 11 a 1 i e d diplomierte, jüdische S ä u g 1 i n c?- s eh w est er, die möglichst Praxis in Familien« stellen besitzt. Eintritt 1. Februar. SOiX— Lire Gehalt und freie Station. Ansteilungsdauer hei Zufriedenheit ein halbes Jahr, Ausführliche Bewerbungen (nur auf Luftpostdünnpapier), Zeugnisabschriften, Lebenslauf sowie Passfoto werden weiterleitet durch die Jüdische Gemeinde Beriin S\v 19, Lindenstr. 48—50. Bewerbungen nur auf gewöhnlichem Pn-ier werden'nicht mit Luftpost befördert. WBSSUmSSmB^ r ■ \ Bankhaus August Stern & Cie, Fernruf 220S41 SCÖlR Dmsusgssse 8 .; Geg?findeiI860 Erledigung aller besnkmassigen Geschäfte Ausführung von Börsenaufträgen .für Rheinisch- Westfälische und Berliner Börse J V J Heinrich & Hag© Haue Gegr. 1898 Bankgeschäft Gegr. 1898 M0NGHEH Die Statistik beweist dass die Werbung durch dieZeitungsanzeige ausserordentlich erfolgreich ist Die Zeitungsanzeige stellt sich nicht ungeruten m den Weg, sie wird aufgesucht und mit Ruhe gelesen. t-y,-mlim§- M Das Blatt ü der grossen Auflage C^H^ielium W& Berater H der jüdischen Familie f BmMms?M* Sttää- Gegr.18d8 Eise nach i. Thüringen V J Wohnhäuser zu kaufen gesucht. Hypotöe&en- 1 gOk Be^chaffaasr 1 BENDIfgl Immobilien ftrnno Bender ig W9. Linkstr. 32 21 11 65/66 BBSSfP^ In festem Auffrage tiHHH^ flr fßr schnall entschlossen» Käufer^ I W o h n h i u serl B gesucht / Barauszahlung s Zwei»- evtl. dritrstellige 9 fl Hypotheken zu kaufen gesucht B 3^^^^^^2n,obHieni^^°^^^^^^Ä Spediteure 6. S F. Gottschan Berlin "MO 36. QörlltzerStM~15. Teleph.: 636893 bis 94 GEBR. ARNHOLD BerlinW85 Behrenstr, 62/63 Telephon: 11 00 46 Londoner. Vertreter; F. Hz Brunner, 7 Princes Str., London E C Z New Yorker Vertreter: W.L. Schpeniieimer, 25 BroadStreet, New York

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